Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 423

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 423 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 423); Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 26. September 1974 423 5. Beschäftigte in Gemeinschaftsküchen ausgenommen das nur mit dem Servieren beschäftigte Personal und das Personal von Essenausgabestellen müssen im Besitz eines gültigen Gesundheitsausweises gemäß der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 24. November 1969 zum Lebensmittelgesetz Voraussetzungen für die im Lebensmittelverkehr beschäftigten Personen in hygienischer Hinsicht - (GBl. II Nr. 96 S. 599) sein. 6. Alle Beschäftigten sind im Sinne der Ersten Durchführungsbestimmung vom 30. April 1963 zum Lebensmittelgesetz Eigenkontrolle und ständige Verbesserung der Hygiene in den Lebensmittelbetrieben (GB1. II Nr. 42 S. 278) durch Verantwortliche der Handelsorgane vor ihrem Einsatz über die speziellen hygienischen Anforderungen zu schulen. 7. Mobile Kücheneinrichtungen bzw. -geräte sind vor Erstbenutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. 8. Im Bereich der Speisenvorbereitung, -herstellung und -aus-gabe sowie der Geschirr- und Thermophorreinigung sind täglich Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. 9. Vor Beginn der Arbeit, nach jeder längeren Arbeitsunterbrechung und nach der Toilettenbenutzung sind die Hände und Unterarme gründlich mit Seife und Händwasch bürste die Verwendung einer antiseptischen Seife wird empfohlen zu waschen. Zusätzlich notwendige Desinfektionsmaßnahmen sind mit dem zuständigen Organ der Hygieneinspektion abzustimmen. 10. Angelieferte geschälte, geputzte .und sulfitierte Kartoffeln sind gekühlt (ma?. 6 °C), trocken und dunkel aufzubewahren und spätestens 36 Stunden nach dem Schälen zu verarbeiten. Die Kartoffeln sind vor dem Kochen zu waschen. i. 11. Gefrierkonservierte Lebensmittel sind bis zur Verwendung bei 18 °C zu lagern, sofern die Verarbeitung nicht innerhalb von 24 Stunden erfolgt und die Lagerung innerhalb dieser Frist gekühlt (max. 6 °C) durchgeführt wurde. 12 12. Für alle Speisen gelten das Vorkochverbot sowie die Ausgabefrist von 4 Stunden gemäß § 15 und die Pflicht zur Aufbewahrung von Rückstellproben gemäß § 13 Abs. 4 der Anordnung vom 18. Oktober 1963 über die hygienische Einrichtung und Überwachung von Gemeinschaftsküchen (GBl. II Nr. 106 S. 833). Für den Transport von Speisen in Thermophoren sind die Festlegungen des § 18 der genannten Anordnung anzuwenden. 13. Speisen, bei denen die Ausgabefrist von 4 Stunden überschritten ist, dürfen im Rahmen von organisierten Verpflegungsleistungen bei Großveranstaltungen nicht mehr abgegeben werden. Die Verwendung dieser Speisen ist in öffentlichen Gaststätten außerhalb der organisierten Verpflegungsleistungen statthaft, sofern die Abgabe an den Endverbraucher am gleichen Tag erfolgt und die Speisen in ihrer Qualität nicht beeinträchtigt sind. 14. Von allen hergestellten Speisen sind getrennt nach Einzelzubereitungen Rückstellproben gekühlt und verschlossen bis jeweils 24 Stunden nach Abschluß der Essenausgabe aufzubewahren. * 1 Anordnung über die Verbesserung der medizinischen Betreuung der Lehrer und Erzieher der kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung vom 10. September 1974 Zur weiteren Verbesserung der medizinischen Betreuung der Lehrer und Erzieher der kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung wird im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Berufsbildung sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unt’richt und Erziehung folgendes angeordnet: . § 1 (1) Die Bestimmungen der Anordnung vom 26. März 1974 über die Verbesserung der medizinischen Betreuung der Lehrer und Erzieher an den Bildungseinrichtungen im Bereich der Volksbildung (GBl. I Nr. 20 S. 195) gelten ebenfalls für die Lehrer und Erzieher der kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung. , (2) Für die kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung werden die im § 6 der vorgenannten Anordnung geregelten Aufgaben und Zuständigkeiten der Bezirks- und Kreisschulräte der Organe der Volksbildung von den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke und Kreise wahrgenommen. § 2 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1974 in Kraft. Berlin, den 10. September 1974 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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