Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 70

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 70 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 70); 70 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 14. Februar 1973 sumgütern in Abstimmung mit dem zuständigen wirtschaftsleitenden Organ des Binnenhandels und dem zuständigen zentralen staatlichen Überwachungsorgan. (7) Können die für die Verwendbarkeit in der DDR notwendigen Anforderungen nicht durchgesetzt werden und bestehen jedoch wesentliche Grunde, den Import trotzdem durchzuführen, hat der Importbetrieb unter Einbeziehung des zuständigen staatlichen Überwachungsorgans bei seinem übergeordneten Organ eine Entscheidung zu veranlassen. Wird eine Entscheidung zur Durchführung des Imports getroffen, so ist gleichzeitig festzulegen, wer notwendig werdende Nach- und Umrüstungsarbeiten an den importierten Erzeugnissen durchzuführen hat. (8) Die Vereinbarungen über die Qualität im Einfuhrvertrag sind auch den Vertragsbeziehungen in der weiteren Lieferkette bis zum Endabnehmer zugrunde zu legen. (9) Können bei Zulieferungen für Exporte DDR- oder Fachbereichstandards nachweisbar nicht eingehalten werden, bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung, wenn die vom Standard abweichende Zulieferung im Wirtschaftsvertrag ausdrücklich für den Export ausgewiesen wird.“ §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 22. Januar 1973 Der Präsident des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Prof. Dr. habil. Lilie Anordnung über die Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. Januar 1973 * Zur Vervollkommnung der Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 (1) Die Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten der Industrie, des Bauwesens und im Bereich des Staatssekretariats für Geologie hat beginnend mit der Ausarbeitung des Betriebsplanes 1974 nach der Richtlinie zur Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten (Anlage) zu erfolgen. (2) Die Industrieminister, der Minister für Bauwesen und der Staatssekretär für Geologie erlassen auf der Grundlage der Richtlinie mit Zustimmung des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und des Ministers der Finanzen zweigspezifischeRichtlinien. §2 " Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane der Bereiche außerhalb der Industrie und des Bauwesens sind berechtigt, Richtlinien zur Finanzplanung für die Betriebe und Einrichtungen ihres Verantwortungsbereiches in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der1: Finanzen zu erlassen. §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 26. Januar 1973 Der Vorsitzende Der Minister der Staatlichen Plankommission der Finanzen Schürer Böhm Anlage zu vorstehender Anordnung Richtlinie zur Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten I. Geltungsbereich 1. Diese Richtlinie gilt für die zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe und Kombinate einschließlich der Betriebe dieser Kombinate im Bereich der Industrieministerien, des Ministeriums für Bauwesen und des Staatssekretariats für Geologie; die volkseigenen Betriebe und Kombinate der Bezirksbauämter einschließlich der Betriebe dieser Kombinate (im folgenden VEB genannt). 2. Diese Richtlinie gilt nicht für die volkseigenen Betriebe, die nach einem vereinfachten und im Umfang reduzierten Verfahren planen.* II. Grundsätze 1. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der wirtschaftlichen Rechnungsführung ist die Finanzplanung als fester Bestandteil der Betriebsplanung auf die Erhöhung der Effektivität des Reproduktionsprozesses und die Durchsetzung des sozialistischen Sparsamkeitsprinzips zu richten. Die Finanzplanung hat in Übereinstimmung mit der materiellen Planung zu erfolgen. Der Planung der Kosten und der Selbstkostensenkung als wichtigster Bestandteil der Finanzplanung sind die auf dem neuesten Stand befindlichen Normen für den Verbrauch von Material, Rohstoffen, Energie und Arbeitszeit sowie für Gemeinkosten und Verwaltungskosten zugrunde zu legen. Die Planung der Kosten und der Selbstkostensenkung ist für die Förderung der Initiative der Werktätigen bei der Führung der Plandiskussion und des Wettbewerbs zu nutzen. Zur Zeit gilt die Anordnung Nr. 2 vom 25. Mai 1972 über die Methodik zur Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1973 Spe-zielle planmethodische Festlegungen (GBl. II Nr. 34 S. 383); siehe hierzu auch Abschnitt VI Ziff. 6 der Finanzierungsrichtlinie vom 3. Juli 1972 für die volkseigene Wirtschaft (GBl. II Nr. 42 S. 469) Zur Planung von Kostenkennziffern ln diesen Betrieben über den Umfang der ökonomischen Planinformationen (ÖP) hinaus entscheidet der Direktor des VEB. Diese VEB stellen entsprechend zweigspezifischen Bestimmungen bzw. in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsbank einen Richtsatzplan in vereinfachter Form auf.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung. Die gewachsene Rolle der imperialistischen Geheimdienste bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Rechtsordnung der vor allem gegen die Tätigkeit ihrer Schutz- und Sicherheitsorqane sowie gegen den Schutz und die Sicherung der Staatsgrenze der gerichtet sind.

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