Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 279

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 279 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 279); Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 13. Juni 1974 279 planmäßiger Austausch von Mähdrescher- und Transportbrigaden innerhalb und zwischen den Kreisen und Bezirken entsprechend dem differenzierten Reifeverlauf, Sicherung der planmäßigen Lagerflächen für Getreide und des Abschlusses von Vereinbarungen zur Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte, Organisierung der Versorgung der Schichtkollektive bei der Ernte, Strohräumung, Abnahme und Lagerung, im Instandsetzungsbereich sowie weiterer Maßnahmen zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen, gründliche Vorbereitung und Durchführung sowie Auswertung der „Woche der Erntebereitschaft“. Zur rationellen Auslastung des landwirtschaftlichen Transportraumes und zur vollen Sicherstellung aller Emtetransporte wird festgelegt: Die Aufkaufbetriebe bilanzieren in den Kreisen den Transportraumbedarf und seine Deckung, stimmen diese Bilanzen untereinander und mit den Fahrzeughaltern ab, legen sie den Koordinierungsgruppen der Räte der Kreise zur Beratung und Weiterleitung an die Kreistransportausschüsse vor. Die Kreistransportausschüsse treffen Entscheidungen zur Deckung des Transportraumbedarfs und bestätigen die Bilanzen. Die Aufkaufbetriebe vereinbaren auf dieser Grundlage den Einsatz des Transportraumes mit den Fahrzeughaltern aller Bereiche, nehmen seine Zuordnung zu den Erntekomplexen vor und lenken operativ notwendige Veränderungen des Einsatzes zwischen den Erntekomplexen. Bei entstehenden Schwerpunkten sind durch die Koordinierungsgruppen und die Kreistransportausschüsse notwendige Entscheidungen herbeizuführen. 3. Zur Förderung der Initiative und zur Anerkennung hervorragender Leistungen im sozialistischen Wettbewerb werden ausgezeichnet: wöchentlich die jeweils besten Mähdrescherkollektive E 512 und E 175 der vier Wettbewerbsgruppen und das beste Kollektiv im Jugendobjekt „Zentrale Erntetechnik“ mit Wanderfahnen des Ministerrates, wöchentlich die jeweils besten Mähdrescherkollektive, Strohräumbrigaden, VEB Getreidewirtschaft und Kreisbetriebe für Landtechnik der Bezirke mit Urkunden des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst. Die Wanderfahnen des Ministerrates werden an die Wettbewerbssieger in der Endauswertung zum endgültigen Verbleib verliehen. Diese Kollektive werden mit Urkunden des Vorsitzenden des Ministerrates und mit Auslandsreisen ausgezeichnet. Die besten Erntekollektive der Bezirke, die besten Kollektive in der Ganzpflanzenernte und -trocknung, der Getreidewirtschaft sowie der Kreisbetriebe für Landtechnik in der Endauswertung werden mit Urkunden des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst und mit Auslandsreisen ausgezeichnet. Berlin, den 23. Mai 1974 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft K u h r i g Anordnung Nr. 2* über die wissenschaftliche Aspirantur Finanzielle Regelungen vom 29. April 1974 In Übereinstimmung mit den Leitern der zentralen staatlichen Organe, den Präsidenten der wissenschaftlichen Akademien, dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend wird folgendes angeordnet: §1 Stipendium, Leistungsstipendium, Zuschläge (1) Planmäßige Aspiranten, die nach Abschluß des Direktstudiums 3 Jahre berufstätig waren und erfolgreiche wissenschaftliche und gesellschaftliche Arbeit geleistet haben, können ein monatliches Stipendium in Höhe von 80 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienstes während der letz- \ ten 12 Monate vor Aufnahme der Aspirantur erhalten. Bei Absolventen des Fernstudiums, die erfolgreiche wissenschaftliche und gesellschaftliche Tätigkeit in Beruf und Studium nachweisen, entfällt die zeitliche Befristung. Die Entscheidung ist auf der Grundlage der Beurteilung und der Verdienstbescheinigung von dem Leiter der Ausbildungseinrichtung gemäß § 2 der Aspirantenordnung vom 22. September 1972 (GBl. II Nr. 60 S. 648) zu treffen. Der durchschnittliche monatliche Nettoverdienst ist entsprechend den Rechtsvorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung zu berechnen. Die Höhe des Stipendiums beträgt mindestens 600 M. Sie darf einschließlich der Zuschläge gemäß den Absätzen 3, 5 und 7 den durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienst während der letzten 12 Monate vor Aufnahme der Aspirantur nicht übersteigen. Die Höchstgrenze des Stipendiums einschließlich der Zuschläge gemäß den Absätzen 3, 5 und 7 beträgt monatlich 1 200 M. (2) Wird die planmäßige Aspirantur unter anderen Voraussetzungen als im Abs. 1 vorgesehen aufgenommen, erhält der Aspirant ein Stipendium von monatlich 500 M. (3) Planmäßige Aspiranten erhalten zum Stipendium folgende Zuschläge: a) 40 M monatlich für jedes zu versorgende Kind, b) 70 M monatlich für den Ehegatten, sofern er kein eigenes Einkommen hat und seine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bestimmungen der Sozialversicherung durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden kann. Als Arbeitsunfähigkeit gilt auch, wenn ein Kind unter 3 Jahren oder zwei und mehr Kinder unter 8 Jahren zum Haushalt gehören und der Ehegatte kein eigenes Einkommen hat. (4) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen (nachstehend Minister genannt), die Leiter der zentralen staatlichen Organe, denen Einrichtungen unterstehen, die das Promotionsrecht haben, bzw. die Präsidenten der wissenschaftlichen Akademien können in Sonderfällen ein Stipendium festsetzen, das die genannten Höchstgrenzen übersteigt. (5) Bei entsprechenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungen können 25 % der planmäßigen Aspiranten ein Leistungsstipendium in Höhe bis zu 100 M monatlich erhalten. Die Vergabe erfolgt jährlich neu zum 1. September. Die Entscheidung über die Gewährung bzw. den Entzug eines Leistungsstipendiums trifft der Leiter der Ausbildungseinrichtung. Die Direktoren der Sektionen an den Universitäten und Hochschulen sowie die Leiter der entsprechenden Struktureinheiten an den anderen Ausbildungseinrichtungen können dafür Vorschläge unterbreiten. Das Leistungsstipendium kann jederzeit begründet aberkannt werden. (6) Planmäßige Aspiranten erhalten für die Anschaffung spezieller wissenschaftlicher Literatur und anderer Arbeitsmittel für die Dauer von 3 Jahren einen jährlichen Zuschuß von 500 M. I . Anordnung (Nr. 1) vom 22. September 1972 (GBL n Nr. 60 S. 648);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel.

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