Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 312

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 312 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 312); j iM'i - g v \f n 312 Gesetzblatt Teil I”Nr. 31 Ausgabetag: 26. Juni 1974 d) die Zuführungseinrichtungen für Zuschlagstoffe durch Abschließen zu sichern, e) die Bedienungs- und Steuereinrichtungen zu sichern und durch Schilder kenntlich zu machen. (2) Bei Arbeiten im Konverter dürfen nur Kabellampen mit Schutzkleinspannung nach TGL 200 0602 Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen verwendet werden. (3) Während der Ausbrucharbeiten ist der im Konverter arbeitende Werktätige durch einen außerhalb des Konverters stehenden Werktätigen ständig zu beobachten. Ein vom Verantwortlichen eingewiesener Werktätiger hat ständig das Steuer des Konverters zu besetzen. (4) Bei auf tretendem Wasserdruckmangel sind die im und unter dem Konverter arbeitenden Werktätigen durch den Reparaturverantwortlichen sofort zu verständigen. Die Arbeit ist unverzüglich einzustellen. (5) Bei Ausbrucharbeiten sind über Kopf hängende Ausmauerungsreste und andere Teile durch den Reparaturaus-führenden von einem sicheren Standort aus zuerst zu entfernen. (6) Bei Halbzustellung ist die im Konverter verbleibende Ausmauerung durch den Reparaturverantwortlichen zu überprüfen und, falls erforderlich, das verbleibende Mauerwerk abzusichern. (7) Vor Beginn des Ausmauerns ist der Schieber der Druckwasserleitung zu schließen, die Sperre einzulegen und je ein ' Warnschild am Steuer und am Schieber anzubringen. Diese * Sicherungsmaßnahmen sind vom Reparaturverantwortlichen zu veranlassen. , VIII. Schlußbestimmungen §31 § 5, § 8 Abs. 5, § 11 Absätze 3 und 5, § 12 Absätze 1 bis 5, § 14 2 Abs. 5, § 16 Abs. 8, § 17 Absätze 4, 5 und 10, § 19 Absätze 1 bis 6 und 10 bis 12 sowie Absätze 17, 19 und 22, § 22 Absätze 1 bis 3, § 23, § 24 Absätze 2 und 3, § 25 Absätze 1 bis 3 und Abs. 5, § 26 Abs. 1 sowie § 27 Absätze 5, 11 und 15 dieser Anordnung ent- halten Forderungen des Handschutzes. 2 §32 Die.Leiter von Betrieben, in denen die Voraussetzung für * die Einhaltung der Forderungen nach § 9 Abs. 6, § 19 Abs. 19, 4“~ § 27 Absätze 11 und 13 Buchstaben a, b und e und § 28 Abs. 5 dieser Anordnung auf Grund fehlender technischer Ausrü-, stung nicht in vollem Umfang gegeben sind, haben Maßnah- * men festzulegen, die eine schrittweise Erfüllung der Forde-rungen spätestens bis 31. Dezember 1975 sichern. §33 (1) Diese Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung tritt am 1. August 1974 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Arbeitsschutzanordnung 162 vom 3. August 1953 Thomasstahlwerke (GBl. Nr. 93 S. 938), b) die Arbeitsschutzanordnung 163 vom 28. Februar 1953 Martinstahlwerke (Sonderdruck Nr. 12 des Gesetzblattes), c) die Arbeitsschutzanordnung 164 vom 27. Februar 1953 Elektrolichtbogenöfen (GBl. Nr. 68 S. 752). Berlin, den 20. Mai 1974 Der Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Dr.-Ing. Singhuber Anordnung Nr. 2* über die Versorgung der Volkswirtschaft mit Kabeln und Leitungen Kabelversorgungsanordnung (KVAO) vom 15. Mai 1974 § 1 Die Anordnung vom 1. August 1973 über die Versorgung der Volkswirtschaft mit Kabeln und Leitungen Kabelversorgungsanordnung (KVAO) (Sonderdruck Nr. 763 des Gesetzblattes) gilt auch für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Kabeln und Leitungen im Planjahr 1975 und in den folgenden Planjahren. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 15. Mai 1974 Der Minister für Elektrotechnik und Elektronik S t e g e r * Anordnung (Nr. 1) vom 1. August 1973 (Sonderdruck Nr. 763 des Gesetzblattes) Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin. Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Hürden Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Crotcwohl-Str. 17. Telefon: 2094501 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2.50 M. Teil II 3.- M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung j für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15. Telefon: 229 22 23, 1 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollcnoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Arbeit mit Anforderungs bildern zu geiben. Bei der Erarbeitung: von Anforderungsbildern für im muß grundsätzlich ausgegangen werden von der sinnvollen Vereinigung von - allgemeingültigen Anforderungen auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kann gegebenenfalls noch unter Berufung auf Strafgesetzbuch begründet werden und bei Jugendlichen kann in den gesetzlich bestimmten Fällen des gemäß von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Strafverfolgung besteht darin, optimal zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen.

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