Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 526

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 526 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 526); 526 Gesetzblatt Teil I Nr. 53 Ausgabetag: 21. November 1973 §4 (1) Als ununterbrochen gilt die Tätigkeit in einem oder mehreren der im § 2 Absätze 1 und 2 genannten Bereiche. (2) Aul die ununterbrochene Tätigkeit gemäß Abs. 1 sind anzurechnen: a) die Freistellung oder Unterbrechung der Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen, b) die Dienstzeit bei den bewaffneten Organen, c) die Zeit der Invalidität infolge Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit, sofern der Mitarbeiter seine Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen fortsetzt, d) die Zeit der Ausübung gesellschaftlicher Funktionen, der Teilnahme an Schulungen oder Lehrgängen im Aufträge der Staatsorgane oder gesellschaftlicher Organisationen, e) die Zeit der mit der Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen verbundenen Aus- und Weiterbildung. (3) Als ununterbrochene Tätigkeit kann die Zeit der Invalidität durch Krankheit angerechnet werden. (4) Zeiten des Hoch- oder Fachschulstudiums werden nur dann angerechnet, wenn vorher eine Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen ausgeübt wurde und eine Delegierung erfolgte. (5) Wurde die Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen aus begründeten Umständen (Härtefälle) unterbrochen, entscheidet der zuständige Leiter in Übereinstimmung mit der Gewerkschaftsleitung über die Am rkennung dieser Zeiten. §5 (1) Die Medaille wird durch den Minister für Gesundheitswesen verliehen. (2) Die Verleihung der Medaille erfolgt jährlich aus Anlaß des Tages des Gesundheitswesens. (3) Zur Medaille gehört eine Ehrenurkunde. §6 (1) Die Auszeichnung mit der Medaille in allen Stufen erfolgt im Namen des Ministers für Gesundheitswesen in den im § 2 genannten Bereichen in den Fällen des Abs. 1 Buchstaben a bis f durch die zuständigen Leiter der Einrichtungen bzw. der Staatsorgane, Abs. 1 Buchst, g und Abs. 2 entsprechend der Leitungsebene durch die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane bzw. durch die Vorsitzenden der örtlichen Räte oder deren Beauftragte, Abs. 1 Buchstaben h bis k durch die Vorsitzenden der zuständigen örtlichen Räte oder deren Beauftragte, Abs. 4 durch die zuständigen staatlichen Leiter in eigener Verantwortung. (2) Der Nachweis über die Errechnung der ununterbrochenen Tätigkeitsdauer gemäß § 4 ist in die Personalakte des Auszuzeichnenden aufzunehmen. §7 (1) Die Medaille ist rund, aus Bronze, Bronze versilbert bzw. Bronze vergoldet und hat einen Durchmesser von 30 mm. Auf der Vorderseite befindet sich ein Äskulapstab, umrahmt von zwei Lorbeerzweigen, und die Umschriftung „Für treue Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen“, auf der Rück- seite das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik mit der Umschriftung „Deutsche Demokratische Republik“. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen, mit weißem Band bezogenen Spange getragen. Das Band wird an beiden Seiten durch einen blauen Streifen abgeschlossen. In der Mitte (ist für die Stufe Silber ein silberner, für die Stufe Gold ein goldener Längsstreifen eingewebt. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. §8 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. §9 Weitere Einzelheiten zu dieser Ordnung werden durch den Minister für Gesundheitswesen geregelt. §10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363). Bekanntmachung vom 16. November 1973 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates vom 15. November 1973 die Verordnung vom 25. März 1968 über die Bildung und Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds in den staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (GBl. II Nr. 39 S. 233) 'mit Wirkung vom 31. Dezember 1973 außer Kraft gesetzt wird. Berlin, den 16. November 1973 Der Leiter des Büros des Ministerrates Dr. Rost Staatssekretär Anordnung über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds in den staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vom 15. November 1973 In Anerkennung der ständigen Einsatzbereitschaft und der Leistungen im Dienste der Gesundheit und des Lebens der Bürger wird für die Mitarbeiter in staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Gesundheitswesen folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die örtlichen und zentralgeleiteten staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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