Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 100

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 100 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 100); 100 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 4. März 1974 (2) Über das endgültige Wahlergebnis der Deutschen Demokratischen Republik bzw. der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden ist entsprechend den Festlegungen der Wahlkommission der Republik eine Niederschrift anzufertigen. (3) Die Wahlkreiskommission fertigt eine Niederschrift über das Wahlergebnis im Wahlkreis an, die vom Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern der Wahlkreiskommission zu unterschreiben ist. Danach verkündet der Vorsitzende das Wahlergebnis für den Wahlkreis. (4) Die Wahlkreiskommission übermittelt die Wahlniederschrift auf dem festgelegten Wege der zuständigen Wahlkommission. §46 Benachrichtigung der gewählten Abgeordneten Die zuständige Wahlkommission hat die gewählten Abgeordneten und Nachfolgekandidaten der VolksVertretung spätestens 7 Tage nach der Wahl von ihrer Wahl zu benachrichtigen. §47 Gültigkeit der Wahl Die Feststellung der Gültigkeit der Wahl und das Einspruchsrecht gegen die Gültigkeit regelt sich nach den §§ 17 und 18 des Wahlgesetzes. §48 Ungültigkeit der Wahl einzelner Abgeordneter War die Wahl eines oder mehrerer Abgeordneter mangels Wählbarkeit gesetzlich unzulässig, so ist deren Wahl für ungültig zu erklären. An die Stelle der Abgeordneten, deren Wahl für ungültig erklärt wird, treten Nachfolgekandidaten. §49 Neu- und Nachwahlen (1) Wird die Wahl in einem Wahlkreis oder zu einer Volksvertretung für ungültig erklärt, so hat innerhalb von 3 Mona- ten in dem betreffenden Wahlkreis bzw. zu der betreffenden Volksvertretung eine Neuwahl stattzufinden. (2) Erreichen in einem Wahlkreis weniger Kandidaten die erforderliche Stimmenmehrheit als Mandate für den Wahlkreis ausgeschrieben sind, muß in dem betreffenden Wahlkreis innerhalb von 3 Monaten eine Nachwahl stattfinden. (3) Die Neuwahl bzw. die Nachwahl findet nach den Bestimmungen dieser Wahlordnung statt und wird für die Volkskammer und Bezirkstage vom Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik und für die örtlichen Volksvertretungen in den Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden von den übergeordneten Räten anberaumt. (4) Es sind neue Wahlvorschläge einzureichen. (5) Die Wahlvorstände, Wahlkommissionen, Wahlkreise und Wahlbezirke bleiben unverändert. (6) Die Neuwahl bzw. die Nachwahl hat auf der Grundlage derselben Wählerlisten zu erfolgen. Sie sind jedoch vorher zu berichtigen und neu auszulegen. §50 Nachrücken eines Nachfolgekandidaten (1) Wird die Wahl eines Abgeordneten für ungültig erklärt, erlischt das Mandat oder scheidet er aus anderen Gründen aus, so tritt an seine Stelle ein Nachfolgekandidat. (2) Das Nachrücken eines Nachfolgekandidaten wird durch Beschluß der Volksvertretung festgelegt. IX. Schlußbestimmungen §51 (1) Die Wahlkommission der Republik ist in Durchführung dieses Erlasses berechtigt, Direktiven zu erlassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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