Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 242

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 242 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 242); 242 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 23. Mai 1974 §3 (1) Der Präsident des VBK-DDR hat das Recht, in Übereinstimmung mit dem Minister für Kultur den staatlichen kulturellen Einrichtungen, den Betrieben und Einrichtungen Vorschläge für den Abschluß von Förderungsverträgen mit talentierten freiberuflich tätigen Absolventen zu unterbreiten. (2) Die dafür erforderlichen Mittel sind durch die Betriebe und Einrichtungen einzuplanen; auf Antrag können sie auch durch den Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik zur Verfügung gestellt werden. §4 (1) Nach Studienabschluß sichern die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen ihres Territoriums sowie dem Bezirksvorstand des VBK-DDR und dem Bezirksvorstand des FDGB die weitere politische, weltanschauliche und künstlerisch-fachliche Entwicklung der Absolventen zu allseitig gebildeten, schöpferisch tätigen und verantwortungsbewußt handelnden sozialistischen Persönlichkeiten. Sie organisieren vielfältige Verbindungen zur Praxis, vertiefen die Beziehungen junger Künstler zum realen sozialistischen Leben in der DDR, vermitteln Studienaufenthalte in Betrieben und Kombinaten, in LPG und Kooperationen sowie Verbindungen zu staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen (Kulturhäuser, Einrichtungen des FDGB, der FDJ, des Kulturbundes, des DFD, des DTSB u. ä.). (2) Die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, sichern in Zusammenarbeit mit den Bezirksvorständen des VBK-DDR und den Bezirksvorständen des FDGB vielfältige Ausstellungsmöglichkeiten für Absolventen und Gruppen junger Künstler. Dazu sind vor allem die den örtlichen Staatsorganen und den gesellschaftlichen Organisationen unterstellten kulturellen Einrichtungen (Museen, Kulturhäuser, Theater, Buchhandlungen, Warenhäuser, ländliche Kulturstätten usw.) zu nutzen. (3) Die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, fördern in Zusammenarbeit mit den Bezirksvorständen des VBK-DDR und des FDGB unter Berücksichtigung der individuellen Neigungen und Fähigkeiten den Einsatz von Absolventen als Leiter im bildnerischen Volksschaffen, deren Mitwirkung in der Kunstverbreitung und in der Kunstpropaganda. §5 (1) Der Forderungsbetrag auf der Grundlage des Förderungsvertrages nach § 2 Abs. 2 kann bis zu 400 M monatlich betragen und ist an die Dauer des Vertrages gebunden. (2) Den Absolventen wird für den Zeitraum bis zu 3 Jahren nach Abschluß des Studiums bei einem Jahreseinkommen bis zu 6 000 M auf Antrag die Honorarsteuer vom Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik zurückerstattet. (3) Für den Zeitraum bis zu 3 Jahren .nach Abschluß des Studiums werden Absolventen 50 % des Beitrages zur Sozialversicherung (sowohl des Beitrages zur Sozialversicherung als auch des Beitrages zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung) vom Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik zurückerstattet, sofern das Brutto-Jahreseinkommen 24 000 M nicht übersteigt. (4) Die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, tragen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachorganen der örtlichen Räte dafür Sorge, daß den Absolventen angemessener Wohn-raum, Ateliers sowie Kindergarten- und Krippenplätze zur Verfügung gestellt werden. (5) Den Absolventen wird auf Antrag und nach Bestätigung durch .den Rat des 'Bezirkes, Abteilung Kultur, sowie dem Bezirksvorstand des VBK-DDR und des FDGB für die Einrich- tung von Ateliers und die Beschaffung von Arbeitsmaterialien ein einmaliger zinsloser Kredit vom Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik gewährt. (6) Über weitere zentrale Fördermaßnahmen für besonders begabte Absolventen oder Gruppen junger Künstler entscheidet der Minister für Kultur. §6 (1) Beim Mitglied des Rates des Bezirkes und Leiter der Abteilung Kultur ist gemeinsam mit dem Bezirksvorstand des VBK-DDR eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese Arbeitsgruppe unterstützt den Leiter der Abteilung Kultur bei der Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes von Absolventen und der weiteren umfassenden Förderung junger Künstler. (2) Der Arbeitsgruppe sollen bildende Künstler, Kunstwissenschaftler, Vertreter des FDGB und anderer Organisationen bzw. Einrichtungen angehören. (3) Die Arbeitsgruppe erarbeitet auf der Grundlage der Förderungsverträge mit den Absolventen individuelle Förderungspläne, die neben abrechenbaren Leistungen auch vielfältige Weiterbildungsmaßnahmen in ihrer zeitlichen Folge sowie zu vergebende Förderungsaufträge aus örtlichen Mitteln enthalten. §7 (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch für Absolventen der Jahrgänge 1971, 1972 und 1973, vorausgesetzt, daß mit ihnen Förderungsverträge gemäß § 2 Abs. 2 abgeschlossen wurden. (2) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 1. Februar 1974 Der Minister für Kultur Hoffmann Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 430/1 Versuchsräume, Versuchsanlagen für Lehre und Forschung vom 15. April 1974 Auf Grund des § 6 Abs. 1 der Arbeitsschutzverordnung vom 22. September 1962 (GBl. II Nr. 79 S.703; Ber. GBl. II Nr. 81 S. 721) in der Fassung der Zweiten Arbeitsschutzverordnung vom 5. Dezember 1963 (GBl. II 1964 Nr. 3 S. 15) sowie § 12 des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1956 (GBl. I Nr. 12 S. 110) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes angeordnet: I. Allgemeines §1 Geltungsbereich Diese Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung (nachstehend Anordnung genannt) gilt für die Errichtung von Versuchsräumen und Versuchsanlagen sowie für das Betreiben von Versuchsanlagen in allen Bereichen der Lehre und Forschung. §2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Anordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen : 1. Versuchsraum Versuchsraum ist ein durch Bauteile (z. B. Wände, Dek-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Arbeit die unmittel- bare tägliche Arbeit mit ihnen sowie die ständige Einschätzung und Bewertung Vvsjr ihrer politisch-operativen Wirksamkeit auf der Grundläge nachfolgender Quaiitätskriterien erfolgt.

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