Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 156

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 156 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 156); 156 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 4. April 1974 Levamphetami n ( )-2-Amino-l-phenylpropan, Dextrometorphan (+)-3-Methoxy-N-methylmorphinan, Dextrorphan (+)-3-Hydroxy-N-methylmorphinan, die nicht den suchtmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen, b) bisher nicht genannte Isomere, Ester, Äther und Rohprodukte der im Teil II des Suchtmittelverzeichnisses aufgeführten Substanzen, sofern solche existieren können und nicht bereits in den Teilen I und II des Suchtmittelverzeichnisses enthalten sind, c) ihre Salze einschließlich der Salze der gemäß Buchstaben a und b dem Teil III des Suchtmittelverzeichnisses unterstellten Verbindungen, sofern diese Salze nach ihrer chemischen Struktur existieren können, sowie d) ihre Zubereitungen einschließlich der Zubereitungen der gemäß Buchstaben a, b und c dem Teil III des Suchtmittelverzeichnisses unterstellten Verbindungen mit Ausnahme der Zubereitungen von Azetyldihydrokodedn, Nikodikodin, Norkodein, Pholkodin sowie von deren Salzen, die einen oder mehrere andere Bestandteile enthalten und deren Suchtmittelgehalt, als Base berechnet, bei einzeldosierten Zubereitungen nicht mehr als 0,1 g je abgeteilte Form, bei mehrfach dosierten Zubereitungen nicht mehr als 2,5 Masseprozent beträgt. Die ausgenommenen Zubereitungen unterliegen nicht den suchtmittelrechtlichen Vorschriften. Anlage 2 zu den §§ 12 Abs. 1 und 13 Abs. 1 vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Muster eines Antrages zur Einfuhr / Ausfuhr* von Suchtmitteln Name und Anschrift des Antragstellers Name und Anschrift des Empfängers Name und Anschrift des Lieferers Ausfuhrland / Einfuhrland* Einfuhrgenehmigung** (Nummer, Datum, staatliche Stelle des Einfuhrlandes) Eingangs-Grenzzollamt / -Postzollamt* Art und Menge des Suchtmittels Reingewicht kg Besondere Bemerkungen: Ort / Datum Stempel / Siegel Unterschrift des Antragstellers Nichtzutreffendes streichen. ** Nur bei Ausfuhranträgen ausfüllen. Anlage 3 zu § 12 Abs. 2 vorstehender Enster Durchführungsbestimmung Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Gesundheitswesen Ausfertigung Einfuhrgenehmigung Nr (nicht übertragbar) Name und Anschrift des Antragstellers Name und Anschrift des Empfängers Name und Anschrift des Lieferers Ausfuhrland Eingangs-Grenzzollamt / -Postzollamt* Art und Menge des Suchtmittels Reingewicht kg Auf Grund des § 12 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. Januar 1974 zum Suchtmittelgesetz Unterstellte Substanzen,. Erlaubnisse, Abgabe- und Bezugsberechtigungen, Ein-, Aus- und Durchfuhr (GBl. I Nr. 16 S. 149) genehmigt das Ministerium für Gesundheitswesen die Einfuhr der vorstehend aufgeführten Suchtmittel. Die die Suchtmittelsendung begleitenden Frachtdokumente sind durch folgende Aufschrift zu kennzeichnen: „Suchtmittelsendung. Einfuhrgenehmigung ist beim Grenzzollamt / Postzollamt* hinterlegt“ Die Einfuhrgenehmigung hat eine Geltungsdauer bis zum Ort / Datum Siegel Unterschrift Bei Nichtbenutzung sofort zurück an das Ministerium für Gesundheitswesen. * Nichtzutreffendes streichen. Anlage 4 zu § 13 Abs. 2 vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Gesundheitswesen Ausfertigung Ausfuhrgenehmigung Nr (nicht übertragbar) Name und Anschrift des Antragstellers Name und Anschrift des Lieferers Name und Anschrift des Empfängers Einfuhrland Einfuhrgenehmigung (Nummer, Datum, staatliche Stelle des Einfuhrlandes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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