Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 27 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 27); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 24. Januar 1974 27 die wirksamen Einfluß auf die sozialistische Erziehung der heranwachsenden Generation nehmen und als freiwillige Helfer die außerunterrichtliche Tätigkeit, die Ferien- und Freizeitgestaltung von Schülern und Lehrlingen sowie die FDJ- und Pionierarbeit an den Bildungseinrichtungen unterstützen; die als Angehörige bewaffneter Organe, der GST und des DRK der DDR .für die Unterstützung der sozialistischen Wehrerziehung, vormilitärischen Ausbildung und DRK-Ausbildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie an Hoch- und Fachschulen initiativreich wirken; die als ehrenamtliche Mitarbeiter in Kommissionen und Ausschüssen der Jugendhilfe, im Vormundschaftswesen und in Beiräten der Heime zur Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wirksam beitragen; die als ehrenamtliche Betreuer der Studenten im Praktikum, im Studentensommer, in Seminargruppen, Brigaden Und Wohnheimen ihre Aufgaben vorbildlich erfüllen; die als ehrenamtliche Mitglieder von Prüfungskommissionen, Berufsfachkommissionen und Arbeitsgruppen der berufsbildenden Einrichtungen, von wissenschaftlichen Beiräten, zentralen Fachkommissionen sowie gesellschaftlichen Räten bei den Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens verantwortungsbewußt tätig sind. §3 (1) Vors ch la gsb ere chf i gt sind die Leiter der Organe und Einrichtungen des Bildungswesens ; die zentralen, betrieblichen und örtlichen Leitungen von Parteien und Massenorganisationen; die Vorsitzenden gewählter Eltemvertretungen sowie von Beiräten und Kommissionen. (2) Die Vorschläge sind schriftlich begründet an die Leiter der Fachabteilungen bei den örtlichen Räten, an die Rektoren bzw. Direktoren der Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens und in besonderen Fällen an die Leiter zentraler staatlicher Organe zu richten. §4 (1) Die Ehrennadel wird in der Regel von den Leitern der Abteilungen Volksbildung bzw. der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise und Bezirke sowie von den Rektoren bzw. Direktoren der Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens verliehen. In besonderen Fällen kann die Verleihung durch die Leiter der für die Bereiche des Bildungswesens zuständigen zentralen Staatsorgane erfolgen. (2) Über die Verleihung der Ehrennadel entscheiden die im Abs. 1 genannten Leiter nach Prüfung der Vorschläge. In besonderen Fällen und zur Ehrung von Bürgern aus anderen Staaten liegt die Entscheidung beim Leiter des zuständigen zentralen Staatsorgans. (3) Die Verleihung der Ehrennadel erfolgt in der Regel anläßlich der Wahlen von Elternvertretungen oder zu anderen geeigneten Anlässen. §5 (1) Die Ehrennadel besteht aus einer runden Plakette mit einem Durchmesser von 25 mm, auf der das Staatswappen der DDR eingeprägt ist und auf der die Worte „Für Verdienste im sozialistischen Bildungswesen“ stehen. Die Plakette wird an einer Spange von 24 mm X 3 mm getragen, auf der das Wort „Ehrennadel“ eingeprägt ist. Plakette und Spange sind bronzefarben und farbig emailliert (Plakette rot, Spange weiß). (2) Für die Koordinierung der Planung der Mittel und der Herstellung der Auszeichnungsmaterialien ist das Ministerium für Volksbildung verantwortlich. §6 Außer der Auszeichnung mit der „Ehrennadel für Verdienste im sozialistischen Bildungswesen“ können hervorragende Leistungen in der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die örtlichen Räte und die Leiter der einzelnen Bildungseinrichtungen mit Anerkennungsschreiben; Geld- oder Sachprämien gewürdigt werden. §7 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Februar 1974 in Kraft (2) Gleichzeitig tritt die Vierte Durchführungsbestimmung vom 28. März 1963 zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik Auszeichnung ehrenamtlicher Helfer (GBl. II Nr. 35 S. 233) außer Kraft Berlin, den 1. Dezember 1973 Der Minister für Volksbildung M. Honecker Anordnung Nr. 2* über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln vom 18. Dezember 1973 Auf Grund des § 27 in Verbindung mit § 4 und § 6 Absätze 1 und 6 des Lebensmittelgesetzes vom 30. November 1962 (GBl. I Nr. 12 S. 111) wird folgendes angeordnet: §1 Die Anlagen 1 und 2 der Anordnung (Nr. 1) vom 28. Juni 1971 über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln (GBl. II Nr. 60 S. 526) werden aufgehoben und durch die nachstehende Anlage 1 (Allgemeine Toleranzliste) und Anlage 2 (Toleranzliste für Wirk- \ Stoffe mit speziellem Anwendungsbereich) ersetzt. ' §2 § 4 Abs. 2 der Anordnung (Nr. 1) vom 28. Juni 1971 über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln erhält folgende Fassung: „Neue Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel mit Wirkstoffen, die in den Anlagen nicht aufgeführt sind und die bei landwirtschaftlichen Produkten und bei Lebensmitteln, die sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt für die menschliche Ernährung bestimmt sind, zur Anwendung kommen sollen, dürfen nur zugelassen werden** nach Festsetzung der entsprechenden Toleranzwerte durch das Ministerium für Gesundheitswesen.“ §3 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1974 in Kraft. Berlin, den 18. Dezember 1973 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger * Anordnung (Nr. 1) vom 28. Juni 1971 (GBl. II Nr. 60 S. 526) ** Für die Zulassung gilt gegenwärtig das Gesetz vom 25. November 1953 zum Schutze der Kultur- und Nutzpflanzen (GBl. Nr. 125 S. 1179) und die Neunte Durchführungsbestimmung hierzu vom 15. November 1955 (GBl. I Nr. 101 S.843).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den derzeit komplizierten Klassenkampfbedingungen neue anspruchsvollere Aufgabenstellungen ergeben, steigt auch der Anspruch an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den Dienstkollektiven Staatssicherheit kontinuierlich weiter. Die Mitarbeiter für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen mitarbeiten.

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