Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 267

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 267 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 267); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 4. Juni 1974 267 das Bündnis der Arbeiterklasse mit der künstlerischen Intelligenz zu festigen sowie die Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler weiter zu verbessern. §1 Mittel des Kulturfonds Der Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik wird gebildet durch die Kulturabgabe, Zuführung von Mitteln aus dem Staatshaushalt, eigene Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit. §2 Aufgabenstellung (1) Die Mittel des Kulturfonds sind einzusetzen vorrangig für Aufgaben zur Schaffung von neuen Werken der Literatur, der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Unterhaltungskunst sowie des künstlerischen Volksschaffens, zur Unterstützung der kulturellen Massenarbeit entsprechend langfristiger Programme und auf Grund von Vorschlägen der Leitungen der Künstlerverbände, der Akademie der Künste der Deutschen Demokratischen Republik, des Kulturbundes der Deutschen Demokratischen Republik, der Gewerkschaft Kunst sowie staatlicher Organe und Einrichtungen; für den Ankauf, die Verbreitung und den Vertrieb von Kunstwerken, für die Entwicklung der Kunst- und Kulturpropaganda, für kunstwissenschaftliche und kunstkritische Arbeiten; für die Gewährung von Stipendien an talentierte Schriftsteller und Künstler und zur Finanzierung von Förderungsverträgen sowie Studienreisen; für den Bau, die Erhaltung und Erweiterung von Ateliers für Künstlerkollektive und Spezialwerkstätten für bildende Künstler sowie zur Unterhaltung von Arbeits- und Erholungsstätten für Schriftsteller und Künstler; für Maßnahmen, die der Verbesserung der sozialen Lage der Schriftsteller und Künstler dienen. (2) Kunstwerke und Objekte, die vom Kulturfonds erworben werden, sind Volkseigentum und gehen in Rechtsträgerschaft des Kulturfonds über. Die Vorschriften des Urheberrechts bleiben unberührt. Die Kunstwerke und Objekte können zur kostenlosen Nutzung an staatliche Organe, kulturelle Einrichtungen, Künstlerverbände und Einzelpersönlichkeiten sowie an Kollektive übergeben werden. Der Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik schließt Vereinbarungen über Nutzung und Pflege ab. \ §3 Kuratorium (1) Der Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik wird von einem Kuratorium geleitet. (2) Das Kuratorium legt Grundsätze für die Aufgaben und den Einsatz der Mittel des Kulturfonds in Form von Limits für die verschiedenen Kunstgebiete fest und beschließt entsprechende Maßnahmen. Es kontrolliert die Erfüllung der Aufgaben und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. (3) Den Vorsitz des Kuratoriums führt der Minister für Kultur. Dem Kuratorium gehören die Präsidenten der Künstlerverbände, der Präsident der Akademie der Künste der Deutschen Demokratischen Republik, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst, der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der Deutschen Demokratischen Republik, der Direktor des Kulturfonds und weitere Persönlichkeiten des Kulturlebens an. Sie werden als Mitglieder des Kuratoriums durch den Minister für Kultur berufen. (4) Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung. §4 Verwaltung der Mittel (1) Die Verwaltung der Mittel obliegt dem Büro des Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik. Es ist juristische Person und untersteht als nachgeordnete Einrichtung dem Ministerium für Kultur. Sein Sitz ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Mittel des Kulturfonds aus eigenem Aufkommen und aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit sind in volle’- Höhe auf das folgende Haushaltsjahr übertragbar. Die Übertragbarkeit der Zuwendungen aus dem Staatshaushalt auf das folgende Planjahr wird durch eine Finanzierungsrichtlinie des Ministers für Kultur im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen geregelt. (3) Die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, erhalten zur direkten Verfügung das eigene Aufkommen der Kulturabgabe, weitere Mittel in Übereinstimmung mit dem bestätigten Plan der kulturpolitischen Aufgaben. (4) Die aus dem Kulturfonds zur Verfügung gestellten Mittel sind nicht für andere Aufgaben übertragbar. §5 Direktor (1) Das Büro des Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik wird von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, der Beschlüsse des Kuratoriums sowie der Weisungen des Ministers für Kultur geleitet. (2) Der Direktor wird vom Minister für Kultur berufen und abberufen. Er ist ihm für die gesamte Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (3) Über die Erfüllung der Beschlüsse und über die Durchführung der festgelegten Maßnahmen berichtet der Direktor dem Kuratorium. §6 Struktur- und Stellenplan, Arbeitsrechtsverhältnisse (1) Der Struktur- und Stellenplan des Büros des Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik bedarf der Bestätigung durch den Minister für Kultur. (2) Die Mitarbeiter des Büros werden vom Direktor nach arbeitsrechtlichen Vorschriften eingestellt und entlassen. §7 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik wird im Rechtsverkehr durch den Direktor vertreten. Er ist zur Einzelzeichnung befugt. (2) Im Falle der Verhinderung des Direktors wird der . Kulturfonds durch einen Stellvertreter vertreten. §8 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten das Statut des Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik (Anlage zu § 3 der Anordnung vom 13. April 1960 über den Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik [GBl. I Nr. 32 S. 340]) sowie § 1 Abs. 2 der vorgenannten Anordnung außer Kraft. Berlin, den 18. April 1974 Der Minister für Kultur Hoffmann;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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