Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 181

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 181); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 11. April 1974 181 (2) Aus den Mitteln des Fonds Handelsrisiko können finanziert werden: a) Aufwendungen, die aus Umdispositionen des Handels infolge veränderter Bedarfswünsche der Bevölkerung gegenüber den mit der Produktion entsprechend den Planaufgaben bzw. zentralen Orientierungen abgeschlossenen Wirtschaftsverträgen entstehen und nach den vertragsrechtlichen Bestimmungen zu zahlen sind, b) Stück- und Mengenprämien an Kollektive und Mitarbeiter der Handelsbetriebe zur Verhinderung von Warenverlusten auf der Grundlage der vom Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit dem Vorstand des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuß erlassenen Regelungen, c) Kosten für Änderungen und Umarbeitungen, z. B. an modisch und technisch überholten Industriewaren, für Konfektionierung gebrauchswertgefährdeter Meterware ■sowie für Reparaturen an Industriewaren zur Herstellung der Verkaufsfähigkeit, d) Verluste bei Nahrungsmitteln sowie Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die durch das verkaufsfertige Herrichten bzw. Aufbereiten der Waren entstehen, * e) Preisnachlässe entsprechend den jeweiligen Verkaufsbedingungen, um bei Verderbgefahr oder .absehbarer Qualitäts- bzw. Gebrauchswertminderung der Ware volkswirtschaftliche Verluste zu vermeiden, f) Preisherabsetzungen nach eingetretener Qualitäts- bzw. Gebrauchswertminderung zur Sicherung der Übereinstimmung zwischen Preis und Qualität bzw. Gebrauchswert (z. B. Beschädigung, Verschmutzung), g) Preisherabsetzungen bei Obst, Gemüse, Speisekartoffeln im Einzelhandel, die sich aus der zentralen und bezirklichen operativen Preisbildung ergeben, h) natürlicher Schwund bei Nahrungsmitteln einschließlich Obst, Gemüse, Speisekartoffeln unter Zugrundelegung festgelegter Schwundsätze im Rahmen der Rechtsvorschriften, i) Verluste im Rahmen der Warenbewegung innerhalb der Handelsbetriebe (z. B. Bruch, Verderb, Nullabwertungen), soweit nachweisbar alle Möglichkeiten zur Verhinderung ausgenutzt wurden, j) Transportschäden, soweit diese von den Handelsbetrieben nach den vertragsrechtlichen Bestimmungen zu tragen sind und sie nicht durch die Versicherung ausgeglichen werden. (3) Zur Kontrolle darüber, ob Preisnachlässe oder -herab-setzungen notwendig sind, sowie zur Sicherung einheitlicher Einzelhandelsverkaufspreise sind Abwertungen bei Konsum-gütem gemäß Anlage 2 (außer notwendigen Abwertungen auf Grund physischen Verschleißes) nur mit Zustimmung des Ministers für Handel und Versorgung bzw. des Generaldirektors des jeweiligen zentralen wirtschaftsleitenden Organs des sozialistischen Konsumgütergroßhandels statthaft. §6 Verantwortung für die Verwendung des Fonds Handelsrisiko (1) Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe haben für den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel entsprechende Anleitung zu geben, die Verwendung der Mittel zu kontrollieren und auszuwerten, zentral festgelegte Maßnahmen in Verbindung mit dem Fonds Handelsrisiko durchzusetzen, die entsprechend der Verwendung des Fonds Handelsrisiko für die weitere Arbeit mit den Warenbeständen notwendigen Festlegungen zu treffen, die Finanzbeziehungen zu regeln, die sich aus der Zentralisierung von Teilen des Fonds Handelsrisiko ergeben. (2) Die Leiter der Handelsbetriebe sind für den Einsatz der Mittel, ihre Aufgliederung und zweckentsprechende Verwendung verantwortlich. Sie haben über Preisnachlässe und Preisherabsetzungen einzelner Modelle und Artikel zu entscheiden, soweit dafür die Produktion eingestellt wurde. Zur Sicherung der inhaltlichen und zeitlichen Koordinierung von Maßnahmen haben sich die Leiter der Groß- und Einzelhandelsbetriebe gegenseitig abzustimmen und die Abteilung Handel und Versorgung des zuständigen örtlichen Rates zu informieren. Die Ermächtigung der Leiter von Verkaufseinrichtungen für Nullabwertungen von Industriewaren ist nicht zulässig. (3) Die Leiter der Verkaufseinrichtungen sind berechtigt, im Rahmen ihres Limits zu entscheiden über den Einsatz von Stüde-, Partie- und Zielprämien, die Kosten für Änderungen und Umarbeitungen von Erzeugnissen zur Herstellung der Verkaufsfähigkeit, die Preisherabsetzungen bei beschädigten und beschmutzten Waren sowie bei Resten von Meterware und die Preisherabsetzungen für Einzelstücke. (4) Reichen in Ausnahmefällen die planmäßig zu bildenden und den Handelsbetrieben verfügbaren Mittel des Fonds Handelsrisiko nicht aus, um die erforderlichen betrieblichen Maßnahmen durchzuführen, kann der übersteigende Betrag zusätzlich zu Lasten der Kosten der Handelsbetriebe im Rahmen der planmäßigen Gewinnerwirtschaftung ohne Reduzierung der planmäßigen Verpflichtungen gegenüber dem Staat dem Fonds. Handelsrisiko zugeführt werden. (5) Bei sozialistischen Einzelhandelsbetrieben, die verschiedene „Fonds Handelsrisiko“ führen, sind die Fonds Handelsrisiko für Waren täglicher Bedarf (einschließlich IWtB, Fisch und Fischwaren) und Obst, Gemüse, Speisekartoffeln zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gegenseitig ausgleichbar. Reichen die Gesamtmittel beider Fonds Handelsrisiko nicht aus, kann nach Abs. 4 verfahren werden. (6) Die dem Fonds Handelsrisiko Industriewaren zugeführten Mittel sind nur zur Finanzierung von Maßnahmen für Industriewaren einzusetzen. Reichen die Mittel des Fonds Handelsrisiko Industriewaren nicht aus, kann nach Abs. 4 verfahren werden. §7 Ermittlung des Senkungsbetrages (1) Bei Preisherabsetzungen ist für die Ermittlung des Senkungsbetrages zu Lasten des Fonds Handelsrisiko a) im Großhandel und bei Einzelhandelsbetrieben mit Großhandelsfunktion die Differenz zwischen Industrieabgabepreis alt/neu, b) in Handelsbetrieben Obst, Gemüse und Speisekartoffeln ■bei Frischware die Differenz zwischen kalkulatorischem Erzeugerpreis alt/neu beim Liefergroßhandel, Abgabepreis des Liefergroßhandels alt/neu beim Platzgroßhandel,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 181) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 181)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der seitens der Kontaktperson und die gegebenenfalls zugesicherte Unterstützung, Können hinsichtlich der Kontaktperson solche Feststellungen getroffen werden, so kann in der Regel auch der zweifelsfreie Nachweis geführt werden, daß es sich bei ihr um eine Person im Sinne der Tatbestände der und Strafgesetzbuch handelt, die in Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der setzen auch höhere Maßstäbe an die ständige politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der in der täglichen Zusammenarbeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X