Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 73

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 73 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 73); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 14. Februar 1973 73 Ermittlung der planmäßigen Gewinnraten je Kostenträger bzw. Kostenträgergruppe durch folgende Rechnung: Geplanter Gewinn je Kostenträger bzw. -gruppe X 100 Geplanter Erlös zu Betriebspreisen je Kostenträger bzw. -gruppe Die geplante Gewinnrate ist außerdem für die gesamte realisierte Warenproduktion des VEB zu ermitteln. Die Planung nach Kostenträgern einschließlich ihrer Gliederung nach Kostenarten bzw. -komplexen hat nach den zweigspezifischen Bestimmungen zur Kostenträgerplanung bzw. für Rechnungsführung und Statistik zu erfolgen. Für die Ausarbeitung des Entwurfs des Betriebsplanes kann eine weitgehende Zusammenfassung von Kostenträgern, Kostenträgergruppen und Kostenarten bzw. -komplexen erfolgen, wenn die- Kostenträgerplanung für solche Haupterzeugnisse und Leistungen gewährleistet ist, die das gegenwärtige und zukünftige Produktions- und Kostenprofil maßgeblich bestimmen, ein Nachweis über die direkt zurechenbaren Kosten (technologische Einzelkosten, unterteilt nach Grundlohn, Grundmaterial usw.) und die indirekt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) geführt wird, eine Durchrechnung bis zu den Gesamtselbstkosten des VEB gewährleistet ist. 9. Die planmäßige Selbstkostensenkung ergibt sich durch die Einsparung vergegenständlichter und lebendiger Arbeit auf Grund von Maßnahmen der Intensivierung, insbesondere der sozialistischen Rationalisierung der Produktion sowie der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung. Das sind vor allem Maßnahmen zur Steigerung des technischen Niveaus der Produktion und der Erzeugnisse, Verbesserung der Produktions- und Arbeitsorganisation, Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse, Einsparung aus verbesserter Ausnutzung von Rohstoffen, Material, Brennstoffen und Energie, Einsparung von Gemeinkosten und insbesondere von Verwaltungskosten. Die planmäßige Selbstkostensenkung ist durch Gegenüberstellung der Basisselbstkosten* und der Planselbstkosten der hergestellten Warenproduktion und der anderen Leistungen (Kostenträger bzw. Kostenträgergruppen) zu berechnen. Als Basiskosten gelten die Planselbstkosten des Vorjahres je Kostenträger bzw. Kostenträgergruppe bezogen auf die geplante Produktionsmenge des Planjahres. Die planmäßige Selbstkostensenkung ist in ihrer absoluten Höhe und in Prozent von den Basisselbstkosten nachzuweisen. Die planmäßige Selbstkostensenkung des VEB ist aus den Summen der Basisselbstkosten und Planselbstkosten je Kostenträger bzw. Kostenträgergruppe zu berechnen. In zweigspezifischen Richtlinien kann anstelle des Nachweises nach Kostenträgern der Nachweis nach Kostenstellen festgelegt werden. Der Nachweis der planmäßigen Selbstkostensenkung hat bei der Ausarbeitung des Betriebsplanes untergliedert nach technologischen Einzelkosten (wie Grundlohn, Grundmaterial usw.) und nach Gemeinkosten zu erfolgen. * Bel neuen Erzeugnissen und Leistungen gelten die Planselbstkosten gleichzeitig als Basisselbstkosten. Darüber hinaus ist ein Nachweis über die planmäßige Selbstkostensenkung nach Maßnahmen (z. B. aus dem Plan Wissenschaft und Technik, aus der Senkung der Ausfallzeiten, aus der Verbesserung der Arbeitsorganisation) zu führen. Außerdem ist die planmäßige Entwicklung der Verwäl-tungskosten entsprechend den zweigspezifischen Bestimmungen nachzuweisen. Dieser Nachweis ist füF den Entwurf des Betriebsplanes und für den Betriebsplan auszuarbeiten. Die Planung der Selbstkostensenkung hat unter Berücksichtigung der zweigspezifischen Bestimmungen zur Planung, Abrechnung und Kontrolle des Nutzens aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu erfolgen. IV. Planung des Gewinns, der finanziellen Mittel und Fonds sowie der Finanz- und Kreditbeziehungen 1. Mit der Planung der Erwirtschaftung und Verwendung des Gewinns und anderer finanzieller Mittel, der Bildung und Verwendung der Fonds, der Finanz- und Kreditbeziehungen sowie der Finanzierung der Bestände und Forderungen ist die Übereinstimmung von materieller und finanzieller Planung zu sichern. Die Planung in den VEB hat gemäß Anlage 3 unter Berücksichtigung zweigspezifischer Ergänzungen zu erfolgen. 2. Bei der Planung des einheitlichen Betriebsergebnisses ist auszugehen von: der Steigerung der Produktion bei Gewährleistung des Sortiments, das dem Bedarf der Wirtschaft und der Be- . völkerung entspricht, der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Senkung der Selbstkosten, der Verbesserung der Struktur der Exporte und der Erhöhung der Rentabilität der Außenwirtschaftstätigkeit. Das Ergebnis aus der realisierten Warenproduktion ist aus der Summe der Erlöse (bewertet zu gesetzlichen Betriebspreisen) und den dafür geplanten Selbstkosten zu ermitteln. Grundlage hierfür ist die Kostenträgerplanung gemäß Abschnitt III Ziff. 8. Das Exportergebnis ist als Differenz von Exporterlösen ' und Exportkosten bei planmäßiger Verbesserung der Struktur der Exporte und der Erhöhung der Rentabilität der Außenwirtschaftstätigkeit zu planen. Das einheitliche Betriebsergebnis ist ausgehend vom Ergebnis aus der realisierten Warenproduktion und dem Ergebnis aus Export (gemäß gesonderten Bestimmungen)*, dem Ergebnis aus Handelstätigkeit, dem Ergebnis aus sonstigen produktiven Leistungen und dem Ergebnis aus nichtproduktiven Leistungen zu planen. 3. Die Verwendung des einheitlichen Betriebsergebnisses ist wie folgt zu planen: Vom einheitlichen Betriebsergebnis ist die planmäßige Produktionsfondsabgabe entsprechend den Rechtsvorschriften** abzusetzen. wurde den Beteiligten direkt zugestellt ** Verordnung vom 16. Dezember 1970 über die Produktionsfondsabgabe (GBl. n 1971 Nr. 4 S. 33) und Erste Durchführungsbestimmung vom 16. Dezember 1970 zur Verordnung über die Produktionsfondsabgabe (GBl. II 1971 Nr. 4 S. 34). Zweite Durchführungsbestimmung vom 23. April 1971 zur Verordnung über die Produktionsfondsabgabe (GBl. II Nr. 43 S. 326);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleistenÄcßfß die In-lensivierung als Hauptweg zur weiteren Qualifizierung der Ätb.eifemit den jis Jlui konsequent durchgesetzt wird. Die Vorgabe langfristiger Orientierungen und Aiifgäbenstellungen.

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