Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 349

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 349 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 349); 349 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik IV \ 5. AUG, 1974 Berlin, den 6. August 1974 Teil I Nr. 37 Eingcn. j 1 Erlcditsi I Inhalt Seite I * j nr-"" * ’Verordnung über die Festlegung von Schutzgebieten für die Wasserentnahme aus dem Grund- und Oberflächenwasser zur Trinkwassergewinnung 349 1. 7. 74 Zweite Durchführungsbestimmung zur Fünften Durchführungsverordnung zum Lan- deskulturgesetz Begrenzung, Überwachung und Verminderung der Emission von Verbrennungsmotoren 353 Verordnung über die Festlegung von Schutzgebieten für die Wasserentnahme aus dem Grund- und Oberflächenwasser zur Trinkwassergevvinnung vom 11. Juli 1974 Eine wichtige Voraussetzung für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung ist die Sicherung einer quantitativ ausreichenden und qualitätsgerechten Versorgung mit Trinkwasser. Um den ständig steigenden Trinkwasserbedarf der Bevölkerung und der Volkswirtschaft aus dem begrenzt zur Verfügung stehenden Wasserdargebot zu befriedigen, sind die Gebiete für die Wassergewinnung gegen Verunreinigung zu schützen. Zur Gewährleistung dieses Schutzes werden auf der Grundlage des § 28 des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBl. I Nr. 12 S. 67) sowie des § 28 des Wassergesetzes vom 17. April 1963 (GBl. I Nr. 5 S. 77) durch die Bezirks- und Kreistage Wasserschutzgebiete festgelegt. In Durchsetzung dieser Bestimmungen wird folgendes verordnet: §1 Grundsätze (1) Die Festlegung von Wasserschutzgebieten hat im Interesse der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser zu erfolgen. Durch die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind Einflüsse auf das Rohwasser auszuschließen, die zu Qualitätsminderungen oder zu einem ökonomisch nicht vertretbaren Aufwand für die zusätzliche Wasseraufbereitung führen. Einzelheiten über die Größe der Wasserschutzgebiete und die Nutzungsbeschränkungen, Auflagen und Verbote in den jeweiligen Schutzzonen werden durch Standards geregelt.* (2) Bei der Festlegung der Nutzungsbeschränkungen, Auflagen und Verbote in Wasserschutzgebieten ist aus gesamtstaatlicher Sicht zu entscheiden, durch welche Maßnahmen die Belange des Trinkwasserschutzes bei weiterer Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion und der Erfüllung anderer Aufgaben gesichert werden können. Es sind nur die unbedingt erforderlichen Nutzungsbeschränkungen, Auflagen und Verbote auszusprechen. Dabei sind die Vorschläge der beteiligten staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, der LPG, GPG, VEG und deren kooperativen Einrichtungen zur Herstellung der Übereinstimmung der Erfordernisse des Trinkwasserschutzes * Zur Zelt gilt der DDR-Standard TGL 24 348 „Schutz der Trinkwassergewinnung“. mit den Belangen der anderen Nutzungen, insbesondere der weiteren Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion, zu beachten. (3) Bei der Errichtung von neuen Wassergewinnungsanlagen erfolgt die Festlegung der Wasserschutzgebiete unmittelbar nach der Standortbestätigung. In diesen Fällen ist im Beschluß über das Wasserschutzgebiet der Beginn der Nutzungsbeschränkungen, Verbote und Auflagen festzulegen. §2 Aufgaben der Räte der Bezirke und Kreise Bei der Vorbereitung und Durchführung des Beschlusses über die Festlegung des Wasserschutzgebietes nehmen die Räte der Bezirke und Kreise insbesondere folgende Aufgaben wahr: Prüfung der zur Festlegung des Wasserschutzgebietes eingereichten Unterlagen, Durchführung der gemäß § 52 der Ersten Durchführungsverordnung vom 17. April 1963 zum Wassergesetz (GBl. II Nr. 43 S. 281) erforderlichen Beratungen über den Schutzgebietsvorschlag und die sich daraus ergebenden Entschädigungsansprüche mit den Betroffenen und Erläuterung der erforderlichen Maßnahmen in den Gemeinden, Vorbereitung der Entscheidung über die vorliegenden Einwände und Entschädigungsansprüche, Aufstellung eines Maßnahmeplanes über die Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, Kontrolle der Durchführung des Beschlusses über die Festlegung des Wasserschutzgebietes. §3 Abgrenzung der Zuständigkeit (1) Die Räte der Kreise sind für die Vorbereitung der Beschlüsse über die Festlegung von Wasserschutzgebieten in ihrem Territorium verantwortlich. Über die Vorbereitung der Beschlüsse zur Festlegung von Wasserschutzgebieten, deren Bedeutung zur Sicherung der Versorgung über das Territorium eines Kreises hinausgehen, entscheiden die Räte der Bezirke. (2) Entsprechend der Bedeutung und dem Umfang der Gewinnungsgebiete fordern die Räte der Bezirke und Kreise die Rechtsträger bzw. Investitionsauftraggeber der Wassergewinnungsanlagen auf, die für die Festlegung eines Wasserschutzgebietes erforderlichen Unterlagen beizubringen. (3) Zuständig für die Vorbereitung des Beschlusses über die Festlegung des Wasserschutzgebietes ist derjenige Rat des Kreises, in dessen Territorium das Wasserschutzgebiet liegt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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