Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 40

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 40 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 40); 40 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 28. Januar 1974 (2) Die Partner sollen die Überbietung von technischen, technologischen und ökonomischen Kennziffern der Leistung vereinbaren, soweit dies volkswirtschaftlich erforderlich ist. §15 Garantie (1) Die Garantie umfaßt alle Eigenschaften des Leistungsgegenstandes, die vereinbart worden sind oder die die nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauchsfähigkeit bestimmen. (2) Die Garantie für wissenschaftlich-technische Leistungen umfaßt unter Berücksichtigung des Vertragszieles insbesondere: 1. die sachgerechte Ausführung der im Vertrag übernommenen Leistungen unter Einschluß der voraussehbaren Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Standes für den Zeitraum, der für die Produktionsvorbereitung notwendig ist, 2. die technische Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Ergebnisses, 3. die Eunktions- und Leistungsfähigkeit des Erzeugnisses oder Verfahrens entsprechend den festgelegten oder den nach dem Vertrag vorausgesetzten Kennziffern. (3) Die Partner können unter Berücksichtigung des Vertragszieles von der Vorschrift des Abs. 2 abweichende Vereinbarungen treffen. §16 Garantiefrist (1) Die Garantiefrist ist unter Berücksichtigung der Art der Leistung zwischen den Partnern zu vereinbaren, es sei denn, daß durch Rechtsvorschriften oder durch das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung eine Garantiefrist festgelegt wurde. Haben die Partner keine Vereinbarungen getroffen oder sind in Rechtsvorschriften oder durch das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung keine Festlegungen erfolgt, so beträgt die Garantiefrist 12 Monate. (2) Die Garantiefrist beginnt mit der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber, soweit in dieser Durchführungsverordnung oder anderen Rechtsvorschriften keine andere Regelung getroffen wurde. (3) Die Garantiefrist für Leistungen der Nachauftragnehmer endet nicht vor Ablauf der Garantiefrist für die Leistungen des jeweiligen Auftraggebers. §17 Rechtsmängelfreiheit Der Auftragnehmer hat die Rechtsmängelfreiheit der Leistung im Staatsgebiet der DDR zu gewähren. Für Staatsgebiete außerhalb der DDR ist die Rechtsmängelfreiheit in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu gewähren. §18 Schutzrechtliche Sicherung und Geheimhaltung von Arbeitsergebnissen 1 (1) Die Partner haben Vereinbarungen über ihre schutz-rechtlichen Aufgaben sowie über den Umfang und den Grad der Geheimhaltung zu treffen. Die Verantwortung für die schutzrechtliche Sicherung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse richtet sich nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften. (2) Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, bedarf eine Veröffentlichung von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen der Zustimmung des anderen Partners. §19 Mitwirkung des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Vorbereitung und Durchführung der wissenschaftlich-technischen Leistung zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Ziele mitzuwirken. Dabei sind die Vorteile der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zu nutzen. Die Art, der Umfang und die Termine der Mitwirkung sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen wissenschaftlich-technischen Leistung zwischen den Partnern zu vereinbaren. (2) Mitwirkungspflichten können insbesondere sein: 1. die Übergabe von Unterlagen und Informationen, einschließlich von Unterlagen zur Effektivitätsberechnung, 2. die Übergabe von Proben und Mustern, 3. die Durchführung von Erprobungen, die Teilnahme an Erprobungen, die Übergabe zu erprobender Erzeugnisse oder Bereitstellung notwendiger Arbeitsstücke und Medien, 4. die Durchführung von analytischen Untersuchungen, 5. die Mitwirkung bei Leistungsprüfungen und Funktionsnachweisen, 6. die Anlieferung von Spezialmaterial, 7. die Mitwirkung bei der Erarbeitung einer Technologie, 8. die Vornahme von Prüfhandlungen, 9. die Durchführung von Recherchen über Schutzrechte. §20 Verteidigung vor dem Auftraggeber Verteidigungen von wissenschaftlich-technischen Aufgaben und Ergebnissen sind auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften durchzuführen.* Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Auftragnehmer die wissenschaftlich-technische Aufgabe oder das wissenschaftlich-technische Ergebnis oder das Ergebnis einzelner Arbeitsstufen vor ihm verteidigt. Das gilt nicht,' wenn in Rechtsvorschriften die Verteidigung vor einem bestimmten Gremium vorgesehen und der Auftraggeber in diesem Gremium vertreten ist. §21 Leistungszeitpunkt und Abnahme (1) Wird das Ergebnis der wissenschaftlich-technischen Leistung abgenommen, so gilt die wissenschaftlich-technische Leistung mit der Übergabe des Ergebnisses als erbracht. (2) Der Auftraggeber hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses die angebotene Leistung abzunehmen oder Abnahmeverweigerung zu erklären. Wird innerhalb der vorgeschriebenen oder vereinbarten Frist weder die Leistung abgenommen noch die Abnahmeverweigerung erklärt, treten die Rechtsfolgen des Abnahmeverzuges ein. Zur Zeit gilt die Anordnung vom 23. Mai 1973 über die Durchführung von Verteidigungen wissenschaftlich-technischer Aufgaben und Ergebnisse (GBl. I Nr. 29 S. 289).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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