Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 588

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 588 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 588); 588 Gesetzblatt Teil I Nr. 59 Ausgabetag: 28. Dezember 1973 nahmen aus Haus- oder Grundstücksbesitz für andere in dieser Anlage genannte Zwecke bedarf der Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde. 3. Zur Zahlung von Steuern.* 4. Für unentgeltliche Zuwendungen an Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter und Geschwister des Kontoinhabers für die Einzelperson bis zu 200 M monatlich, für den Haushalt mit 2 Personen bis zu 300 M monatlich und für jede weitere zum Haushalt gehörige Person bis zu 50 M monatlich. Diese Verfügungen sind nur zulässig, wenn das Guthaben die Ausführung der unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Zahlungen gewährleistet. 5. Zur Bezahlung von Aufenthaltskosten des Kontoinhabers und seines Ehegatten sowie seiner Kinder und Enkel, soweit diese das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zur Höhe von 15 M je Tag und je Person. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der zum Grenzübertritt berechtigenden Dokumente für die Zeit des Aufenthaltes. Dabei sind nachträgliche Auszahlungen für den Zeitraum einer Woche und Vorauszahlungen bis zu 2 Wochen zulässig. Verfügungen zur Bezahlung von Kosten für Dienst- oder Geschäftsreisen sind nicht gestattet. 6. Zur Bezahlung von Nachlaßverbindlichkeiten. 7. Zur Bezahlung von 7.1. Fracht- und Transportkosten bis zur Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik und Lagergeld für Umzugs- oder Erbschaftsgut des Kontoinhabers und entsprechenden Versicherungsprämien. 7.2. Kosten oder Gebühren für Gerichts- und Notariatssachen, Rechts- und Steuerberatung und Vermögensverwaltung sowie von staatlichen Verwaltungsgebühren mit Ausnahme von Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie von Gebühren für die Anmeldung, Aufrechterhaltung und Änderung von Patenten und anderen Schutzrechten. 7.3. Rechnungen für die ärztliche Behandlung der unter Ziff. 5 genannten Personen sowie für verordnete Medikamente und Krankenhausaufenthalt (Kuraufenthalt fällt nicht hierunter). 7.4. Kosten für die Bestattung von Familienmitgliedern bzw. von Verwandten einschließlich für die Errichtung und Unterhaltung der Grabstellen. Ausgenommen sind Zahlungen Im Zusammenhang mit dem internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Fünfte Durchführungsbestimmung* zum Devisengesetz Rechte und Pflichten der Staatsorgane, staatlichen Einrichtungen, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate und Betriebe sowie der gesellschaftlichen Organisationen vom 19. Dezember 1973 Auf Grund des § 20 des Devisengesetzes vom 19. Dezember 1973 (GBl. I Nr. 58 S. 574) nachstehend Gesetz genannt wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Außenhandel und dem Präsidenten der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik folgendes bestimmt: §1 (1) Die Staatsorgane, staatlichen Einrichtungen, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate und Betriebe sowie gesellschaft- lichen Organisationen der Deutschen Demokratischen Republik (nachstehend Organe und Organisationen genannt) sind berechtigt, in Übereinstimmung mit ihrer Aufgabenstellung Zahlungen in anderen Währungen vorzunehmen oder zu empfangen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten in anderen Währungen zu begründen und zu realisieren, wenn das im Rahmen der ihnen dafür erteilten staatlichen Valutaplanauflage erfolgt. Die Begründung von Exportförderungen im Rahmen von Eigengeschäften der Exportbetriebe bedarf der Genehmigung durch den Minister für Außenhandel. (2) Die Erteilung von Vollmachten, Zahlungsaufträgen sowie die Inanspruchnahme von Zahlungssicherheiten, die zur Erfüllung der staatlichen Valutaplanauflage erforderlich sind, bedürfen keiner gesonderten Genehmigung. (3) Für die Erteilung und. den Inhalt der staatlichen Valutaplanauflage gelten die staatliche Ordnung über die Valutaplanung und die entsprechenden planmethodischen Bestimmungen. (4) Die Organe und Organisationen, die einen Devisenwertumlauf beabsichtigen und dafür keine staatliche Valutaplanauflage erhalten, können diesen nur zweckgebunden im Rahmen der staatlichen Valutaplanauflage des dafür zuständigen Planträgers mit dessen vorheriger Zustimmung durchführen. (5) Bis zur Erteilung der staatlichen Valutaplanauflage ist der Abschluß von Verträgen im Rahmen der dafür vom Minister für Außenhandel und Minister für Verkehrswesen für ihre Aufgabenbereiche erteilten Genehmigungen zulässig. An andere Organe und Organisationen erteilt diese Genehmigung der Minister der Finanzen. §2 (1) Die Durchführung und Abrechnung der staatlichen Valutaplanauflage hat getrennt nach Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten zu erfolgen. (2) Bei der Durchführung des Devisenwertumlaufes ist der mit der staatlichen Valutaplanauflage festgelegte und der Aufgabenstellung der Organe und Organisationen entsprechende Verwendungszweck einzuhalten. §3 (1) Organe und Organisationen sind gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Anmeldung aller sich in ihrer Rechtsträgerschaft, in ihrem Eigentum, Besitz oder in ihrer Verwaltung befindlichen Zahlungsmittel, Forderungen und Guthaben in anderen Währungen sowie der anderen im § 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 19. Dezember 1973 zum Devisengesetz Zahlungen und Devisenwerte von Deviseninländern (GBl. I Nr. 59 S. 584) genannten Devisenwerte und ihrer Verbindlichkeiten in anderen Währungen verpflichtet. Diese Devisenwerte sind innerhalb von einem Monat nach ihrem Entstehen anzumelden. Gegenüber Devisenausländem bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten in Mark sind innerhalb von 6 Monaten nach ihrem Entstehen anzumelden. Die Anmeldung ist bei der für die Organe und Organisationen jeweils zuständigen Filiale der Industrie-und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik vorzunehmen. Außenhandelsbetriebe und dem Ministerium für Außenhandel unterstellte Dienstleistungsbetriebe haben die Anmeldung bei der Deutschen Außenhandelsbank AG vorzunehmen. Das gleiche gilt auch für andere Betriebe, wenn die Deutsche Außenhandelsbank AG für die Führung der Konten dieser Betriebe zuständig ist. ' - (2)- Einer gesonderten Anmeldung gemäß Abs. 1 von Forderungen, Verbindlichkeiten, Guthaben und genehmigten Zahlungsmittelbeständen in anderen Währungen bedarf es nicht, wenn diese Devisenwerte 1. von den Außenhandelsbetrieben und den dem Minister für Außenhandel unterstellten Dienstleistungsbetrieben gemäß den Rechtsvorschriften über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik erfaßt, in * 4. DB vom 19. Dezember 1973 (GBL I Nr. 59 S. 586);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende politisch-operative Probleme bei der Verdachtsprüfung und der Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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