Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 367

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 367 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 367); Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 15. August 1974 367 weiter wie unter Ziff. 18 bis Grenzübergangsstelle Schmilka bzw. von Grenzübergangsstelle Schmilka in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn). 58. Forst (Autobahn) bis Zinnwald Georgenfeld bzw. von Zinnwald Georgenfeld bis Forst (Autobahn) Von Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn) wie unter Ziff. 56 und 57 bis Dresden weiter auf Fernverkehrsstraße 170 über Dippoldiswalde, Altenberg bis Grenzübergangsstelle Zinnwald Georgenfeld bzw. von Grenzübergangsstelle Zinnwald Georgenfeld in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn). 59. Forst (Autobahn) bis Sehönberg bzw. Schönberg bis Forst (Autobahn) Von Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn) wie unter Ziff. 56 und 57 bis Dresden weiter auf Autobahn über Karl-Marx-Stadt in Richtung Plauen bis Autobahn-Abfahrt bei Oelsnitz weiter auf Fernverkehrsstraße 92 über Adorf bis Grenzübergangsstelle Schönberg bzw. von Grenzübergangsstelle Schönberg in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn). 60. Forst (Autobahn) bis Hirschberg bzw. Hirschberg bis Forst (Autobahn) Von Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn) wie unter Ziff. 56 und 57 bis Dresden weiter auf Autobahn über Karl-Marx-Stadt bis Herms-dorfer Kreuz weiter auf Autobahn in südlicher Richtung bis Grenzübergangsstelle Hirschberg bzw. von Grenzübergangsstelle Hirschberg in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn). 61. Forst (Autobahn) bis Wartha bzw. Wartha bis Forst (Autobahn) Von Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn) wie unter Ziff. 56 und 57 bis Dresden weiter auf Autobahn über Karl-Marx-Stadt bis Herms-dorfer Kreuz weiter wie unter Ziff. 40 bis- Grenzübergangsstelle Wartha bzw. von Grenzübergangsstelle Wartha in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn). 62. Forst (Autobahn) bis Marienborn bzw. Marienborn bis Forst (Autobahn) Von Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn) auf Autobahn bis Abzweig Lübbenau weiter auf Autobahn in Richtung Berlin bis Schönefelder Kreuz weiter auf Autobahn Berliner Südring über Abzweig in Richtung Magdeburg bis Grenzübergangsstelle Marienborn bzw. von Grenzübergangsstelle Marienbom in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn). 63. Forst (Autobahn) bis Horst bzw. Horst bis Forst (Autobahn) Von Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn) wie unter Ziff. 62 bis Autobahn Berliner Südring weiter über Autobahn Berliner Westring wie unter Ziff. 48 bis Grenzübergangsstelle Horst bzw. von Grenzübergangsstelle Horst in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn). 64. Forst (Autobahn) bis Selmsdorf bzw. Selmsdorf bis Forst (Autobahn) Von Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn) wie unter Ziff. 62 bis Schönefelder Kreuz weiter in östlicher Richtung über Autobahn Berliner Ostring bis Abzweig Schwanebeck weiter auf Autobahn in Richtung Prenzlau bis Autobahn-Abfahrt bei Gramzow weiter wie unter Ziff. 26 bis Grenzübergangsstelle Selmsdorf bzw. von Grenzübergangsstelle Selmsdorf in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn).“ (2) Die Ziff. 53 der Anlage zu der Anordnung wird vor dem letzten Halbsatz wie folgt ergänzt: „ Ziff. 54 bis Grenzübergangsstelle Forst (Autobahn)“. §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 24. Juli 1974 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung Nr. 2* über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der Deutschen Demokratischen Republik Grenzordnung vom 24. Juli 1974 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung (Nr. 1) vom 15. Juni 1972 über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässem der Deutschen Demokratischen Republik Grenzordnung (GBl. II Nr. 43 S. 483) wird folgendes angeordnet: § 1 Die Absätze 2 und 3 des § 40 erhalten folgende Fassung: „(2) Mit Fahrzeugen der staatlichen Aufsichtsorgane und der technischen Flotte ist das Befahren der Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik außerhalb der Grenzzone nur mit schriftlichem Fahrauftrag gestattet. Die Ausstellung des Fahrauftrages darf nur durch den zuständigen Einsatzberechtigten des jeweiligen Organs bzw. Betrie- * Anordnung (Nr. 1) vom 15. Juni 1972 (GBL n Nr. 43 S. 483);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n. Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, daß die richtige Bestimmung und ständige Präzisierung des Gegenstandes der Beweisführung im UntersuchungsVorgang für eine qualifizierte Beweisführungsarbeit ein wesentlicher erfolgbestimmender Faktor ist.

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