Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 147

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 147 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 147); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 29. März 1974 147 (2) Der Anspruch auf Rückzahlung gemäß § 10 verjährt nach Ablauf von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die schuldhafte rechtswidrige Handlung beendet ist. Soweit Vergütungen und Zinsen durch eine Straftat erlangt wurden, gelten für den Anspruch auf Rückzahlung die Bestimmungen über die Verjährung der Strafverfolgung. §12 Besteuerung (1) Vergütungen für industrielle Muster sind bis zu einem Betrag von 10 000 M je industrielles Muster steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge gelten als steuerbegünstigte freiberufliche Einkünfte und sind mit 20 % zu besteuern. Bei kollektiven Leistungen steht der Freibetrag von 10 000 M jedem Mitglied des Kollektivs zu. (2) Freiberuflich Tätige, die auf dem Gebiet der industriellen Formgestaltung oder der künstlerischen Erzeugnisgestaltung tätig sind, haben die Vergütungen für industrielle Muster zusammen mit ihren Einkünften aus der freiberuflichen Tätigkeit zu besteuern. Abs. 1 gilt für diesen Personenkreis nicht. (3) Zahlungen an Inhaber von Patenten für industrielle Muster unterliegen der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. §13 Verfahren bei Vergütungsstreitigkeiten (1) Die Schlichtungsstelle für Vergütungsstreitigkeiten beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen setzt sich aus einem vom Präsidenten des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen Beauftragten als Vorsitzenden und je einem Vertreter des FDGB und des Amtes für industrielle Formgestaltung zusammen. Zu den Beratungen können auch Sachkundige aus anderen Betrieben geladen werden, wenn es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. (2) Die Durchführung des Verfahrens kann durch den Vergütungsberechtigten, den Zahlungspflichtigen oder das Amt für industrielle Formgestaltung bei der Schlichtungsstelle für Vergütungsstreitigkeiten des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist zu begründen. (3) Das Ergebnis der Schlichtungsverhandlungen wird in einer Niederschrift festgelegt, von der die Beteiligten eine Ausfertigung erhalten. §14 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft. Berlin, den 11. Februar 1974 Der Präsident des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen Prof. Dr. Hemmerling Anlage zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung zu einer erheblichen Senkung des Aufwandes bei der Herstellung der Erzeugnisse führen 100 bis 1 000 M 2. Industrielle Muster, die unter Berücksichtigung eines vertretbaren technischökonomischen Aufwandes durch eine funktionsgerechtere oder eine die ästhetischen Bedürfnisse besser befriedigende Gestaltung zu einer Erhöhung des Gebrauchswertes führen, sofern das vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen bestätigt wurde 100 bis 3 000 M 3. Industrielle Muster, die die Vorausset- zungen der Ziff. 2 erfüllen und für die darüber hinaus durch das Amt für industrielle Formgestaltung das Prädikat „gestalterische Spitzenleistung“ vergeben wurde 2 000 bis 5 000 M Innerhalb der Vergütungsgruppen ist bei der Festsetzung der Vergütung von folgenden Kriterien auszugehen: die gesellschaftliche Bedeutung des industriellen Musters, insbesondere für die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen, für die Rationalisierung der Produktion und für den Export sowie der Umfang der Benutzung; Grad der Kompliziertheit der gestalterischen Leistung unter Berücksichtigung des für die Erbringung der Leistung gesellschaftlich erforderlichen personellen und zeitlichen Aufwandes. Anordnung über die Stiftung des „Ehrenpreises des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen für hervorragende wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Leistungen von Studenten, jungen Facharbeitern und jungen Wissenschaftlern“ vom 26. Februar 1974 §1 (1) Zur Förderung hervorragender wissenschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Leistungen von Studenten, Lehrlingen, jungen Facharbeitern, jungen Ingenieuren und junge® Wissenschaftlern der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der DDR wird der „Ehrenpreis des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen für hervorragende wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Leistungen von Studenten, jungen Facharbeitern und jungen Wissenschaftlern“ (nachstehend „Ehrenpreis“ genannt) gestiftet. (2) Der „Ehrenpreis“ ist keine staatliche Auszeichnung im Sinne der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771). § 2 Die Auszeichnung mit dem „Ehrenpreis“ erfolgt auf der Grundlage einer Ordnung (Anlage). Grundsätze für die Festsetzung der Höhe der Vergütung Bei der Festsetzung der Vergütung ist von folgenden Vergütungsgruppen auszugehen: 1. Industrielle Muster, die bei insgesamt gleichbleibendem Gebrauchswert einer durch die Gestaltung modifizierten Form § 3 Diese Anordnung tritt am 1. April 1974 in Kraft. Berlin, den 26. Februar 1974 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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