Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 417

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 417 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 417); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 417 1974 Berlin, den 26. September 1974 J Teil I Nr. 46 ■ 11 4 mr ir Q*i Tag 9. 9. 74 10. 9. 74 Inhalt Siebente Durchführungsbestimmung zum Lebensmittelgesetz Leben: nährungshygienische Absicherung von Großveranstaltungen 417 Anordnung über die Verbesserung der medizinischen Betreuung der Lehrer und Erzieher der kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung 423 Siebente Durchführungsbestimmung* zum Lebensmittelgesetz Lebensmittel- und ernährungshygienische Absicherung von Großveranstaltungen vom 9. September 1974 Auf Grund des § 27 des Lebensmittelgesetzes vom 30. November 1962 (GBl. I Nr. 12 S. 111) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: §1 Zur Sicherung des einheitlichen Vorgehens bei der lebens-mittel- und emährungshygienischen Absicherung von Großveranstaltungen sowie zur Verhütung von Erkrankungen nach Lebensmittelverzehr sind die Veranstalter verpflichtet, Großveranstaltungen beim zuständigen Organ der Hygieneinspektion anzumelden. §2 Großveranstaltungen im Sinne dieser Durchführungsbestimmung sind Veranstaltungen von internationaler, nationaler oder territorialer Bedeutung, die mit organisierten Verpflegungsleistungen verbunden sind. Den Großveranstaltungen gleichgestellt sind Volksfeste, bei denen nicht konfektionierte Lebensmittel ambulant gehandelt werden. §3 Organisierte Verpflegungsleistungen im Sinne dieser Durchführungsbestimmung bestehen insbesondere in der Abgabe von Warmverpflegung Kaltverpflegung Verpflegungsbeuteln nach vorgegebenen, bestätigten Festlegungen der Veranstalter. §4 Veranstaltungen auf Kreisebene sind bei der Kreis-Hygieneinspektion, Veranstaltungen auf Bezirksebene bei der Bezirks-Hygieneinspektion, Veranstaltungen von nationaler und internationaler Bedeutung bei der Staatlichen Hygieneinspektion anzumelden. Die Anmeldung ist unmittelbar nach Festlegung des Termins und des Ortes ;der Veranstaltung vorzunehmen und muß folgende Angaben enthalten: Veranstalter Ort der Veranstaltung Art bzw. Bezeichnung der Veranstaltung * Veranstaltung wird durchgeführt von bis voraussichtliche Zahl der Teilnehmer voraussichtliche Verpflegungsleistungen Auftragnehmer der Verpflegungsleistungen. §5 Die mit Verpflegungsleistungen beauftragten Leiter staatlicher Organe, Betriebe und Versorgungseinrichtungen sind verantwortlich für die Einhaltung der hygienischen Normative und haben dies durch entsprechende eigenverantwortliche Maßnahmen im Sinne der Ersten Durchführungsbestimmung vom 30. April 1963 zum Lebensmittelgesetz Eigenkontrolle und ständige Verbesserung der Hygiene in den Lebensmittelbetrieben (GBl. II Nr. 42 S. 278) zu sichern. Die notwendigen Kontrollen sind in Maßnahmeplänen festzulegen und mit dem zuständigen Organ der Hygieneinspektion abzustimmen. §6 (1) Die zuständigen Organe der Hygieneinspektion, organisieren und koordinieren die staatlichen Kontrollen zur Überwachung der hygienischen Normative und legen dies in Maßnahmeplänen fest. (2) Die Organe des Veterinärwesens, des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung und erforderlichenfalls andere staatliche Kontrollorgane sind entsprechend ihrer Zuständigkeit gemäß der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 18. Oktober 1963 zum Lebensmittelgesetz (GBl. II Nr. 106 S. 821) in die Kontrollen einzubeziehen. * 6. DB vom 24. November 1969 (GBl. n Nr. 96 S. 599);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit - Energieoj dnung -. zu gewährleisten. Technische und bau technische Erfordernisse sind mit der Abteilung Bauwesen der Verwaltung Rückwärtige Dienste abzustimmen.

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