Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 154

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 154 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 154); 154 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 4. April 1974 Pethidin l-Methyl-4-phenylpiperidin-4-karbonsäureäthylester Piritramid * 1- (3,3-Diphenyl-3-zyanpropyl) -4- (1 -piperidino) -piperidin-4-karbonsäureamid und a) ihre Salze, sofern diese Salze nach ihrer chemischen Struktur existieren können, sowie b) ihre Zubereitungen einschließlich der Zubereitungen ihrer Salze mit Ausnahme der 1. Zubereitungen von Amphetaminil und seiner Salze als Arzneifertigware in Drageeform, sofern ein Dragee nicht mehr als 0,01 g Amphetaminil, als Base berechnet, und die abgabefertige Abpackung nicht mehr als 30 Dragees enthält, 2. Zubereitungen von Diphenoxylat und seiner Salze als Arzneifertigware in Tablettenform, sofern eine Tablette nicht mehr als 0,0025 g Diphenoxylat, als Base berechnet, und mindestens 0,000025 g Atropinsulfat, und die abgabefertige Abpackung nicht mehr als 20 Tabletten enthält, 3. Zubereitungen von Methylphenidat und seiner Salze als Arzneifertigware in Tablettenform, sofern eine Tablette nicht mehr als 0,01 g Methylphenidat, als Base berechnet, und die abgabefertige Abpackung nicht mehr als 10 Tabletten enthält, 4. Zubereitungen von Normethadon und seiner Salze als Arzneifertigware in Tablettenform oder als Lösung, sofern eine Tablette nicht mehr als 0,0075 g Normethadon und mindestens 0,0075 g Ephedrinhydrochlorid bzw. die Lösung nicht mehr als 1 Masseprozent Normethadon und zusätzlich mindestens 1 Masseprozent Ephedrinhydrochlorid und die abgabefertige Abpackung nicht mehr als 0,1 g Normethadon, jeweils als Base berechnet, enthält. Die unter den Ziffern 1 bis 4 genannten Zubereitungen unterliegen nicht den suchtmittelrechtlichen Vorschriften. B (Suchtmittel, für die sämtliche suchtmittelrechtlichen Vorschriften Anwendung finden mit Ausnahme des § 1 Abs. 3 des Suchtmittelgesetzes sowie der im § 22 vorstehender Erster Durchführungsbestimmung und der im § 25 der Dritten Durchführungsbestimmung genannten Bestimmungen) Äthylmorphin 3-Äthoxy-6-hydroxy-N-methyl-4,5-epoxymorphinen-(7) Dihydrokodein 6-Hydroxy-3-methoxy-N-methyl-4,5-epoxymorphinan Kodein 6-Hydroxy-3-methoxy-N-methyl-4,5-epoxymorphinen-(7) und a) ihre Salze sowie b) ihre Zubereitungen einschließlich der Zubereitungen ihrer Salze mit Ausnahme der Zubereitungen, die einen oder mehrere andere Bestandteile enthalten und deren Suchtmittelgehalt, als Base berechnet, bei einzeldosierten Zubereitungen nicht mehr als 0,1 g je abgeteilte Form, bei mehrfach dosierten Zubereitungen nicht mehr als 2,5 Masseprozent beträgt. Diese ausgenommenen Zubereitungen unterliegen nicht den suchtmittelrechtlichen Vorschriften. Teil III Suchtmittel, die gemäß § 4 Abs. 4 des Suchtmittelgesetzes zum Verkehr zugelassen sind: Äthylmethylthiambuten 3- (Äthylmethylamino) -1,1-bis- [thienyl- (2)] -buten- (1) Allylprodin 3-Allyl-l-methyl-4-phenyl-4-propionyloxypiperidin Alphameprodin a-3-Äthyl-l-methyl-4-phenyl-4-propionyloxypiperidin Alphamethadol a-6-Dimethylamino-4,4-diphenylheptanol-(3) Alphaprodin a-l,3-Dimethyl-4-phenyl-4-propionyloxypiperidin Alphazetylmethadol a-3-Azetoxy-6-dimethylamino-4,4-diphenylheptan Amphetamin (+)-2-Amino-l-phenylpropan Anileridin l-(4-Aminophenäthyl)-4-phenylpiperidin-4-karbonsäure- äthylester Azetorphin 3-Azetoxy-7a-(l-hydroxy-l-methylbutyl)-6-methoxy-N- methyl-6,14-endo-ätheno-4,5-epoxymorphinan Azetyldihydrokodein 6-Azetoxy-3-methoxy-N-methyl-4,5-epoxymorphinan Azetylmethadol 3-Azetoxy-6-dimethylamino-4,4-diphenylheptan Benzethidin l-[2-(Benzyloxy)-äthyl]-4-phenylpiperidin-4-karbon-j säureäthylester Benzylmorphin 3-Benzylmorphin Betameprodin /?-3-Äthyl-l-methyl-4-phenyl-4-propionyloxypiperidin Betamethadol /?-6-Dimethylamino-4,4-diphenylheptanol-(3) Betaprodin /il-l,3-Dimethyl-4-phenyl-4-propionyloxypiperidin Betazetylmethadol /?-3-Azetoxy-6-dimethylamino-4,4-diphenylheptan Bezitramid 1- [l-(3,3-Diphenyl-3-zyanpropyl) -piperidyl- (4)] -3-propionylbenzimidazolinon- (2) Desomorphin 7.8- Dihydro-6-deshydroxymorphin Dexamphetamin (+)-2-Amino-l-phenylpropan Dextromoramid (+)-N-(3-Methyl-4-morpholino-2,2-diphenylbutyryl)- pyrrolidin Diäthylthiambuten 3-Diäthylamino-l,l-bis-[thienyl-(2)]-buten-(l) Diampromid N- [2- (Methylphenäthylamin o) -propyl] -propionanilid Dihydromorphin 7.8- Dihydromorphin Dimenoxadol (2-Dimethylaminoäthyl)-l-äthoxy-l,l-diphenylazetat Dimepheptanol 6-Dimethylamino-4,4-diphenylheptanol-(3) Dimethylthiambuten 3- Dimethylamino-l,l-bis- [thienyl- (2)] -buten- (1) Dioxaphetylbutyrat 4- Morpholino-2,2-diphenylbutansäureäthylester Dipipanon 4.4- Diphenyl-6-piperidinoheptanon-(3) Drotebanol 3.4- Dimethoxy-17-methylmorphinan-6/?,14-diol Ekgonin ( )-3-Hydroxytropan-2-karbonsäure und Derivate, die sich zu Ekgonin und Kokain umsetzen lassen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

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