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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 561

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 561 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 561); Gesetzblatt Teil I Nr. 57 Ausgabetag: 20. Dezember 1973 561 VI. Abschnitt Schlußbestimmungen §39 Übergangsregelungen (1) Unteroffiziere, die nach der Dienstlaufbahnordnung vom 24. Januar 1962 in der Fassung vom 10. Dezember 1970 (GBl. I Nr. 25 S. 382) als Berufssoldaten aktiven Wehrdienst leisten, sind mit Inkrafttreten dieser Dienstlaufbahhordnung bis zum Ablauf ihrer Verpflichtung Berufsunteroffiziere. (2) Offiziere, die sich nach den bisherigen Regelungen verpflichtet haben, aktiven Wehrdienst als Offizier nach den Bestimmungen der Dienstlaufbahnordnung zu leisten, sind Berufsoffiziere. §40 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen bzw. militärische Bestimmungen erläßt der Minister für Nationale Verteidigung. v §41 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. Berlin, den 10. Dezember 1973 Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Hon eck er Anlage zu § 3 vorstehender Anordnung FAHNENEID ICH SCHWÖRE: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen ICH SCHWÖRE: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. ICH SCHWÖRE: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. ICH SCHWÖRE: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee eu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen. Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den aktiven Wehrdienst in den Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik vom 10. Dezember 1973 Zur Regelung des aktiven Wehrdienstes in den Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik wird auf Grund der Ziff. 4 des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 10. Dezember 1973 über den Dienst in den bewaffneten Organen und die militärischen Dienstgrade (GBl. I Nr. 57 S. 555) angeordnet: §1 Die Dienstlaufbahnordnung NVA vom 10. Dezember 1973 (GBl. I Nr. 57 S. 556) gilt für die Angehörigen der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend. Einzelheiten regelt der Minister für Nationale Verteidigung. §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. Berlin, den 10. Dezember 1973 Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Bekanntmachung vom 10. Dezember 1973 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates 1. die nachstehenden Rechtsvorschriften mit Wirkung vom 31. Dezember 1973 aufgehoben werden: Beschluß vom 18. Januar 1956 über die Einführung der Uniformen, der Dienstgradbezeichnungen und der Dienstgradabzeichen für die Nationale Volksarmee (GBl. I Nr. 8 S. 82), Zweiter Beschluß vom 25. Januar 1962 über die Einführung der Uniformen, der Dienstgradbezeichnungen und der Dienstgradabzeichen für die Nationale Volksarmee (GBl. II Nr. 7 S. 58), Dritter Beschluß vom 18. September 1965 über die Einführung der Uniformen, der Dienstgradbezeichnungen und der Dienstgradabzeichen für die Nationale Volksarmee (GBl. II Nr. 98 S. 700); 2. die Regelungen über Uniformen und Dienstgradabzeichen für die Nationale Volksarmee und die Grenztruppen der DDR auf der Grundlage der entsprechenden Dienstlaufbahnordnungen in eigener Zuständigkeit vom Minister für Nationale Verteidigung erlassen werden. Berlin, den 10. Dezember 1973 Der Leiter des Büros des Ministerrates Dr. Rost Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

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