Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 195

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 195 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 195); Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 26. April 1974 195 unter Ausweis des letzten Monats des vorhergehenden Quartals sowie seit Jahresbeginn.* 3. Die Ministerien übergeben außerdem bis zum 4. Werktag vor Quartalsbeginn die Monatsgliederung der staatlichen Plankennziffern gemäß Ziff. 1 der ihnen unterstellten Kombinate und wirtschaftsleitenden Organe der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. Sie übergeben außerdem zu den gleichen Terminen die staatlichen Plankennziffern Nettogewinn (in Mark) und Nettogewinnabführung an den Staat (in Mark) für die Betriebe mit voller Planungs- und Abrechnungsnomenklatur nach Monaten gegliedert für den Bereich insgesamt bowie je WB, andere wirtschaftsleitende Organe und den Ministerien unterstellte Kombinate an die Staatliche Plankommission und das Ministerium der Finanzen. 4. Die Ministerien regeln auf der Grundlage der Festlegungen und Termine gemäß den Ziffern 2 und 3 die Ausarbeitung und Einreichung der Monatsgliederung der in Ziff. 1 genannten staatlichen Plankennziffern durch die Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie wirtschaftsleitenden Organe in ihrem Verantwortungsbereich. 5. Die Staatliche Plankommission übergibt der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die verbindliche Abrechnungsgrundlage des Volkswirtschaftsplanes nach Quartalen und Monaten in der Untergliederung nach Industrieministerien, Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Verkehrswesen nach der Bestätigung durch den Ministerrat. * Die Monatsgliederung für das I. Quartal 1974 ist durch die Ziff. 3 der Anlage zur Anordnung vom 20. Dezember 1973 über die planmethodischen Regelungen zur Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1974 (GBl. I Nr. 59 S. 591) festgelegt. Die Monatsgliederung für das II. Quartal wurde mit den betreffenden Ministerien direkt geregelt. * 1 Anordnung über die Steuerbefreiung von Einnahmen aus der Vermietung von Zimmern an den Feriendienst des FDGB und die Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens vom 1. April 1974 Zur Verbesserung der Betreuung der Urlauber des FDGB-Feriendienstes und der Patienten des Kur- und Bäderwesens wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB folgendes angeordnet: §1 (1) Einnahmen aus der nebenberuflichen Vermietung von privaten Zimmern, für die ein Belegungsvertrag mit dem Feriendienst des FDGB oder den Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens abgeschlossen worden ist, sind steuerfrei. (2) Privaten Pensionen und anderen gewerblichen Zimmervermietern, die einen Belegungsvertrag mit dem Feriendienst des FDGB oder den Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens abgeschlossen haben, wird ein einkommensteuerfreier Betrag bis zur Höhe der Einnahmen aus dieser Zimmervermietung, höchstens von 3 000 M jährlich, gewährt. Die Zimmervermietung an den Feriendienst des FDGB oder die Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens ist Umsatz- und gewerbesteuerfrei. (3) Wird neben 'der Vermietung von 'Zimmern nur das Frühstück verabreicht, sind auch die Einnahmen hieraus gemäß den Absätzen 1 und 2 steuerfrei. (4) Die Gewerbesteuer ist anteilig nicht zu erheben, wenn neben 'der Zimmervermietung gemäß Abs. 2 noch eine andere gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die nicht zu erhebende Gewerbesteuer ist aus Vereinfachungsgründen nach dem Anteil der umsatzsteuerfreien Einnahmen gemäß den Absätzen 2 und '3 an den Gesamteinnahmen zu errechnen. Der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, kann von der teilweisen Erhebung der Gewerbesteuer absehen, wenn die andere gewerbliche Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist. §2 Die aus steuerfreien Einnahmen aus der nebenberuflichen Vermietung privater Zimmer erzielten Einkünfte unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. §3 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft. (2) § 83 der Anordnung vom 2. Februar 1960 über die Steuerveranlagung der privaten Wirtschaft und der Genossenschaften (Veranlagungsrichtlinien 1959 priv. ) (Sonderdruck Nr. 311 des Gesetzblattes) ist im Geltungsbereich dieser Anordnung nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 1. April 1974 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär Anordnung über die Verbesserung der medizinischen Betreuung der Lehrer und Erzieher an den Bildungseinrichtungen im Bereich der Volksbildung vom 26. März 1974 Zur weiteren Verbesserung der medizinischen Betreuung der Lehrer und Erzieher an den allgemeinbildenden Schulen und den anderen Erziehungseinrichtungen im Bereich der Volksbildung wird im Einvernehmen mit dem Minister für Volksbildung sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung folgendes angeordnet: §1 (1) Lehrer und Erzieher an den allgemeinbildenden Schulen und anderen Erziehungseinrichtungen im Bereich der Volksbildung werden in eine ständige medizinisch-prophylaktische Betreuung einbezogen. Es werden Einstellungsuntersuchungen und regelmäßige ärztliche Konsultationen zur Überprüfung ihres Gesundheitszustandes und zur Einleitung erforderlicher medizinischer bzw. gesundheitsfördernder Maßnahmen durchgeführt. (2) Die Einstellungsuntersuchungen werden in den vom Kreisarzt bestimmten Gesundheitseinrichtungen durchgeführt. (3) Die regelmäßig durchzuführenden ärztlichen Konsultationen erfolgen durch Ärzte (Hausärzte) in Polikliniken, Ambulatorien und staatlichen Arztpraxen des Wohngebietes. §2 Die Einstellungsuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor Abschluß eines Arbeitsvertrages, die ärztlichen Konsultationen in regelmäßigen Abständen, mindestens;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Untersuchungsorgane des Bruderorgans der Bulgarien und der durch. Mit den bulgarischen Genossen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Leiter der Hauptverwaltung Untersuchung des der Bulgarien und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Besonderheiten des Vorgangsanfalls im Jahre Entwicklung der Qualität der Vorgangsbearbeitung Entwicklung der Vernehmungstätigkeit Entwicklung der Beweisführung und Überprüfung Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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