Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 328

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 328 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 328); 328 Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 19. Juli 1974 (4) Die Ärzteberatungskommissionen legen den Termin für die erforderliche Wiedervorstellung des Werktätigen fest. Die Wieder Vorstellung soll im allgemeinen innerhalb von 12 Wochen erfolgen. Im Ergebnis der Wiedervorstellung unterrichten die Ärzteberatungskommissionen die für die Gewährung der Geldleistungen der Sozialversicherung zuständigen Betriebe, Verwaltungen der Sozialversicherung oder Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitsbefreiung. (5) Leistet der Werktätige der Einladung zur Ärzteberatungskommission unbegründet keine Folge, ist der behandelnde Arzt nicht berechtigt, die Arbeitsbefreiung über den Tag der Vorladung hinaus zu verlängern. (6) Der behandelnde Arzt kann in begrühdeten Fällen über die Festlegungen des Abs. 1 hinaus jederzeit arbeitsbefreite Werktätige der Ärzteberatungskommission zur Vorstellung überweisen. §8 (1) Die Leiter der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, die Betriebsgewerkschaftsleitungen mit ihren Räten für Sozialversicherung oder die Vorsitzenden der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und die Kommissionen für Ge-sundheits- und Arbeitsschutz und die Betriebsärzte können nach gemeinsamer Beratung in begründeten Fällen vorzeitig eine Vorstellung arbeitsbefreiter Werktätiger vor der Ärzteberatungskommission unter Einbeziehung des behandelnden Arztes veranlassen. Eine vorzeitige Vorladung zur Ärzteberatungskommission können in begründeten Fällen auch die Verwaltungen der Sozialversicherung und die Kreisdirektic-nen der Staatlichen Versicherung der DDR veranlassen. (2) Zur Klärung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Fragestellungen können die Betriebsärzte arbeitsbefreite Werktätige ihres Betriebes zu einer betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung einladen. (3) Jeder Werktätige, der sich in ärztlicher Behandlung befindet, hat das Recht, eine Vorstellung vor der Ärzteberatungskommission zu beantragen. (4) Der Kreisarzt ist berechtigt, Vorstellungen arbeitsbefreiter Werktätiger vor der Ärzteberatungskommission über die Festlegungen dieser Anordnung hinaus anzuordnen. §9 (1) Wird durch die Ärzteberatungskommission bis zur 20. Woche der Arbeitsbefreiung festgestellt, daß eine Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Werktätigen innerhalb von 78 Wochen nicht zu erwarten ist, ist das Invaliditätserst-gutachten durch diese Ärzteberatungskommission umgehend zu erarbeiten und dem für die Ärzteberatungskommission zuständigen Kreisgutachter zu übermitteln. (2) Wird durch die Ärzteberatungskommission nach der 20. Woche festgestellt, daß eine Verlängerung der Arbeitsbefreiung des Werktätigen über die 26. Woche hinaus erforderlich ist, läßt der Krankheitsverlauf jedoch im Laufe weiterer Beratungen erkennen, daß eine Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit innerhalb von 78 Wochen nicht zu erwarten ist, ist das Invaliditätserstgutachten unverzüglich, spätestens bis zur 70. Woche der Arbeitsbefreiung, durch die Ärzteberatungskommission zu erarbeiten und umgehend dem Kreisgutachter zu übermitteln oder gegebenenfalls durch den Kreisgutachter zu veranlassen. §10 (1) Gegen die Entscheidung einer Ärzteberatungskommission über die Beendigung der Arbeitsbefreiung können sowohl der Werktätige als auch der behandelnde Arzt Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von einer Woche bei der Ärzteberatungskommission einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. Die Beschwerde hat auf sch lebende Wirkung. (2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht im vollen Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Kreisgutachter zu übermitteln. Der Kreisgutachter entscheidet innerhalb einer weiteren Woche endgültig. Die Entscheidung ist dem Werktätigen und dem behandelnden Arzt umgehend mitzuteilen. §11 (1) Diese Anordnung tritt am 1. September 1974 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 9. April 1959 über die Arbeitsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. I Nr. 24 S. 320) außer Kraft. Berlin, den 1. Juli 1974 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger Anordnung über die Bilanzierung von Plastformteilen, Duroplasthalbzeugen, Phenoplasten, Polyesterharzformmassen und Plast- und Elastverarbeitungswerkzeugen vom 26. Juni 1974 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: I. Geltungsbereich § 1 (1) Diese Anordnung regelt die Planung, Bilanzierung und Abrechnung sowie den Bezug und die Lieferung von a) Plastformteilen Duroplasthalbzeugen Phenoplasten Polyesterharzformmassen aus den Vierstellern der ELN 145 2, 145 6, 145 7, 145 8 und 145 9, soweit sie der Bilanzverantwortung der WB Plast-und Elastverarbeitung unterliegen. Dabei sind Plaslform-teile den Vierstellern der ELN 145 7 bis 145 9 zuzuordnende Produktionsmittel und Konsumgüter, die durch die Formung von Plastwerkstoffen in allseitig geschlossenen Werkzeugen, wie beim Spritzgießverfahren, Spritzpreß-oder Preßverfahren, Hohlkörperblasverfahren, Schäumen und Sintern in drei Dimensionen ohne weitere mechanische Bearbeitung bzw. höchstens durch eine abschließende Oberflächenbehandlung entstehen. Als Plastformteile gelten auch Erzeugnisse aus glasfaserverstärkten ungesättigten Polyesterharzen, aus Polymethylmethacrv-lat-(PMMA), Polytetrafluoräthylen-(PTFE) und Polyvinylchlorid-Halbzeugen (PVC-Halbzeugen) und Plast-haushaltwaren, die aus Halbzeugen komplettiert werden; b) Plast- und Elastverarbeitungswerkzeugen gemäß ELN 132 342 40. (2) Diese Anordnung gilt für Hersteller von Plast- und Elastverarbeitungswerkzeugen. Unter Herstellung werden Neuanfertigung und Reparaturen verstanden, unabhängig davon, ob sie für den Eigenverbrauch bestimmt sind oder als Warenproduktion gefertigt werden; Hersteller und Abnehmer der unter Abs. 1 aufgeführten Erzeugnisse sowie deren übergeordnete Organe.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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