Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 59 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 59); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 8. Februar 1973 59 9 32 Mangelanzeige und Garantieforderungen (1) Qualitätsmängel sind vom Besteller dem Lieferer unverzüglich nach-Feststellung, spätestens einen Werktag nach Ablauf der im § 31 festgelegten Garantiefristen anzuzeigen. (2) Gewichts- und Stückzahldifferenzen sind bei Hühnereiern und Bienenhonig innerhalb von 5 Werktagen nach Entgegennahme anzuzeigen. Die Anzahl der Eierkisten und Kartons für Honiggläser ist bei der Entgegennahme zu kontrollieren. Bei der Entgegennahme von Schlachtgeflügel geschlachtet, Schlachtkaninchen geschlachtet und Geflügelfleischerzeugnissen ist der Besteller verpflichtet, in Gegenwart des Warenbegleiters des Lieferers eine Gewichtskontrolle durchzuführen. Festgestellte Differenzen sind auf dem Lieferschein beziehungsweise in einem Protokoll zu vermerken und vom Warenbegleiter bestätigen zu lassen. Die Vertragspartner sollten hierzu spezifische Vereinbarungen treffen. (3) Die Mangelanzeige hat zu enthalten: Besteller, Nummer des Lieferscheines, Liefertag, Beschreibung des Mangels. (4) Dem Lieferer ist Gelegenheit zu geben, innerhalb eines Werktages nach Eingang der Mängelanzeige die bemängelten Erzeugnisse zu besichtigen. Der Mangel ist vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn die bemängelten Erzeugnisse nicht zur Besichtigung aufbewahrt werden. (5) Bei nicht qualitätsgerechter Lieferung ist der Besteller berechtigt, wahlweise im Umfang des Mangels eine Ersatzlieferung oder Preisminderung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. §33 Lieferung von Hühnereiern durch Aufkaufstellen der VEB Geflügelwirtschaft (1) Der VEB Geflügelwirtschaft kann durch seine Aufkaufstellen unsortierte Hühnereier an die Einrichtungen des sozialistischen Einzelhandels einschließlich Gaststätten liefern. (2) Holt der Besteller die Hühnereier von der Aufkaufstelle des VEB Geflügelwirtschaft ab, hat dieser ihm die entstandenen Transportkosten bis zur Höhe von 5 M je 100 kg zu vergüten. §34 Verpackung Der Besteller hat die Leihverpackung zum Zeitpunkt der nächsten Warenlieferung spätestens 2 Wochen nach Anlieferung zur Rückführung bereitzustellen, sofern nicht andere Fristen vereinbart werden. Der Lieferer ist verpflichtet, das bereitgestellte Leergut zum festgelegten Termin äbzuholen. Im übrigen gelten die Absätze 1 und 4 des § 26. Abschnitt V Folgen bei Vertragsverletzungen und Schlußbestimmungen §35 Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüche (1) Für die Berechnung, Geltendmachung und Zahlung von Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüchen gelten die Bestimmungen des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107), der Ersten Durchführungsverordnung vom 25. Februar 1965 zum Vertragsgesetz Vertragsstrafen und Preissanktionen (GBl. II Nr. 34 S. 249) und der Sechsten Durchführungsverordnung vom 13. Juli 1972 zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Versorgung der Bevölkerung (GBl. II Nr. 45 S. 515). Für sukzessive Lieferungen gilt darüber hinaus die Verfügung vom 30. Juni 1967 über die Berechnung von Vertragsstrafen bei sukzessiven Lieferungen von landwirtschaftlichen Erzeugnisseh und von Vertragsstrafen bei Nichterfüllung (Verfügungen und Mitteilungen des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik Nr. 8/1967). Vertragsstrafen und Preissanktionen sind nicht zu berechnen, wenn der Wert der bemängelten Erzeugnisse je Lieferung 20 M nicht übersteigt. (2) Garantieforderungen sowie Forderungen auf Vertragsstrafe und Schadenersatz stehen dem Besteller nur zu, wenn er den Mangel entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung gegenüber dem Lieferer frist- und formgerecht angezeigt und die entsprechenden Beweismittel vorgelegt hat. (3) Bei der Berechnung von Vertragsstrafen i§t von folgenden Preisen des Vertragsgegenstandes auszugehen: Broiler/Hähnchen lebend 560,- M/dt Hühner lebend 550,- M/dt Puten lebend 800,- M/dt Enten lebend 550,- M/dt Gänse lebend 800,- M/dt Schlachtkaninchen lebend 680,- M/dt Schlachtgeflügel geschlachtet und Schlachtkaninchen geschlachtet 600,- M/dt Hühnereier 30,- M/100 Stück Bienenhonig 80,- M/10 kg Bei Geflügelfleischerzeugnissen gilt der Einzelhandelsverkaufspreis als Berechnungsgrundlage für Vertragsstrafen. (4) Bei Verletzung der Rückgabefristen für Leihverpackung nach § 26 beträgt die Vertragsstrafe je verspätet zurückgegebene Hühnereierkiste einschließlich Höckereinsätze und Geflügelkiste für. jede angefangene Dekade 8 M, jedoch nicht mehr als 18 M. Die Sanktionen für die nicht rechtzeitige Rückgabe der Honigkannen sind in den Verträgen zu vereinbaren. (5) Die Vertragspartner können anstelle von Vertragsstrafen Preissanktionen in angemessener Höhe vereinbaren oder anstelle von Vertragsstrafen, die nach Prozentsätzen zu berechnen sind, feste, Beträge oder andere Sanktionen vereinbaren, wenn dadurch die Wirksamkeit erhöht wird. §36 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1973 in Kraft. (2) Gleichzeitig sind für den Geltungsbereich dieser Anordnung nicht mehr anzuwenden: Anordnung vom 31. Mai 1965 über die Lieferung und Abnahme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (GBl. II Nr. 63 S. 452), Anordnung vom 14. Dezember 1966 über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für tierische Erzeugnisse Schlachttiere, Schlachtgeflügel, Hühnereier, Kaninchen und Bienenhonig - (GBl. II 1967 Nr. 5 S. 29), Anordnung Nr. 4 vom 21. Dezember 1970 über die Lieferung und Abnahme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (GBl. II 1971 Nr. 33 S. 274). Berlin, den 21. Dezember 1972 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Ewald;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise des Auftretens der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane muß dem Bürger bewußt werden, das alle Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaf kann nur gewährleistet werden, wenn die Verbundenheit, das Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Volk sowie Staat und Volk auch weiterhin enger gestaltet werden.

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