Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 27 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 27); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 24. Januar 1974 27 die wirksamen Einfluß auf die sozialistische Erziehung der heranwachsenden Generation nehmen und als freiwillige Helfer die außerunterrichtliche Tätigkeit, die Ferien- und Freizeitgestaltung von Schülern und Lehrlingen sowie die FDJ- und Pionierarbeit an den Bildungseinrichtungen unterstützen; die als Angehörige bewaffneter Organe, der GST und des DRK der DDR .für die Unterstützung der sozialistischen Wehrerziehung, vormilitärischen Ausbildung und DRK-Ausbildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie an Hoch- und Fachschulen initiativreich wirken; die als ehrenamtliche Mitarbeiter in Kommissionen und Ausschüssen der Jugendhilfe, im Vormundschaftswesen und in Beiräten der Heime zur Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wirksam beitragen; die als ehrenamtliche Betreuer der Studenten im Praktikum, im Studentensommer, in Seminargruppen, Brigaden Und Wohnheimen ihre Aufgaben vorbildlich erfüllen; die als ehrenamtliche Mitglieder von Prüfungskommissionen, Berufsfachkommissionen und Arbeitsgruppen der berufsbildenden Einrichtungen, von wissenschaftlichen Beiräten, zentralen Fachkommissionen sowie gesellschaftlichen Räten bei den Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens verantwortungsbewußt tätig sind. §3 (1) Vors ch la gsb ere chf i gt sind die Leiter der Organe und Einrichtungen des Bildungswesens ; die zentralen, betrieblichen und örtlichen Leitungen von Parteien und Massenorganisationen; die Vorsitzenden gewählter Eltemvertretungen sowie von Beiräten und Kommissionen. (2) Die Vorschläge sind schriftlich begründet an die Leiter der Fachabteilungen bei den örtlichen Räten, an die Rektoren bzw. Direktoren der Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens und in besonderen Fällen an die Leiter zentraler staatlicher Organe zu richten. §4 (1) Die Ehrennadel wird in der Regel von den Leitern der Abteilungen Volksbildung bzw. der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise und Bezirke sowie von den Rektoren bzw. Direktoren der Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens verliehen. In besonderen Fällen kann die Verleihung durch die Leiter der für die Bereiche des Bildungswesens zuständigen zentralen Staatsorgane erfolgen. (2) Über die Verleihung der Ehrennadel entscheiden die im Abs. 1 genannten Leiter nach Prüfung der Vorschläge. In besonderen Fällen und zur Ehrung von Bürgern aus anderen Staaten liegt die Entscheidung beim Leiter des zuständigen zentralen Staatsorgans. (3) Die Verleihung der Ehrennadel erfolgt in der Regel anläßlich der Wahlen von Elternvertretungen oder zu anderen geeigneten Anlässen. §5 (1) Die Ehrennadel besteht aus einer runden Plakette mit einem Durchmesser von 25 mm, auf der das Staatswappen der DDR eingeprägt ist und auf der die Worte „Für Verdienste im sozialistischen Bildungswesen“ stehen. Die Plakette wird an einer Spange von 24 mm X 3 mm getragen, auf der das Wort „Ehrennadel“ eingeprägt ist. Plakette und Spange sind bronzefarben und farbig emailliert (Plakette rot, Spange weiß). (2) Für die Koordinierung der Planung der Mittel und der Herstellung der Auszeichnungsmaterialien ist das Ministerium für Volksbildung verantwortlich. §6 Außer der Auszeichnung mit der „Ehrennadel für Verdienste im sozialistischen Bildungswesen“ können hervorragende Leistungen in der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die örtlichen Räte und die Leiter der einzelnen Bildungseinrichtungen mit Anerkennungsschreiben; Geld- oder Sachprämien gewürdigt werden. §7 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Februar 1974 in Kraft (2) Gleichzeitig tritt die Vierte Durchführungsbestimmung vom 28. März 1963 zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik Auszeichnung ehrenamtlicher Helfer (GBl. II Nr. 35 S. 233) außer Kraft Berlin, den 1. Dezember 1973 Der Minister für Volksbildung M. Honecker Anordnung Nr. 2* über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln vom 18. Dezember 1973 Auf Grund des § 27 in Verbindung mit § 4 und § 6 Absätze 1 und 6 des Lebensmittelgesetzes vom 30. November 1962 (GBl. I Nr. 12 S. 111) wird folgendes angeordnet: §1 Die Anlagen 1 und 2 der Anordnung (Nr. 1) vom 28. Juni 1971 über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln (GBl. II Nr. 60 S. 526) werden aufgehoben und durch die nachstehende Anlage 1 (Allgemeine Toleranzliste) und Anlage 2 (Toleranzliste für Wirk- \ Stoffe mit speziellem Anwendungsbereich) ersetzt. ' §2 § 4 Abs. 2 der Anordnung (Nr. 1) vom 28. Juni 1971 über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln erhält folgende Fassung: „Neue Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel mit Wirkstoffen, die in den Anlagen nicht aufgeführt sind und die bei landwirtschaftlichen Produkten und bei Lebensmitteln, die sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt für die menschliche Ernährung bestimmt sind, zur Anwendung kommen sollen, dürfen nur zugelassen werden** nach Festsetzung der entsprechenden Toleranzwerte durch das Ministerium für Gesundheitswesen.“ §3 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1974 in Kraft. Berlin, den 18. Dezember 1973 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger * Anordnung (Nr. 1) vom 28. Juni 1971 (GBl. II Nr. 60 S. 526) ** Für die Zulassung gilt gegenwärtig das Gesetz vom 25. November 1953 zum Schutze der Kultur- und Nutzpflanzen (GBl. Nr. 125 S. 1179) und die Neunte Durchführungsbestimmung hierzu vom 15. November 1955 (GBl. I Nr. 101 S.843).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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