Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 24

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 24 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 24); 24 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 24. Januar 1974 i) Kosten- und Preisüberprüfungen bei den Finalproduzenten, einschließlich Kooperationsbetrieben, vorzuneh- ' men und alle hierzu erforderlichen Unterlagen einzusehen bzw. zur Einsichtnahme und Prüfung anzufordern; j) auf die Tätigkeit der Mitarbeiter staatlicher Aufsichtsund Prüforgane, insbesondere der TKO, in dem Umfange Einfluß zu nehmen, wie dies zur Qualitätssicherung der Bewaffnung und Ausrüstung für das Ministerium für Nationale Verteidigung notwendig ist, und bei festgestellten Unzulänglichkeiten den Leiter des fachlich zuständigen Aufsiehts- und Prüforgans bzw. den Direktor des Betriebes zu informieren sowie von diesem die Beseitigung der aufgezeigten Mängel zu fordern; k) die Kontrolle der Erfüllung der Garantie- und Kundendienstverpflichtungen der Betriebe sowie der Verpflichtungen der Betriebe zur Durchführung des technischen Änderungsdienstes und zur Auswertung der Nutzungsergebnisse der Nationalen Volksarmee vorzunehmen. (2) Die Militärabnehmer sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Vollmacht Verträge für das Ministerium für Nationale Verteidigung abzuschließen, aufzuheben bzw. zu ändern oder zu entsprechenden Angeboten bzw. Maßnahmen 'der Betriebe Stellungnahmen gegenüber den Betrieben abzugeben. Rechte und Pflichten der Betriebe §12 (1) Die Betriebe haben zur Gewährleistung der Tätigkeit der Militärabnehmer und der erforderlichen Kontrollen, Prüfungen und sonstigen Maßnahmen der Militärabnehmer nachstehende Pflichten zu erfüllen: a) auf Anforderung der Militärabnehmer Vorlage der erforderlichen Unterlagen bzw. Gewährung der Einsichtnahme zur Kontrolle der vertragsgerechten Erfüllung; b) unverzügliche Information der Militärabnehmer bei Zuführung von Bewaffnung und Ausrüstung zur Instandsetzung entgegen den vertraglichen Festlegungen;. c) termingerechte Übersendung der Bereitschaftserklärung zur Qualitätsfeststellung; d) Einhaltung der vorgeschriebenen betrieblichen Prüfungen sowie Prüfungen der Bewaffnung und Ausrüstung durch die TKO vor der Bereitstellung zur Qualitätsfeststellung ; e) ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Vorführung bzw. Vorstellung der Bewaffnung und Ausrüstung sowie Vorlage der festgelegten Prüfprotokolle, Werksatteste, Qualitätspässe u. ä.; f) Information der Militärabnehmer über Probleme in der Entwicklung bzw. Musterinstandsetzung, Erprobungs-' ergebnisse im Produktionsprozeß, beabsichtigte Änderungen an der Bewaffnung und Ausrüstung bzw. im Produktionsprozeß, die Einfluß auf die Durchführung den Qualitätsfeststellung bzw. vertragsgerechte Lieferung oder Leistung haben bzw. haben können; g) Information der Militärabnehmer über die dem Betrieb bekanntgegebenen Lizenzänderungen sowie beabsichtigte Produktionsveriagerungen oder Einstellungen der Produktion; h) sofortige Beseitigung der während der Qualitätsfeststellung festgestellten geringfügigen Mängel; i) rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unter- I lagen, wenn Kontrollen und Prüfungen an Bewaffnung j und Ausrüstung, Baugruppen oder Mustern u. ä. auf Forderung des Ministeriums für Nationale Verteidigung in Erprobungsstellen, Labors u. ä. außerhalb der Betriebe durchgeführt werden; j) bei erfolgter Zurückweisung im Rahmen der Qualitätsfeststellung Benennung eines Termins für den Abschluß der Nacharbeit und die Wiedervorstellung (zur Aufnahme in den Prüfbericht des Militärabnehmers) und, soweit dies nicht möglich ist, fristgemäße Abgabe einer zweiten Bereitschaftserklärung; k) Übergabe eines Berichtes an den Militärabnehmer über Ursachen, Art und Weise der Beseitigung der Mängel sowie die Ergebnisse der erneuten Prüfung durch die TKO vor Wiederholung der Qualitätsfeststellung; l) Information-der Militärabnehmer bei beabsichtigter Unterbrechung der Produktion auf Grund schwerwiegender Mängel; m) Übergabe der Anträge bei Wiederaufnahme der Produktion und beabsichtigter Wetterführung der Qualitätsfeststellung mit den erforderlichen Unterlagen (wie Erprobungsergebnisse u. a.) zur Stellungnahme an die Militärabnehmer und Weiterleitung an das Ministerium für Nationale Verteidigung; n) Herbeiführung der Entscheidung des Ministeriums für Nationale Verteidigung über die Weiterführung der Qualitätsfeststellung, die Wiederholung bzw. Erweiterung von Prüfungen und Erprobungen (soweit bei Wiederholung der Qualitätsfeststellung gleiche oder neue Mängel festgestellt werden); o) Übernahme der Kosten bei notwendigen Wiederholungen der Qualitätsfeststellung (z. B. Kosten für Erweiterung von Prüfungen, Erprobungen sowie Doppel- oder Mehrfachstichproben u. ä.); p) ordnungsgemäße Lagerung, Wartung und Pflege der zur Instandsetzung angelieferten Bewaffnung und Ausrüstung und der Anlieferreserve sowie der zum Versand bzw. zur Abholung bereitgestellten Bewaffnung und Ausrüstung; q) Vorlage der Rechnungen mit entsprechenden Unterlagen zur Überprüfung und Abzeichnung durch die Militär-abnehmer, wenn dies von ihnen gefordert wird; r) Sicherung der Teilnahmemöglichkeit der Militärabnehmer an den im Betrieb stattfindenden Belehrungen zu Problemen des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. (2) Die Direktoren der Betriebe sind verantwortlich für: a) die unverzügliche Beseitigung der von den Militärabnehmern festgestellten Mängel, Unzulänglichkeiten, Verstöße bzw. Pflichtverletzungen im Betrieb sowie Information der Militärabnehmer über eingeleitete Maßnahmen, den Erfüllungsstand und die erreichten Ergebnisse; b) die periodische Auswertung der durch die TKO, die Militärabnehmer bzw. im Rahmen der Garantie, des Kundendienstes sowie des technischen Änderungsdienstes festgestellten Mängel Und Unzulänglichkeiten im. betrieblichen Arbeitsprozeß und an der Bewaffnung und Ausrüstung ; c) die Sicherung der Teilnahmemöglichkeit der Militärabnehmer an allen Beratungen des Betriebes, die mit der Vorbereitung und Realisierung von Lieferungen oder Leistungen an das Ministerium für Nationale Verteidigung im Zusammenhang stehen, einschließlich der Beratungen mit oder in den Kooperationsbetrieben, sowie die Teilnahme an Konsultationen im Ausland, insbesondere zü Fragen der Qualitätssicherung von Bewaffnung und Ausrüstung; d) die schriftliche Information an die Militärabnehmer über vom Betrieb festgestellte Mängel und Unzulänglichkeiten, die Einfluß auf die Qualität der Bewaffnung und Ausrüstung, die Sicherheit und Geheimhaltung bzw. auf die Termine und Preise oder Kosten haben können.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 24 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 24) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 24 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 24)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage von durchsucht werden. Die Durchsuchung solcher Personen kann im Zusammenhang mit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung, sie kann aber auch erst im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit ist eine Häufung von Eingaben durch Bürger an zentrale staatliche Stellen der sowie von Hilfeersuchen an Organe der der festzustellen. Diese Personen stellen insbesondere Anträge auf Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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