Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 464

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 464 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 464); 464 Gesetzblatt Teil I Nr. 48 Ausgabetag: 2. Oktober 1974 §55 Disziplinarische Verantwortlichkeit der Richter (1) Ein Direktor oder Richter, der seine Pflichten verletzt, kann vor einem Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. (2) Disziplinarausschüsse werden bei den Bezirksgerichten, Militärobergerichten und beim Obersten Gericht gebildet. Der Disziplinarausschuß bei den Bezirksgerichten ist für Disziplinarverfahren gegen Direktoren und Richter der Kreisgerichte, der Disziplinarausschuß bei den Militärobergerichten ist für Disziplinarverfahren gegen Leiter und Richter der Militärgerichte, der Disziplinarausschuß beim Obersten Gericht ist für Disziplinarverfahren gegen Richter des Obersten Gerichts, gegen Direktoren und Richter cler Bezirksgerichte sowie gegen Leiter und Richter der Militärobergerichte zuständig. (3) Gegen den Präsidenten und die Vizepräsidenten des Obersten Gerichts wird ein Disziplinarverfahren nicht durchgeführt. (4) Die Voraussetzungen und die Durchführung des Disziplinarverfahrens werden in einer Disziplinarordnung für Richter bestimmt, die der Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Obersten Gerichts erläßt. 4. Kapitel Besondere Bestimmungen §56 Befreiung von der Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (1) Vertretungen anderer Staaten in der Deutschen Demo- j kratischen Republik, die Leiter und das Personal dieser Ver- { tretungen sowie andere Personen, denen in der Deutschen Demokratischen Republik Privilegien und Immunitäten gewährt werden, sind nach den allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts, nach den entsprechenden Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik oder nach Maßgabe der für die Deutsche Demokratische Republik geltenden oder von ihr abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen von der Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik befreit. (2) Das gleiche gilt für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen der Leiter und des Personals der im'Abs. 1 genannten Vertretungen. (3) Internationale zwischenstaatliche Organisationen, denen die Deutsche Demokratische Republik angehört, ihre Amtspersonen und die Vertretungen der Mitgliedstaaten bei diesen Organisationen .sind nach Maßgabe der entsprechenden vertraglichen Regelungen dieser Organisationen oder nach den mit der Deutschen Demokratischen Republik hierzu gesondert getroffenen Vereinbarungen von der Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik befreit. - §57 Rechtshilfe (1) Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik haben sich gegenseitig sowie der Staatsanwaltschaft in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren Rechts- und Vollstreckungshilfe zu leisten. (2) Das Ersuchen um Rechtshilfe ist an das örtlich zuständige Gericht zu richten. Das Ersuchen darf nur abgelehnt werden, wenn das ersuchte Gericht örtlich unzuständig oder die vorzunehmende Handlung unzulässig oder der Gegenstand des Ersuchens nicht hinreichend bestimmt ist. Über die Berechtigung einer Ablehnung entscheidet das zuständige Bezirksgericht. (3) Der Rechtshilfeverkehr mit anderen Staaten erfolgt auf der Grundlage der von der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen oder der allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts. 5. Kapitel SchlußbesUmmungen §58 Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen Durchführungsverordnungen zum Gerichtsverfassingsge-setz erläßt der Ministerrat. Er kann den Minister der’Justiz mit dem Erlaß von Durchführungsbestimmungen beauftragen. §59 Zuständigkeit des Kreisgerichts in Notariatsangelegenheiten Das Kreisgericht ist zuständig für die Entscheidung über ! die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen No-' tariats und eines Einzelnotars. Es entscheidet endgültig. §60 Inkrafttreten (1) Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt am 1. November 1974 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Gesetz vom 17. April 4963 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) (GBl. I Nr. 4 S. 45), 2. Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. April 1963 über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) (GBl. I Nr. 4 S. 71), 3. Erste Durchführungsverordnung vom 8. Juni 1963 zum Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. II Nr. 55 S. 385), Gerichtsverfassungsgesetz Zuständigkeit der Gerichte in Warenzeichen- und Geschmacksmustersachen (GBl. II Nr. 32 S. 243), 5. Anordnung Nr. 3 vom 10. September 1965 über die örtliche Zuständigkeit der Senate und Kammern für Arbeitsrechtssachen bei den Bezirks- bzw. Kreisgerichten (GBl. II Nr. 92 S. 669), 6. §§ 15 und 16 des Einführungsgesetzes vom 12. Januar 1968 zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 3 S. 97), 7. Gesetz vom 17. Dezember 1969 zur Änderung des Gesetzes über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) (GBl. I 1970 Nr. 1 S. 5). m Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebenundzwanzigsten September neunzehnhundertvierundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den siebenundzwanzigsten September neunzehnhundertvierundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klostcrslraße 47 - - Redaktion: 102 Berlin, Kloslerstraße 47. Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Forth der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Llzenz-Nr. 751 Verlag (610,62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 2094501 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Ros: Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M. Teil II 3. M - Einzdabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Kin/clbestcllungcn beim Zcntral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, PostschlicUfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglicbkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhamlliuig für amtliche Dokumente. 108 Berlin, Neusrädtiscbe Kirchstraß 15. Telefon: 229 22 23 (. icsamtherstellung: Staatsdruckerci der Deutschen Demokrartschen Republik {Rollen offset di uck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen. Von wesentlicher Bedeutung für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinhei,ten der Linie und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit anderen operativen wurden die Ermittlungen zum. Auf finden von den Faschisten geraubter Kunstschätze, des weltberühmten Bernsteinzimmers, und damit im Zusammenhang stehender Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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