Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 33

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 33 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 33); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 24. Januar 1974 33 ausgestellt und nach Bestätigung durch den Leiter der Einrichtung dem Auftraggeber zur direkten Begleichung an den Gutachter zugestellt. §11 Beiziehung von Gutachten durch Justiz- und Sicherheitsorgane (1) Die Bezirks- und Kreisärzte fertigen zusammen mit den Bezirks- und Kreisgutachtem und mit den Ärztlichen Direktoren der Einrichtungen eine Übersicht der Einrichtungen und Gutachter ihres Territoriums für die zuständigen Justiz- und Sicherheitsorgane an. Die Zentralstelle erhält eine Durchschrift dieser Übersichten. (2) Die Justiz- und Sicherheitsorgane fordern unter Berücksichtigung der Übersichten gemäß Abs. 1 Gutachten von Einrichtungen oder Gutachtern an und informieren den zuständigen Bezirks- bzw. Kreisgutachter mittels Durchschrift, ausgenommen in Fällen gemäß Abs. 4. Die Übermittlung der Gutachten durch die Einrichtung oder den Gutachter erfolgt unmittelbar an das beauftragende Justiz- und Sicherheitsorgan. (3) Der Direktor der Zentralstelle sowie die Bezirks- und Kreisgutachter unterstützen die Justiz- und Sicherheitsorgane dadurch, daß sie Anweisung Nr. 1 vom 20. September 1965 über die Organisation des ärztlichen Begutachtungswesens (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 20 1965 S. 157), Hinweis vom 5. August 1966 zur Abrechnung bei persönlichem Liquidationsrecht (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 16/17 1966 S. 135), Anweisung vom 20. Juni 1966 zur Vergütung von Gutachten über Berufskrankheiten (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 14 1966 S. 114). Berlin, den 18. Dezember 1973 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger Anlage zu vorstehender Anordnung Vergütungen für Begutachtungen Begutachtungsprobleme auf Anforderung erläutern oder weitere Einrichtungen für die Bearbeitung von Spezialfragen benennen, auf die sach- und termingerechte Erarbeitung von Gutachten für die Justiz- und Sicherheitsorgane hinwirken und damit zusammenhängende Fragen klären, Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane zur Qualifizierung der Gutachter zu Tagungen oder zum Erfahrungsaustausch einladen. 1. Begutachtungen für die Sozialversicherung durch staatliche Einrichtungen a) Begutachtungen zur Beurteilung der Invalidität, Ar-beits- und Berufsfähigkeit, von Unfällfolgen oder Pflegebedürftigkeit werden als Dienstleistungen durch die staatlichen Einrichtungen im Rahmen der pauschalen Gesamtabrechnung unter Zugrundelegung und Verwendung der von der Versicherung festgelegten Vordrucke (Formulargutachten) erstattet. (4) Der Einsatz von Gutachtern erfolgt nach besonderer Abstimmung, wenn bestimmte Vorschriften es erfordern. (5) Gutachten für die Justiz- und Sicherheitsorgane sind nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften in Verbindung mit den Bestimmungen der Anlage zu vergüten. §12 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: § 15 der Anordnung vom 22. April 1953 über die ärztliche Versorgung der Werktätigen und ihrer Angehörigen in den Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens und die Organisation des ärztlichen Dienstes (ZBl. Nr. 15 K 180), Anordnung vom 20. Juni 1953 zur Änderung der Anordnung über die ärztliche Versorgung der Werktätigen und ihrer Angehörigen in den Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens und die Organisation des ärztlichen Dienstes (ZBL Nr. 23 S. 283), Ziff. 2 und Buchst, d in Ziff. 3 der Anweisung vom 29. Dezember 1954 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 1 1955 S. 1), Anweisung Nr. 2 vom 9. März 1957 über die Abrechnung ärztlicher Leistungen, für die das persönliche Liquidationsrecht besteht (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 6 1957 S. 1), b) Für Begutachtungsleistungen außerhalb der Arbeitszeit (§ 10 der Anordnung) gelten zur Berechnung des Honorars folgende Richtsätze: Invalidität-, Arbeit- oder Berufs- fähigkeits-Erstgutachten 12, bis 15, M Invaliditäts-, Arbeits- oder Berufs- fähigkedts-Nachgutachten 9, bis 12, M Unfallfolgen Erstgutachten 6, bis 15, M Unfallfolgen Nachgutachten 6, bis 9, M Gutachten über Pflegebedürftigkeit (Erst- und Nachgutachten), wenn als besondere Gutachten erforderlich 3,- M d bei gleichzeitigem Hausbesuch 6, M c) Für Begutachtungen (Formular- oder andere Gutachten), die wegen schwieriger Zusammenhangsfragen des zu begutachtenden Sachverhaltes, ausführlicherer wissenschaftlicher Begründung oder im Beschwerdeverfahren bei wesentlich über die bisherige Begutachtung hinausgehender wissenschaftlicher Begründung erstattet werden, können, soweit sie außerhalb der Arbeitszeit ausgeführt werden, bis zu 15, M je Stunde als Honorar berechnet werden. d) Bei Begutachtungen für die Sozialversicherung durch nichtstaatliche Einrichtungen gelten die Richtsätze gemäß den Buchstaben b und c zuzüglich der Kosten für ausgewiesene Sachleistungen, die außerhalb von vereinbarter Pauschalabrechnung erbracht werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel Bestandteil operativer Spiele. Dazu können alle operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit , Potenzen anderer staatlicher Organe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen genutzt werden.

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