Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 391

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 391 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 391); Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 30. August 1974 391 10. Die Komitees der ABI haben die Aufgabe, den Kontroll-plan zu bestätigen, die Durchführung von Kontrollen zu behandeln und die Koordinierung von Kontrollaufgaben mit den anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen vorzunehmen. Sie haben regelmäßig den Erfahrungsaustausch über die gesellschaftliche Kontrolle durch die Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, die Arbeiterkontrolleure des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Kontrollposten der Freien Deutschen Jugend und anderer beteiligter gesellschaftlicher Kontrollorgane durchzuführen und Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit zu treffen. 11. Die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees der ABI leiten und organisieren die Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung in den Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen im Territorium. Sie arbeiten nach Kontrollplänen, die von den Sekretariaten der leitenden Parteiorgane der SED beschlossen werden. Sie informieren die leitenden Parteiorgane der SED und die örtlichen Räte über wichtige Kontrollergebnisse und unterbreiten ihnen entsprechende Vorschläge. 12. Die Struktur der Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees der ABI wird durch das Komitee der ABI der DDR festgelegt. Die Vorsitzenden und die Mitglieder dieser Komitees werden von den zuständigen ört- . liehen Volksvertretungen bestätigt. In Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen, in denen Kreisleitungen der SED bestehen, werden Kreiskomitees der ABI gebildet. Sie unterstehen den Bezirkskomitees der ABI. 13. Bei den Komitees der ABI bestehen Inspektionen für die Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft sowie Abteilungen. in den Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees der ABI arbeiten die Inspektionen und Abteilungen ausschließlich ehrenamtlich. Bei den WB und Kombinaten bestehen Inspektionen, die den Inspektionen des Komitees der ABI der DDR bzw. bei bezirksgeleiteten Kombinaten den Inspektionen der Bezirkskomitees der ABI unterstehen. 14. Die Komitees der ABI sichern zur Unterstützung der Führungstätigkeit der Parteiorgane das einheitliche Wirken der Organe der ABI in ihrem Verantwortungsbereich. Kontrollen durch die Inspektionen der Komitees der ABI in Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie in Städten und Gemeinden werden gemeinsam mit den Kommissionen der ABI bzw. den Volkskontrollausschüs-sen durchgeführt. Die Komitees der ABI sind dafür verantwortlich, daß die leitenden Parteiorgane der SED im Territorium sowie die örtlichen Räte durch die Inspektionen über wichtige Kon-trollfeststellungen in den Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften, Einrichtungen sowie in den staatlichen und wirtschaftsleitenden- Organen unterrichtet werden. 15 15. In den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, in Betriebsteilen bzw. -bereichen bilden die Kommissionen der ABI, in den Städten, Wohngebieten und Gemeinden die Volkskontrollausschüsse die ehrenamtliche Basis der Arbeiter-und-Bauem-Inspektion der DDR. Die Kommissionen der ABI sowie die Volkskontrollausschüsse sind den Kreis-, Stadt- bzw. Stadfbezirkskomitees der ABI unterstellt. Diese Komitees tragen die unmittelbare Verantwortung für die einheitliche Anleitung und Schulung der Mitglieder der Kommissionen der ABI und der Volkskontrollausschüsse. Die Tätigkeit dieser Organe ist auf das Einfache, für jeden Volkskontrolleur Beeinflußbare zu orientieren. Sie üben solche Kontrollen aus, die ihr Tätigkeitsgebiet betreffen und die zugleich die Erfüllung gesamtstaatlicher und volkswirtschaftlicher Aufgaben sichern helfen. - 16. Die Kommissionen der ABI und die Volkskontrollausschüsse sind Kontrollorgane der Leitungen der Parteiorganisationen der SED. Die Kommissionen der ABI und die Volkskontrollausschüsse sind gleichzeitig dem zuständigen Komitee der ABI unterstellt und rechenschaftspflichtig. Die Kontrollaufgaben werden von den Leitungen der Parteiorganisationen der SED beschlossen und vor ihnen abgerechnet. 17. Die Kommissionen der ABI und die Volkskontrollausschüsse haben die Aufgabe, in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen bzw. in den Städten und Gemeinden die Erfüllung der betrieblichen und territorialen Pläne, die effektive Nutzung der materiellen und finanziellen Mittel und der Arbeitszeit sowie die Verwirklichung der planmäßigen Aufgaben zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zu kontrollieren. Die Kommissionen der ABI und die Volkskontrollausschüsse helfen, betriebliche und örtliche Reserven zur Erfüllung und Übererfüllung der Pläne aufzudecken und nutzbar zu machen. Sie setzen sich konsequent für die Einhaltung der Prinzipien sozialistischen Wirtschaftens sowie der Staatsdisziplin ein. Mit ihrer Kontrolle wirken die Kommissionen der ABI und die Volkskontrollausschüsse erzieherisch darauf ein, daß die Unzulänglichkeiten an Ort und Stelle beseitigt werden und die Leiter ihre Verantwortung wahrnehmen. Sie stützen sich dabei auf die direkte Hilfe und Unterstützung durch die Leitungen der Parteiorganisationen der SED. 18. Die Mitglieder der Kommissionen der ABI und der Volkskontrollausschüsse werden von den Leitungen der Parteiorganisationen der SED und der gesellschaftlichen Massenorganisationen vorgeschlagen und jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung in Versammlungen von Kollektiven der Werktätigen und der Einwohner bzw. auf entsprechenden Vertreterversammlungen. In die Kommissionen der ABI und in die Volkskontrollausschüsse werden fortschrittliche und vorbildliche Arbeiter, Genossenschaftsbauern, Angehörige der Intelligenz und Vertreter anderer werktätiger Schichten, Rentner und Hausfrauen sowie die Leiter der Arbeiterkontrolle des FDGB und der Kontrollposten der FDJ gewählt. Sie legen vor den Kollektiven, die sie gewählt haben, Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Mitglieder dieser Organe können vorzeitig abberufen werden, wenn sie das ihnen erwiesene Vertrauen nicht rechtfertigen. Die Mitgliederzahl einer Kommission der ABI bzw. eines Volkskontrollausschusses richtet sich nach den konkreten betrieblichen und örtlichen Bedingungen und wird in Abstimmung mit den Leitungen der Parteiorganisationen der SED festgelegt. Die Kommission der ABI sowie der Volkskontrollausschuß wählen in offener Abstimmung den Vorsitzenden und seine Stellvertreter. 19. Die Kommissionen der ABI koordinieren ihre Tätigkeit vor allem mit den Arbeiterkontrolleuren des FDGB und den Kontrollposten der FDJ über die zuständigen Leitungen und arbeiten eng mit ihnen zusammen. In den Genossenschaften arbeiten die Kommissionen eng mit den Revisionskommissionen zusammen. Die Volkskontrollausschüsse arbeiten eng mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Kommissionen, mit den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen, im Territorium wirkenden gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen, informieren sie über wichtige Kontrollergebnisse und beraten gegebenenfalls gemeinsam über die Auswertung und die Schlußfolgerungen. Die Kommissionen der ABI und die Volkskontrollausschüsse entwickeln eine ständige Initiative und vielfältige Formen zur Teilnahme weiterer Werktätiger an der Kontrolle.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitverkehr; Analysierung der politisch-operativen Lage auf und an den Transitwegen, der an wand Mittel und Methoden unter Mißbrauch des Transitverkehrs zur Herausarbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte; Durchsetzung der sich aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches ergebenden Anforderungen zu vertiefen sowie alle Genossen der Linie unverzüglich mit neuen Rechtsstandpunkten vertraut zu machen. Um die Wirksamkeit der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt demzufolge die ständige Entwicklung und Vertiefung solcher politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen wie - feste und unerschütterliche Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger.

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