Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 459

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 459 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 459); Gesetzblatt Teil I Nr. 48 Ausgabetag: 2. Oktober 1974 459 (2) Sorben haben in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung das Recht, vor Gericht sorbisch izu sprechen. §13 Recht auf Vertretung und Verteidigung (1) Jeder Bürger hat das Recht, sich zur Wahrnehmung seiner gesetzlich geschützten Rechte und Interessen in Rechtsstreitigkeiten oder anderen Rechbsangelegenheiten auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts vor Gericht vertreten zu lassen. Die Vertretung Werktätiger in Arbeitsrechtsverfahren kann durch Vertreter des FDGB wahrgenommen werden. (2) Jeder Beschuldigte oder Angeklagte hat das Recht auf Verteidigung in Strafverfahren. (3) Die Vertretung oder Verteidigung kann durch einen Rechtsanwalt erfolgen, der in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassen sein muß. §14 Mitwirkung des Staatsanwalts im Gerichtsverfahren Der Staatsanwalt wirkt nach Maßgabe der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften im Gerichtsverfahren mit. Er erhebt die staatliche Anklage und vertritt sie vor Gericht und reicht in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren Klageschriften ein und stellt Anträge. Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der richtigen Gesetzesanwendung legt er Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen ein und beantragt die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen oder die Wiederaufnahme durch rechtskräftige Entscheidung abgeschlossener Gerichtsverfahren. §15 Gerichtliche Entscheidungen Die Entscheidungen der Gerichte ergehen als Urteile oder Beschlüsse. Urteile werden im Namen des Volkes verkündet. §16 Rechtsmittel und Kassation (1) Gegen Entscheidungen der Kreisgerichte, Bezirksgerichte, Militärgerichte und Militärobergerichte können Rechtsmittel innerhalb der gesetzlichen Fristen eingelegt werden. (2) Rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte können durch Kassation aufgehoben werden. Der Antrag muß innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft beim zuständigen Gericht eingegangen sein. In Ausnahmefällen kann das Oberste Gericht zugunsten der Verurteilten die Zulässigkeit der Kassation eines Strafurteils beschließen, wenn diese Frist verstrichen ist. (3) Entscheidungen der Gerichte dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in der vom Gesetz bestimmten Art und Weise geändert oder aufgehoben werden. §17 Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen (1) Die Bezirks- und Kreisgerichte sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit zur Durchsetzung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe beizutragen. Sie unterstützen mit ihren Erkenntnissen und Erfahrungen die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger, für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Festigung - der Sicherheit und Ordnung im Territorium und für die allseitige Förderung gesellschaftlicher Initiativen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen. (2) Die Richter haben den örtlichen Volksvertretungen, die sie gewählt haben, Bericht über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit ider Rechtsprechung zu erstatten. (3) Die Schöffen berichten ihren Wählern über die Erfüllung der mit ihrer Wahl übernommenen Verpflichtungen. §18 Zusammenarbeit mit anderen Organen Die Gerichte arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen' Justizorganen und den Sicherheitsorganen zusammen. Sie unterstützen mit ihren Erkenntnissen und Erfahrungen die anderen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen, die Vorstände des FDGB und die anderen gesellschaftlichen Organisationen sowie die Ausschüsse der Nationalen Front bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie die allseitige Förderung gesellschaftlicher Initiativen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen. §19 * Maßnahmen zur Beseitigung von Rechtsverletzungen und ihrer Ursachen und Bedingungen (1) Stellen die Gerichte bei der Durchführung von Verfahren Rechtsverletzungen in der Tätigkeit der anderen Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen oder gesellschaftlichen Organisationen fest, haben sie durch begründeten Beschluß Kritik zu üben, die an deren Leiter oder Leitungen zu richten ist. Dabei ist auch die Beseitigung solcher Umstände zu fordern, die als Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen festgestellt wurden. Innerhalb von zwei Wochen ist zur Gerichtskritik Stellung zu nehmen. (2) Stellen die Gerichte bei der Durchführung von Verfahren Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen in der Tätigkeit der anderen Staatsorgane, der wirtschaftslei-tenden Organe, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen oder gesellschaftlichen Organisationen fest, haben sie auf ihre Beseitigung hinzuwirken. Sie sollen dazu den Leitern oder Leitungen Hinweise und Empfehlungen geben. Zentrale Leitungsorgane §20 Verantwortung und Aufgaben des Obersten Gerichts (1) Das Oberste Gericht leitet die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften. (2) Das Oberste Gericht sichert die einheitliche Anwendung und Auslegung der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften durch die eigene Rechtsprechung, die Analyse und Verallgemeinerung der Rechtsprechung der Gerichte sowie durch Richtlinien und Beschlüsse. (3) Zur Losung seiner Aufgaben arbeitet das Oberste Gericht mit dem Ministerium der Justiz, dem Generalstaatsanwalt und den zentralen Sicherheitsorganen sowie mit dem Bundesvorstand des FDGB zusammen. §21 Verantwortung und Aufgaben des Ministeriums der Justiz (1) Das Ministerium der Justiz übt die Anleitung der Bezirks- und Kreisgerichte aus, kontrolliert die Erfüllung der diesen Gerichten .übertragenen Aufgaben und unterstützt sie bei der Verwirklichung der Ziele der Rechtsprechung. Es studiert und analysiert die Rechtsprechung und wertet 'die Ergebnisse seiner Kontrolltätigkeit für die Arbeit des Ministerrates sowie für die Qualifizierung der Mitarbeiter der Bezirks- und Kreisgerichte aus. Es informiert das Oberste Gericht über Ergebnisse der Kontrolltätigkeit, die für die Leitung der Rechtsprechung bedeutsam sind. (2) Zur Erfüllung seiner Leitungsaufgaben führt das Ministerium der Justiz Revisionen der Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte durch. (3) Der Minister der Justiz kann beim Obersten Gericht den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen beantragen. (4) Zur Lösung seiner Aufgaben arbeitet das Ministerium der Justiz mit dem Obersten Gericht, dem Generalstaats-anwalt und den zentralen Sicherheitsorganen sowie mit dem Bundesvorstand des FDGB zusammen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 459 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 459) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 459 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 459)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit zu stellen. Es gelang dabei, den Angehörigen der Linie wesentliche Voraussetzungen geschaffen werden können für - die Gewährleistung optimaler Bedingungen zur Durchführung des Ermittlungs- und dos gerichtlichen Verfahrens, die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung enthielt - bezogen auf die Probleme der Planung der Arbeit mit eine ganze Reihe guter Hinweise, die sich bereits bewährten.

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