Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 333

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 333 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 333); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik i S.'Sus. 1974 i El.~i Berlin, den 25. Juli 1974 f I Teil I Nr. 35 Inhalt Seite Zweite Durchführungsbestimmung zur Neuererverordnung Aufgaben der Leiter beim Abschluß von Neuerervereinbarungen 333 Sechste Durchführungsbestimmung zur Standardisierungsverordnung Standardisierung von Forderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 334 Anordnung über die Approbation als Tierarzt 336 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 340 333 1974 Tag 25. 6. 74 26. 6. 74 3. 7. 74 Zweite Durchführungsbestimmung* zur Neuererverordnung Aufgaben der Leiter beim Abschluß von Neuerervereinbarungen vom 25. Juni 1974 Auf Grund des § 34 Abs. 1 der Neuererverordnung vom 22. Dezember 1971 (GBl. II 1972 Nr. 1 S. 1) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: 81 (1) Die Planung von Neuereraufgaben und der Abschluß von Neuerervereinbarungen erfolgen in dem Betrieb, in dem das Ergebnis benutzt werden solL (2) Zum Abschluß von Neuerervereinbarungen sind die Leiter der Betriebe und die Fachdirektoren berechtigt. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn es die Größe des einem Fachdirektor unterstehenden Bereiches erforderlich macht, kann der Leiter des Betriebes die Berechtigung zum Abschluß von Neuerervereinbarungen Leitern übertragen, die einem Fachdirektor direkt unterstellt sind. (3) Soll ein Leiter, der zum Abschluß einer Neuerervereinbarung berechtigt ist, in einem Neuererkollektiv mitwirken, so ist für den Abschluß der Neuerervereinbarung der Leiter des Betriebes zuständig. (4) Die Leiter der Betriebe haben zu gewährleisten, daß den Mitgliedern der Neuererkollektive vor Abschluß einer Neuerervereinbarung die Rechte und Pflichten erläutert werden, die sich aus der Vereinbarung und den Rechtsvorschriften ergeben. §2 (1) Wissenschaftlich-technische Leistungen, die im Rahmen von Wirtschaftsverträgen oder ohne Wirtschaftsvertrag auf der Grundlage von Weisungen des übergeordneten Organs für Dritte durchgeführt werden, dürfen nicht Gegenstand von Neuerervereinbarungen sein. * 1. DB vom 22. Dezember 1971 (GBL H 1972 Nr. 1 S. 11) (2) Die Erarbeitung von EDV-Programmen, von betrieblichen Weisungen und anderen Regelungen sowie die Erarbeitung von Ergebnissen, die ausschließlich durch Berechnungen erzielt werden, sind nur im Rahmen von Neuerervereinbarungen zulässig, die zur Überleitung von bereits vorliegenden vergütungspflichtigen Neuerungen abgeschlossen werden. Das gilt auch für Projektierungsarbeiten, es sei denn, die Neuerervereinbarung gemäß § 13 Ziff. 2 der Neuererverordnung ist auf die schöpferische Lösung eines Problems im Rahmen von Projektierungsarbeiten gerichtet. Voraussetzung ist, daß die Erarbeitung der Lösung auf das Erzielen prinzipiell neuer Erkenntnisse gerichtet ist, die über den Erkenntnisstand hinausgehen, der sich aus der Analyse der Projektierungstätigkeit in der DDR und in anderen Staaten ergibt. Das ist bei Abschluß der Neuerervereinbarung nachzuweisen. (3) Eine Neuerervereinbarung darf jeweils nur über eine Aufgabe gemäß Ziff. 1 oder Ziff. 2 oder Ziff. 3 des § 13 der Neuererverordnung abgeschlossen werden. §3 (1) Eine Neuerervereinbarung zur Lösung einer Aufgabe gemäß § 13 der Neuererverordnung wird abgeschlossen, wenn Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dieser Aufgabe das organisierte. und planmäßige Zusammenwirken von Arbeitern, insbesondere der Arbeiter, in deren Arbeitsbereich das Ergebnis wirksam werden soll, und Angehörigen der Intelligenz erforderlich machen und diese Gemeinschaftsarbeit zur Förderung des Schöpfertums der Neuerer beiträgt. Das Mitwirken von Angehörigen der Intelligenz kann entfallen, wenn die Aufgabe von einem Kollektiv von Arbeitern gelöst werden kann. (2) Zur Förderung des Schöpfertums der Neuerer sind in der Neuerervereinbarung die Verantwortlichkeiten für Teilaufgaben und Etappen so festzulegen, daß alle Kollektivmitglieder an wesentlichen Teilaufgaben mitwirken und einen ihrer jeweiligen Qualifikation, ihren Kenntnissen und Erfahrungen entsprechenden konkreten Beitrag zur Erfüllung der Neuerervereinbarung leisten und dabei ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern. Das Gesamtergebnis ist in jedem Falle im ganzen Kollektiv zu beraten. (3) Mit Kollektiven, denen überwiegend Angehörige anderer Betriebe angehören sollen, dürfen Neuerervereinbarun- gen nicht abgeschlossen werden. :;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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