Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 464

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 464 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 464); 464 Gesetzblatt Teil I Nr. 48 Ausgabetag: 2. Oktober 1974 §55 Disziplinarische Verantwortlichkeit der Richter (1) Ein Direktor oder Richter, der seine Pflichten verletzt, kann vor einem Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. (2) Disziplinarausschüsse werden bei den Bezirksgerichten, Militärobergerichten und beim Obersten Gericht gebildet. Der Disziplinarausschuß bei den Bezirksgerichten ist für Disziplinarverfahren gegen Direktoren und Richter der Kreisgerichte, der Disziplinarausschuß bei den Militärobergerichten ist für Disziplinarverfahren gegen Leiter und Richter der Militärgerichte, der Disziplinarausschuß beim Obersten Gericht ist für Disziplinarverfahren gegen Richter des Obersten Gerichts, gegen Direktoren und Richter cler Bezirksgerichte sowie gegen Leiter und Richter der Militärobergerichte zuständig. (3) Gegen den Präsidenten und die Vizepräsidenten des Obersten Gerichts wird ein Disziplinarverfahren nicht durchgeführt. (4) Die Voraussetzungen und die Durchführung des Disziplinarverfahrens werden in einer Disziplinarordnung für Richter bestimmt, die der Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Obersten Gerichts erläßt. 4. Kapitel Besondere Bestimmungen §56 Befreiung von der Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (1) Vertretungen anderer Staaten in der Deutschen Demo- j kratischen Republik, die Leiter und das Personal dieser Ver- { tretungen sowie andere Personen, denen in der Deutschen Demokratischen Republik Privilegien und Immunitäten gewährt werden, sind nach den allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts, nach den entsprechenden Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik oder nach Maßgabe der für die Deutsche Demokratische Republik geltenden oder von ihr abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen von der Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik befreit. (2) Das gleiche gilt für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen der Leiter und des Personals der im'Abs. 1 genannten Vertretungen. (3) Internationale zwischenstaatliche Organisationen, denen die Deutsche Demokratische Republik angehört, ihre Amtspersonen und die Vertretungen der Mitgliedstaaten bei diesen Organisationen .sind nach Maßgabe der entsprechenden vertraglichen Regelungen dieser Organisationen oder nach den mit der Deutschen Demokratischen Republik hierzu gesondert getroffenen Vereinbarungen von der Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik befreit. - §57 Rechtshilfe (1) Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik haben sich gegenseitig sowie der Staatsanwaltschaft in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren Rechts- und Vollstreckungshilfe zu leisten. (2) Das Ersuchen um Rechtshilfe ist an das örtlich zuständige Gericht zu richten. Das Ersuchen darf nur abgelehnt werden, wenn das ersuchte Gericht örtlich unzuständig oder die vorzunehmende Handlung unzulässig oder der Gegenstand des Ersuchens nicht hinreichend bestimmt ist. Über die Berechtigung einer Ablehnung entscheidet das zuständige Bezirksgericht. (3) Der Rechtshilfeverkehr mit anderen Staaten erfolgt auf der Grundlage der von der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen oder der allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts. 5. Kapitel SchlußbesUmmungen §58 Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen Durchführungsverordnungen zum Gerichtsverfassingsge-setz erläßt der Ministerrat. Er kann den Minister der’Justiz mit dem Erlaß von Durchführungsbestimmungen beauftragen. §59 Zuständigkeit des Kreisgerichts in Notariatsangelegenheiten Das Kreisgericht ist zuständig für die Entscheidung über ! die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen No-' tariats und eines Einzelnotars. Es entscheidet endgültig. §60 Inkrafttreten (1) Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt am 1. November 1974 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Gesetz vom 17. April 4963 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) (GBl. I Nr. 4 S. 45), 2. Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. April 1963 über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) (GBl. I Nr. 4 S. 71), 3. Erste Durchführungsverordnung vom 8. Juni 1963 zum Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. II Nr. 55 S. 385), Gerichtsverfassungsgesetz Zuständigkeit der Gerichte in Warenzeichen- und Geschmacksmustersachen (GBl. II Nr. 32 S. 243), 5. Anordnung Nr. 3 vom 10. September 1965 über die örtliche Zuständigkeit der Senate und Kammern für Arbeitsrechtssachen bei den Bezirks- bzw. Kreisgerichten (GBl. II Nr. 92 S. 669), 6. §§ 15 und 16 des Einführungsgesetzes vom 12. Januar 1968 zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 3 S. 97), 7. Gesetz vom 17. Dezember 1969 zur Änderung des Gesetzes über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) (GBl. I 1970 Nr. 1 S. 5). m Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebenundzwanzigsten September neunzehnhundertvierundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den siebenundzwanzigsten September neunzehnhundertvierundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klostcrslraße 47 - - Redaktion: 102 Berlin, Kloslerstraße 47. Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Forth der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Llzenz-Nr. 751 Verlag (610,62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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