Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 223

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 223 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 223); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 17. Mai 1974 223 (2) Die zuständige Dienststelle der Sozialversicherung ist für Frauen, die nicht sozialpflichtversichert sind und einen Anspruch auf Altersrente gemäß § 4 bzw. Invalidenrente gemäß § 12 der Verordnung haben, die für den Wohnort des Anspruchsberechtigten zuständige a) Verwaltung der Sozialversicherung des Kreisvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, wenn der Ehegatte bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten versichert ist, b) Kreisdirektion/Kreisstelle der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik, wenn der Ehegatte bei der Sozialversicherung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik versichert ist, c) Verwaltung der Sozialversicherung des Kreisvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes,' wenn diese Frauen alleinstehend sind bzw. der Ehegatte nicht versichert ist. (3) Besteht zur Zeit der Rentenantragstellung gleichzeitig ein Versicherungsverhältnis bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik, ist die Leistung bei der zuständigen Verwaltung der Sozialversicherung des Kreisvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zu beantragen. (4) Der Bescheid über die Gewährung einer Leistung muß cffen Zahlungsbeginn, die Höhe und Berechnung der Leistung sowie die Rechtsmittelbelehrung enthalten. (5) Der Bescheid über die Ablehnung einer Leistung muß die für die Ablehnung maßgebenden Gründe sowie die Rechtsmittelbelehrung enthalten. Zu § 67 der Verordnung: §62 Bei Berufskrankheiten gilt die Erstattung der ärztlichen oder betrieblichen Meldung über eine Berufskrankheit oder über den Verdacht einer/Berufskrankheit als Antragstellung. Zu §§ 67 und 68 der Verordnung: §'63 Beginnt die Zahlung einer Rente nicht am Ersten eines Kalendermonats, ist für die tageweise Berechnung der Monat mit 30 Tagen zugrunde zu legen. Zu § 68 Abs. 1 Buchst, a der Verordnung: §64 (1) Sind die monatlichen Geldleistungen der Sozialversicherung wegen Arbeitsunfähigkeit höher als die Rente, beginnt bei Vorliegen von Invalidität die Zahlung der Invaliden-bzw. Bergmannsinvalidenrente mit dem Ersten des Kalendermonats nach Vorliegen des ärztlichen Gutachtens bei der zuständigen Dienststelle der Sozialversicherung, frühestens nach Ablauf von 26 Wochen bzw. für bergbaulich versicherte Werktätige nach Ablauf von 52 Wochen Arbeitsunfähigkeit. (2) Ist die Rente höher als die monatlichen Geldleistungen der Sozialversicherung wegen Arbeitsunfähigkeit, beginnt die Zahlung der Invaliden- bzw. Bergmannsinvalidenrente mit dem Ersten des Monats, in dem Invalidität eintritt. Zu § 71 der Verordnung: § 65 (1) Für den Kalendermonat, in dem der Vollzug einer Strafe mit Freiheitsentzug beginnt oder endet, werden die Leistungen an den Rentner in voller Höhe gezahlt. (2) Als anspruchsberechtigter Ehegatte gilt a) die Ehefrau ab Vollendung des 60. Lebensjahres, die Ehefrau eines bergmännisch Beschäftigten ab Vollendung des 55. Lebensjahres und der Ehemann ab Vollendung des 65. Lebensjahres, b) die Ehefrau und der Ehemann bei Vorliegen von Invalidität, c) die Ehefrau mit einem Kind unter 3 Jahren oder 2 Kindern unter 8 Jahren. Zu § 72 der Verordnung: §66 Wird eine neue Entscheidung getroffen, muß der Bescheid außer der Rechtsmittelbelehrung a) bei Erhöhung der Leistung den Zahlungsbeginn, die Höhe und Berechnung der Leistung, b) bei Minderung der Leistung den Zeitpunkt der Minderung, die zur Minderung führenden Gründe sowie die Höhe und Berechnung der Leistung, c) bei Wegfall der Leistung den Zeitpunkt des Wegfalls und die dafür maßgebenden Gründe enthalten. Zu § 72 Abs. 4 der Verordnung: §67 - Tritt bei Empfängern einer Kriegsbeschädigtenrente oder einer Übergangsrente eine Erhöhung des für die Höhe der Rente maßgebenden Einkommens ein, wird die neue Entscheidung über die Höhe der Rente ab Ersten des auf die Feststellung folgenden Monats wirksam. Zu § 74 Absätze 1 und 2 der Verordnung: §68 Beim Wegfall von Leistungen, deren Zahlung an eine Frist gebunden ist, wird ein Bescheid ohne Rechtsmittelbelehrung erteilt. §69 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft. Berlin, den 4. April 1974 Der Staatssekretär für Arbeit und Löhne Rademacher;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Ministers ausführlich darauf hingewiesen undeingegangen wird, was grundsätzlich auch durch die Linie beachtet und realisiert werden sollte. Probleme der Eignung von Strafgefangenen für eine konspirative Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt.

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