Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 105

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 105 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 105); 105 Utk TZJSI.AH der Deutschen Demokratischen Republik 1974 Berlin, den 8. März 1974 Teil I Nr. 12 Tag Inhalt Seite 31.1. 74 Verordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen 105 12. 2. 74 Anordnung über die Landfunkdienste Landfunkordnung 107 27.2.74 Anordnung Nr. 17 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik 109 12.2. 74 Anordnung über den Import und Export von Anlagen und Erzeugnissen, die einer Zustimmung zur Inbetriebnahme durch Organe der Technischen Überwachung unterliegen 110 1. 2. 74 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des Hoch- und Fachschulwesens 111 20. 2. 74 Anordnung über die Auflösung der Zentralstelle für Primärdokumentation als rechtlich selbständige Einrichtung 112 20. 2. 74 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des Ministeriums für Chemische Industrie 112 Verordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen vom 31. Januar 1974 In Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für zentrale und örtliche Staatsorgane, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Staatliche Notariate, staatliche Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der" Volksbildung, der Kultur und des Hoch- und Fachschulwesens, andere staatliche Organe und staatliche Einrichtungen, soweit für sie keine besonderen Rechtsvorschriften über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds gelten. Planung und Bildung des Prämienfonds §2 (1) Der Prämienfonds beträgt bei den Räten der kreisange- v hörigen Städte und Gemeinden sowie deren Einrichtungen - 4%, bei den anderen staatlichen Organen und staatlichen '' Einrichtungen %). der Lohnsumme. Der Prämienfonds in den s u staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen ist minde- stens in solcher Höhe zu planen und zu bilden, daß die Prämienmittel insgesamt 240 M je Beschäftigten (Vollbeschäftig-teneinheit/VbE laut bestätigtem Stellenplan bzw. Arbeitskräfteplan) und 80 M je Lehrling betragen. (2) Als Lohnsumme gilt die im Stellenplan bestätigte Summe der Vergütungsmittel zuzüglich der Lehrlingsentgelte sowie anderer Lohnbestandteile, die im Lohnfonds zu planen sind. Soweit kein bestätigter Stellenplan vorhanden ist, gilt als Lohnsumme der geplante Lohnfonds (einschließlich der Lehrlingsentgelte). (3) Der Prämienfonds ist bei den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen zu planen und zu bilden, die den Lohnfonds planen Die Leiter der örtlichen Staatsorgane sind mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaftsleitung berechtigt, für mehrere nachgeordnete staatliche Einrichtungen einen gemeinsamen Prämienfonds zu planen und zu bilden §3 Der geplante Prämienfonds für die Wirtschaftsräte der Bezirke kann in Abhängigkeit von der Erfüllung vorgegebener Leistungskennziffern durch zusätzliche Zuführungen bis zu 1,5 % der Lohnsumme erhöht und bei Nichterfüllung der Lei-stungskennziffem bis zu 20% des geplanten Prämienfonds vermindert werden. Dazu erläßt der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie in Abstimmung mit den Räten der Bezirke und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft eine besondere Rechtsvorschrift. §4 (1) In staatlichen Einrichtungen, die nach Anordnungen über Sdie Planung, Finanzierung und Abrechnung arbeiten, ist der (Prämienfonds in Höhe von 340 M je Beschäftigten* zu planen * Vollbesehäftigteneinheiten/vbE laut bestätigtem Stellenplan plus \ Anzahl der Lehrlinge im Verhältnis 3 Lehrlinge = 1 VbE. Soweit kein ! bestätigter Stellenplan vorhanden ist, sind die VbE des Arbeitskräften ) planes zugrunde zu legen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Durchführung eines Strafverfahrens gerechtfertigt und notwendig sei, was darin zum Ausdruck kommt, daß noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet sei.

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