Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 186

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 186 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 186); 186 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 19. April 1974 Pelose-Naturheilschlamm Phytin-Tabletten Pistyan-Gamma-Kompressen Pistyan-Schlamm Sachsen-Fango Sachsen-Fango-Kompressen Schwefel-Lösung Schwefel-Tinktur Sulfachin Summavit-forte Dragees Turigerol Viätlon“ §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 7. März 1974 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft K u h r i g * 1 Anordnung über die Durchführung von Sonderlehrgängen für Facharbeiter zur Vorbereitung auf ein Studium an den Ingenieurhochs cbulen vom 15. März 1974 Auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I Nr. 6 S. 83) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in "Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend folgendes angeordnet: §1 (1) Facharbeiter, die sich durch aktive politische Arbeit, gute Ergebnisse in der schulischen Ausbildung, in der Berufsausbildung und in einer in der Regel zweijährigen beruflichen Praxis ausgezeichnet haben, können an den Ingenieurhochschulen in Sonderlehrgängen die Hochschulreife erwerben. (2) Der Nachweis der Hochschulreife in diesen Sonderlehrgängen berechtigt zum Studium an allen Ingenieurhochschulen. (3) Die Dauer der Ausbildung beträgt ein Jahr. §2 Voraussetzung für die Teilnahme an den Sonderlehrgängen ist die Delegierung durch die Leiter der Betriebe, die abgeschlossene Ausbildung der lOklassigen polytechnischen Oberschule, eine für die gewählte Fachrichtung des Hochschul- direktstudiums entsprechende Berufsausbildung und eine mehrjährige berufliche Praxis. Die Dienstzeit in den bewaffneten Organen wird als Berufspraxis anerkannt. §3 (1) Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen legt die Anzahl der an den Ingenieurhochschulen auf die Hochschulreife vorzubereitenden Facharbeiter fest und übergibt den zentralen Staatsorganen Auflagen. (2) Die zentralen Staatsorgane gewährleisten, daß durch die Leiter der Betriebe in der entsprechenden Anzahl Facharbeiter zur Teilnahme an den Sonderlehrgängen delegiert werden. §4 (1) In Abstimmung mit den Leitungen der FDJ bzw. der Gewerkschaft sichern die Leiter der Betriebe, daß bis zum 1. Mai jeden Jahres die Bewerbungsunterlagen der für die Sonderlehrgänge delegierten Facharbeiter den Ingenieurhochschulen übergeben werden, an denen das Hochschuldirektstudium vorgesehen ist. (2) Zu den Bewerbungsunterlagen gehören: Delegierung zum Sonderlehrgang, Aufnahmeantrag und die dazu geforderten Unterlagen. (3) Die Leiter der Betriebe schließen mit den Facharbeitern, die zum Sonderlehrgang zugelassen wurden, Qualifizierungsverträge auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften ab. §5 (1) Auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften entscheidet die Zulassungskommission der Ingenieurhochschule bis zum 15. Juni über die Zulassung der Bewerber zu einem Sonderlehrgang. (2) Die Entscheidung der Zulassungskommission über die Zulassung zum Sonderlehrgang wird den Bewerbern bis zum 30. Juni über die Kaderabteilungen der Betriebe übergeben. Dabei werden die Bewerber und die Kaderabteilungen der Betriebe gleichzeitig informiert, an welcher Hochschule die Teilnahme am Sonderlehrgang vorgesehen und wie der terminliche Ablauf ist. (3) Die Teilnehmer an Sonderlehrgängen erhalten einen Ausweis für Fernstudenten. (4) Nach erfolgreichem Abschluß des Sonderlehrganges erhalten die Facharbeiter einen Studienplatz für die entsprechende Fachrichtung an der Ingenieurhochschule, an der sie sich beworben haben. §6 (1) Die Ausbildung in den Sonderlehrgängen erfolgt auf der Grundlage des vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigten Rahmenlehrprogramms. (2) Die Sonderlehrgänge werden mit einer Abschlußprüfung beendet. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer das Zeugnis über die Hochschulreife. (3) Teilnehmer der Sonderlehrgänge, die die Abschlußprüfung nicht bestehen, können beim Rektor der Ingenieurhochschule eine Wiederholungsprüfung beantragen. Wiederholungsprüfungen sind bis zum 1. September des Jahres der Aufnahme des Hochschuldirektstudiums durchzuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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