Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 168

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 168); 168 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 4. April 1974 herausgibt, Methodiken erarbeitet und die besten Erfahrungen verallgemeinert. Sie wertet die Ergebnisse der territorialen Bedarfsermittlung für die Planung und Bilanzierung aus. Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS ist verpflichtet, dazu mit den Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Bezirke Konsultationen zu führen. (3) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS unterbreitet dem Ministerium für Handel und Versorgung Vorschläge für die Entwicklung des staatlichen Aufkommens, der Versorgung und der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie als Grundlage für die Ausarbeitung der Pläne und langfristiger Entwicklungsprogramme. Sie erarbeitet im Auftrag des Ministeriums für Handel und Versorgung Planinformationen über Bezirksanteile der zentral geplanten und bilanzierten Warenpositionen des Handelsprogramms Obst, Gemüse und Speisekartoffeln als eine Grundlage zur Ausarbeitung der Bezirksversorgungspläne. Sie unterstützt die Wirtschaftsvereinigungen OGS bei der Planvorbereitung. (4) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS unterstützt und kontrolliert diejenigen Wirtschaftsvereinigungen OGS und Kombinate der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, die als bilanzierende Organe fungieren. (5) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS ist Fondsträger für Materialpositionen der Handelsbetriebe OGS entsprechend den Rechtsvorschriften. (6) Der Generaldirektor der Zentralen Wirtschaftsvereinigung OGS hat den Minister für Handel und Versorgung über ungeklärte Bilanzprobleme unverzüglich zu informieren und Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. §3 Aufgaben bei der Plandurchführung (1) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS übergibt dem Ministerium für Handel und Versorgung Vorschläge für zentrale Orientierungen zum Vertragsabschluß der Handelsbetriebe OGS sowie Kombinate und Betriebe der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie mit den LPG, GPG, VEG und deren kooperativen Einrichtungen sowie Vorschläge zur Plandurchführung. Sie gewährleistet im Zusammenwirken mit den Wirtschaftsvereinigungen OGS die Information des Ministeriums für Handel und Versorgung über die Entwicklung des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung und unterbreitet Vorschläge für die Einleitung staatlicher Maßnahmen. Sie erarbeitet Waren- und Versorgungsinformationen. (2) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS ist entsprechend den Festlegungen des Ministers für Handel und Versorgung für die Leitung und Planung der zentralen Vorrats- und Reservewirtschaft sowie für die Erarbeitung von Vorschlägen zum Einsatz zentraler ökonomischer Fonds verantwortlich. (3) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS verwirklicht zur Sicherung der Versorgung im Zusammenwirken mit den Wirtschaftsvereinigungen OGS und in Abstimmung mit den Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Bezirke eine wirksame Dispatchertätigkeit. Der Generaldirektor der Zentralen Wirtschaftsvereinigung OGS ist verpflichtet, beim Auftreten von Unplanmäßigkeiten im Aufkommen, beim Import, bei der Verarbeitung und im Absatz entsprechend den Festlegungen des Ministers für Handel und Versorgung unverzüglich Maßnahmen einzuleiten. Entstehende ökonomische Auswirkungen sind durch die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS entsprechend den Festlegungen des Ministers für Handel und Versorgung auszugleichen. §4 Obst- und gemüseverarbeitende Industrie (1) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS unterstützt die Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Bezirke bei der Anleitung und Kontrolle der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie durch die Wirtschaftsvereinigungen OGS. Zur Gewährleistung der planmäßigen Produktion sowie Verarbeitung von überplanmäßigem Aufkommen sichert die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS die Bilanzierung und operative Lenkung der Rohstoffe, die Neu- und Weiterentwicklung von Verarbeitungserzeugnissen, die Vermittlung von Bestwerten und Erarbeitung von Normativen, die Durchführung des Erfahrungsaustausches. Zur ständigen Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Konzentration und Spezialisierung in der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie gewährleistet die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS in Abstimmung mit den Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Bezirke die Ausarbeitung von Rationalisierungsprogrammen nach Erzeugnisgruppen und Territorien, den Einsatz einheitlicher Ausrüstungen sowie die Mitwirkung an der Einführung von Besttechnologien, an der Rationalisierung, der Instandhaltung und an der Sicherung der Ersatzteilversorgung. (2) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS ist entsprechend den Rechtsvorschriften Fondsträger für Material und Ausrüstungen der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie. (3) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS erteilt Produktionsgenehmigungen für die Erzeugnisse der Obst- und Gemüseverarbeitung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften. (4) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS leitet und koordiniert die Arbeit der zentralen Erzeugnisgruppen für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie. §5 Betriebswirtschaftliche Arbeit (1) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS analysiert die ökonomische Entwicklung der Wirtschaftsvereinigungen OGS und verallgemeinert die besten Erfahrungen der betriebswirtschaftlichen Arbeit. (2) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS unterbreitet dem Ministerium für Handel und Versorgung Vorschläge für die territoriale Differenzierung ökonomischer Kennziffern sowie zur Sicherung der planmäßigen Reproduktion der Grund-und Umlauffonds. (3) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS ist dem Ministerium für Handel und Versorgung verantwortlich für die Planung und Abrechnung der staatlichen Stützungen für Speisekartoffeln, Obst und Gemüse einschließlich der Handelsspannenstützungen für frisches Obst und Gemüse. (4) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS analysiert die Entwicklung und Inanspruchnahme des Arbeitszeit- und des Lohnfonds und erarbeitet Grundlagen für die Gestaltung und planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen in den Betrieben der Wirtschaftsvereinigungen OGS. §6 Preise und Standardisierung (1) Die Zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS nimmt die ihr übertragene Verantwortung auf dem Gebiet der Preise auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und anderen staatlichen Festlegungen wahr. Dazu gehören insbesondere die Aufgaben als Preiskoordinierungsorgan der Industrie und des Handels für die Erzeugnisse der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, die Sicherung der Stabilität der Verbraucherpreise, die Preiskontrolle.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Überzeugung. Bei einer Werbung auf der Grundlage der Übei zeugung müssen beim Kandidaten politisch-ideologische Motive vorhanden sein, durch die die konspirative Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Hauptabteilung ist von : auf : zurückgegangen. Die Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben wiederum, wie bereits, ein Verhältnis von : erreicht.

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