Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 109

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 109 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 109); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 8. März 1974 109 §8 Erlöschen der Genehmigungen Nach Erlöschen der Genehmigung gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Femmelde-wesen sind 1. errichtete Funkanlagen innerhalb der vom Ministerium für Post- und Femmeldewesen festgesetzten Frist abzubauen und vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Ihr Verbleib ist nachzuweisen. Soweit Sender weiterhin im Besitz gehalten oder veräußert werden sollen, müssen die entsprechenden Genehmigungen dafür vorliegen; 2. das Herstellen und der Vertrieb der in der Genehmigungsurkunde genannten Funkanlagen einzustellen. §9 Verantwortlichkeit (1) Die Inhaber von Genehmigungen zum Errichten und Betreiben von Funkanlagen im Sinne dieser Anordnung sowie die mit der Durchführung des Funkdienstes beauftragten Personen sind verantwortlich dafür, daß die Funkanlagen ordnungsgemäß betrieben werden und kein Funkverkehr geführt wird, der den staatlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen nach Sicherheit und Ordnung widerspricht; daß die Funkanlagen nidit von Unbefugten benutzt sowie vor Diebstahl und Verlust geschützt werden; daß über-die genehmigten Funkanlagen und die mit der Durchführung des Funkdienstes beauftragten Personen ein ständiger Nachweis geführt wird. (2) Die Funkanlagen unterstehen der Aufsichtspflicht des Genehmigungsinhabers, für Personen unter 18 Jahren der des gesetzlichen Vertreters. Das gilt auch für den Probebetrieb. Abschnitt III Schlußbestimmungen §10 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt ’am 1. April 1974 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Anordnung vom 3. April 1959 über den beweglichen Landfunkdienst Landfunkordnung (GBL I Nr. 29 S. 469), 2. die Anordnung vom 3. April 1959 über die Erteilung von Genehmigungen zur Fernsteuerung von Modellen und von Spielzeug mittels Funkanlagen Modellfunkordnung (GBl. I Nr. 29 S. 467). Berlin, den 12. Februar 1974 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Anlage zu vorstehender Anordnung 1. Die Gebühren gemäß §§ 4 und 7 der Landfunkordnung betragen für Sprechfunkanlagen des beweglichen Landfunkdienstes und für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen und von Spielzeug a) für das Ausstellen einer Genehmigungsurkunde je Funkanlage 3, M b) für das Betreiben von genehmigungspflichtigen Funkanlagen monatlich je Funkanlage, bestehend aus einem Sender und einem Empfänger 5, M je zusätzlich betriebenen Empfänger 2, M c) für eine Prüfung von Funkanlagen Mindestgebühr 60, M Übersteigt die Prüfungsdauer 8 Std. (Tagessatz), so erhöht sich die Gebühr anteilmäßig auf volle Stunden abgerundet. Wird die Prüfung am Ort der prüfenden Dienststelle des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen durchgeführt, hat der Antragsteller die Kosten und das Risiko für den Transport der zu prüfenden Funkanlagen zu tragen. Findet die Prüfung der Funkanlage beim Hersteller des zu prüfenden Gerätes statt, werden außer der Prüfgebühr noch die Kosten für die Prüfbeauftragten nach den Sätzen der Bestimmungen über Reisekostenvergütung sowie die Transportkosten für mitgeführte Meßgeräte nach dem tatsächlichen Aufwand erhoben. 2. Ziff. 1 Buchst, b findet auf Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen und von Spielzeug keine Anwendung. 3. Die Gebühren gemäß Ziff. 1 sind fällig, a) wenn die Genehmigung erteilt wird, b) wenn genehmigungspflichtige Funkanlagen in Betrieb genommen werden, c) wenn Leistungen bei Prüfungen erbracht wurden. 4. Die monatlich zu zahlenden Gebühren gemäß Ziff. 1 Buchst, b sind im voraus zu entrichten. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Funkanlage in Betrieb genommen wird. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Genehmigung entfallen. 5. Die Gebühren gemäß Ziff. 1 Buchstaben a und b werden von derjenigen Bezirksdirektion eingezogen, in deren Bereich sich die betreffende Funkanlage befindet. Die Gebühren gemäß Ziff. 1 Buchst, c zieht die prüfende Dienststelle ein. * 1 Anordnung Nr. 17* über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. Februar 1974 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1967 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 17 S. (132) mit Wirkung vom 8. März 1974 neue Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. Die Ausgabe erfolgt anläßlich des 250. Geburtstages von Immanuel Kant. Schulze Anordnung Nr. 16 vom 10. September 1973 (GBl. I Nr. 43 S. 463);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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