Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 575

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 575 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 575); Gesetzblatt Teil I Nr. 58 Ausgabetag: 21. Dezember 1973 575 2. alle Schedes, Akkreditive, Kreditbriefe, Wechsel, Zahlungsaufträge und -anweisungen, Guthaben sowie Gutscheine, die auf andere Währungen lauten, 3. im Devisenausland befindliche Guthaben sowie Forderungen von Deviseninländem gegen Devisenausländer, 4. im Devisenausland ausgegebene oder ausgestellte Sparbücher, Einlagenbücher und Wertpapiere, 5. alle im Devisenausland bestehenden Vermögensbeteiligungen und -anteile sowie andere Vermögensrechte von Deviseninländem, 6. Grundstücke und bewegliche Sachen von Deviseninländem' im Devisenausland. (2) Weiterhin sind Devisenwerte, sobald sie zwischen Deviseninländem und Devisenausländem in Umlauf gegeben werden oder zur Aus- oder Einfuhr über die Zoll- oder Staatsgrenzen der Deutschen Demokratischen Republik vorgesehen sind: 1. Geldzeichen der Mark der Deutschen Demokratischen Republik (Mark) sowie Schecks, Akkreditive, Kreditbriefe, Wechsel, Zahlungsaufträge und -anweisungen, die auf Mark lauten, 2. im Deviseninland ausgegebene oder ausgestellte Sparbücher, Einlagenbücher und* Wertpapiere, 3. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen sowie Erzeugnisse daraus. (3) Devisenwerte sind auch: 1. in der Deutschen Demokratischen Republik befindliche Vermögenswerte, wenn sie an Devisenausländer übertragen werden oder Devisenausländem gehören, 2. Forderungen, die zugunsten von Devisenausländem begründet werden oder bestehen, 3. Garantien, Bürgschaften und andere Sicherheiten, die auf andere Währungen lauten oder im Verkehr zwischen Deviseninländem und Devisenausländem gestellt werden oder bestehen. * §6 Als Umlauf von Devisenwerten (Devisenwertumlauf) gelten: 1. die Aus- oder Einfuhr von Devisenwerten über die Zolloder Staatsgrenzen der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Beförderung von Devisenwerten im Transit durch die Deutsche Demokratische Republik, 2. der Abschluß von Verträgen oder andere Handlungen, auf Grand deren eine Übertragung des Eigentums oder des Besitzes an Devisenwerten geschehen soll oder geschieht, 3. der Abschluß von Verträgen oder andere Handlungen, die auf das Entstehen von Forderungen und anderen Devisenwerten gerichtet sind oder deren Entstehen nach sich ziehen, einschließlich der Abtretung, der Schuldübernahme und des Schuldanerkenntnisses, 4. die Erteilung oder Durchführung von Zahlungsanweisungen und Überweisungsaufträgen über Devisenwerte sowie die Aus- und Einzahlung von Devisenwerten, 5. der Abschluß von Verträgen oder andere Handlungen, die auf eine Veränderung bestehender Devisenwerte gerichtet sind oder deren Veränderung nach sich ziehen, wie z. B. die Aufrechnung, der Verzicht und die Auseinandersetzung, 6. der Tausch von Leistungen, Sachen oder Rechten zwischen Deviseninländem und Devisenausländem (devisenloser Austausch). Leitung, Planung und Kontrolle §7 (1) Der Ministerrat leitet die planmäßige Gestaltung der internationalen Währungs- und Devisenbeziehungen der Deut- schen Demokratischen Republik und entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Gewährleistung des Valutamonopols des Staates. Er regelt die Aufgaben der Staatsorgane, staatlichen Einrichtungen, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate und Betriebe bei der Planung und Durchführung des Umlaufs von Devisenwerten. (2) Der Minister der Finanzen organisiert im Auftrag des Ministerrates die Durchführung dieses Gesetzes und die Kontrolle darüber. Er gewährleistet die Erarbeitung der hierzu erforderlichen Rechtsvorschriften. §8 Die Leiter der Staatsorgane, staatlichen Einrichtungen, wirt-schäftsleitenden Organe, Kombinate und Betriebe sowie die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen der Deutschen Demokratischen Republik sind dafür verantwortlich, daß der in ihrem Aufgabenbereich durchzuführende Umlauf von Devisenwerten unter Einhaltung des Prinzips sozialistischer Sparsamkeit geplant wird. Sie haben einen hohen Nutzeffekt des Umlaufs von Devisenwerten zu gewährleisten und eine entsprechende Kontrolle der Durchführung und Abrechnung der Planaufgaben zu organisieren. §9 Der Minister für Außenhandel ist verantwortlich für die Devisenkontrolle an den Zoll- und Staatsgrenzen der Deutschen Demokratischen Republik. §10 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik und andere damit beauftragte Kreditinstitute haben in ihrem Aufgabenbereich die Kontrolle über den Umlauf von Devisenwerten auszuüben und die Erfassung der Umsätze zu gewährleisten. (2) Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik ist berechtigt, den anderen Banken zur Durchführung dieses Gesetzes weitere Aufgaben zu übertragen. Umlauf von Devisenwerten, Zahlungsverkehr §11 (1) Der Umlauf von Devisenwerten, der durch Staatsorgane, staatliche Einrichtungen, wirtschaftsleitende Organe, Kombinate und Betriebe sowie durch gesellschaftliche Organisationen der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt wird oder an dem sie beteiligt sind, bedarf der vorherigen Genehmigung, wenn dieser Devisenwertumlauf nicht in den Valutaplänen enthalten ist. (2) Der Umlauf von Devisenwerten zwischen Bürgern und anderen im Abs. 1 nicht genannten Deviseninländern einerseits und Devisenausländern andererseits bedarf der vorherigen Genehmigung, soweit in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften nichts anderes geregelt ist. Die Genehmigungspflicht gilt auch für den Umlauf von Devisenwerten zwischen den vorgenannten Deviseninländem sowie über die Zoll- oder Staatsgrenzen der Deutschen Demokratischen Republik, für Verfügungen von Devisenausländem über in der Deutschen Demokratischen Republik erworbene und befindliche V ermögenswerte. (3) Genehmigungen erteilen der Minister der Finanzen oder die von ihm dazu berechtigten Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen. (4) Ein Rechtsgeschäft, das ohne die erforderliche Genehmigung vorgenommen wurde, wird erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam. Das Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn die Genehmigung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Vornahme des Rechtsgeschäftes erteilt wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Auf- klärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit sein. Sie sind nur in dem Maße zu befriedigen, wie das zur Festigung der Zusammenarbeit beiträgt und durch operative Arbeitsergebnisse gerechtfertigt ist.

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