Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 286

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 286 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 286); 286 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 19. Juni 1974 §3 (1) Sind vollstreckbare Unterhaltsansprüche, die trotz eingeleiteter Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Unterhaltspflichtigen nicht durchgesetzt werden konnten, gemäß § 21 Abs. 2 des Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965 (GBl. I 1966 Nr. 1 S. 1) auf ein staatliches Organ übergegangen, hat dieses vom Unterhaltspflichtigen einen Aufschlag in Höhe von 15% des übergegangenen Anspruchs zu erheben. In besonderen Fällen kann von der Erhebung des Aufschlages abgesehen werden. (2) Die Vollstreckung wegen des übergegangenen Anspruchs und wegen des Aufschlages erfolgt im Rahmen der Unterhaltsvollstreckung auf der Grundlage eines Vollstreckungsauftrages des zuständigen staatlichen Organs. Einer besonderen vollstreckbaren Ausfertigung bedarf es nicht. (3) Treffen Vollstreckungen wegen laufender Unterhaltsforderungen, wegen Unterhaltsrückständen, wegen des übergegangenen Anspruchs und wegen des Aufschlages zusammen, sind die Forderungen in dieser Reihenfolge zu erfüllen. §4 (1) Verlegt der Schuldner seinen Wohnsitz in den Bereich eines anderen (Kreisgerichts, bleibt die Zuständigkeit des Kreisgerichts bestehen, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erlassen hat. Die Vollstreckung kann an das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Kreisgericht abgegeben werden, wenn dies zur schnellen und wirkungsvollen Durchsetzung der Rechte des Gläubigers erforderlich ist. Mit der Abgabe wird die Zuständigkeit des anderen Kreisgerichts begründet. (2) Für die Vollstreckung von Ansprüchen staatlicher Organe gemäß § 3 Abs. 2 ist das Kreisgericht zuständig, bei dem die Vollstreckung für den Unterhaltsberechtigten betrieben wird. §5 Sind Betriebe wegen Verletzung ihrer Pflichten zum Ersatz des dem Gläubiger entstandenen Schadens nach § 5 der Zweiten Durchführungsbestimmung verpflichtet, kann außer dem Gläubiger auch der Staatsanwalt Klage auf Ersatz des dem Gläubiger dadurch entstandenen Schadens erheben. §6 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft. Gleichzeitig wird § 7 der Zweiten Durchführungsbestimmung aufgehoben. * Berlin, den 29. Mai 1974 Der Minister der Justiz Heusinger * 1 Anordnung über die Odorierung von Stadtgas und Erdgas vom 17. Mai 1974 §1 (1) Stadtgas in Fortleitungsanlagen muß die Mindestanfor-derungerrüer Rieehbarkeit entsprechend den staatlichen Standards erfüllen. Dasselbe trifft auf Erdgas-in Fortleitungsanlagen, die mit Niederdruck (j 500 mm WS) oder Mitteldruck ( 500 10 000 mm WS) betrieben werden, zu. (2) Ausnahmen davon sind nur unter den Bedingungen des § 3 Abs. 1 und des § 4 zulässig. §2 (1) Stadtgas ist grundsätzlich bei der Einspeisung in die Gasfortleitungsanlagen, Erdgas ist grundsätzlich bei der Übernahme in die Gasversorgungsnetze der entsprechenden Druckstufen zu odorieren. (2) Die gasfortleitenden Betriebe haben in ihren Anlagen ständig zu kontrollieren, daß die Mindestanforderungen der Rieehbarkeit des Gases eingehalten werden. Werden die Mindestwerte unterschritten, ist erneut zu odorieren. (3) Für die Odorierung sind verantwortlich: a) die gaserzeugenden Betriebe bei Stadtgas, b) die Energieversorgungsbetriebe bei Erdgas. (4) Die Kosten trägt der für die Odorierung Verantwortliche. §3 (1) Stadtgas, das zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geleitet wird, darf nicht odoriert werden. Der gasfortleitende und der gaserzeugende Betrieb haben die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen. .(2) Stadtgas, das dem Speicher entnommen wird, ist vom gasfortleitenden Betrieb unmittelbar nach der Ausspeisung zu odorieren. §4 (1) Erdgas in Hochdruck-Fortleitungsanlagen wird grundsätzlich nicht odoriert. (2) Erdgasanwender, die an Hochdruck-Fortleitungsanlagen angeschlossen sind, dürfen nichtodoriertes Erdgas einsetzen, wenn sie a) die Genehmigung des für sie. zuständigen zentralen Staatsorgans für diesen Einsatz haben, b) die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den staatlichen Standards einhalten. (3) Die Erdgasanwender haben das Erdgas auf eigene Kosten in der Abnehmeranlage zu odorieren, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt werden. (4) Erdgas, das in den sozialen, kulturellen und sonstigen Einrichtungen der Erdgasanwender eingesetzt wird, ist in jedem Falle entsprechend Abs. 3 zu odorieren, es sei denn, die Einrichtungen werden unmittelbar aus einem öffentlichen Nieder- oder Mitteldrucknetz versorgt. (5) Der Energieversorgungsbetrieb darf in Ausnahmefällen das Erdgas in Teilen von Hochdruck-Fortleitungsanlagen odorieren. Er bedarf dazu der Einwilligung der an die Anlagen angeschlossenen Abnehmer. §5 Der Energieversorgungsbetrieb ist nicht verpflichtet, natürliche Geruchskomponenten, die das Erdgas im Förderzustand enthält, zu beseitigen. §6 (1) Auf diese Anordnung sind die Begriffsbestimmungen der Energieverordnung vom 10. September 1969 (GBl. II Nr. 81 S. 495) und der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1969 zur Energieverordnung (GBl. II Nr. 81 S. 505) anzuwenden. (2) Der Anwendung von Erd'gas wird im Rahmen dieser Anordnung der stoffwirtschaftliche Einsatz gleichgestellt. §7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 17. Mai 1974 * Der Minister für Kohle und Energie S i e b o 1 d;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit alle operativen Arbeitsprozessedarauf orientiert und ihr Zusammenwirken abgestimmt sind,Die unterschiedlichen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung ira Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Personenzusaramen-schlüessn unter dem Deckmantel der Ergebnisse des zur Durchsetzung konterrevolutionärer Ziele zu leisten.

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