Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 421

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 421 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 421); Warenart Max. Alter der Ware bei Anlieferung Lagerungsbedingungen im ambulanten Handel Max. Aufbewahrungsfrist im ambulanten Handel Bemerkungen 24. Brötchen bzw. Schnitten, belegt (Sandwiches) Belag: gemäß vorstehenden Festlegungen a) gekühlt max. 8 °C b) ungekühlt a) 4 Std. b) 1 Std. Herstellung nur am Ort des Verkaufs; als Belag verboten: Hackfleisch 25. Schnitten, belegt, vakuumverpackt 24 Std a) gekühlt max. 8 °C b) ungekühlt , a) 8 Std. b) 4 Std. Als Belag verboten: Salate, Hackfleisch 26. H-Milch und H-Milcherzeugnisse 5 Wochen a) gekühlt max. 12 °C b) ungekühlt a) 48 Std. b) 48 Std. Bei Abgabe in Originalverpackung sind Trinkhalme bereitzustellen 27. Milch und Milchgetränke 16 Std. a) gekühlt max. 12 °C b) ungekühlt unzulässig a) 8 Std. Verkauf am angegebenen Abgabetag erforderlich; bei Abgabe in Originalverpackung sind Trinkhalme bereitzustellen 28. Joghurt 48 Std. a) gekühlt max. 12 °C b) ungekühlt a) 24 Std. b) 4 Std. 29. Eiskrem, Halbgefrorenes, abgepackt 6 Monate a) gefroren 18 °C2) b) gekühlt und ungekühlt unzulässig a) 48 Std. Verkauf nur aus der Gefriertruhe, sofern nicht Abgabe innerhalb von 15 Minuten gesichert ist 30. Kohlensäurehaltige, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Bier innerhalb der Gütegewähr gemäß TGLi a) gekühlt max. 12 °C b) ungekühlt a) 4 Tage b) 48 Std. 31. Back- und Konditoreiwaren innerhalb der Gütegewähr a) gekühlt max. 8 °C b) ungekühlt a) 24 Std. b) 24 Std. Verkauf am Tage der Anlieferung; kremhaltige Erzeugnisse gekühlt aufbewahren 32. Pommes frites 2 Monate a) gefroren 18 °C2) b) gekühlt max. 8 °C c) ungekühlt a) 48 Std. b) 24 Std. c) 12 Std. 33. Kartoffeln, geschält 24 Std. a) gekühlt max. 8 °C b) ungekühlt a) 12 Std. b) 6 Std. 34. Kartoffelpuffer Kloßmehl: innerhalb der Gütegewähr Kartoffeln, geschält: vgl. Ziff. 33 unzulässig nur Sofortverzehr Zubereitung nur am Stand zulässig. Rohmasse: Aufbewahrung max. 1 Std. 1) Gefrierkonservleirung gilt ala Sonderproduktion Im Sinne von Anlage 1 Zift. 8. 2) Gefrierlagerung lm ambulanten Handel 1st nur für gefrierkonserviert angelieferte Lebensmittel zulässig. 3) ler ambulante Handel mit Bratwurst ohne Darm bedarf gemäß Anlage 1 Zifl. 12 ln Jedem Falle der Zustimmung der Zuständigen Veterlnärhyglene-Inspektlon ln Abstimmung mit der Hygieneinspektion. Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 26. September 1974 421;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 421 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 421) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 421 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 421)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X