Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 502

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 502 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 502); 502 Gesetzblatt Teil I Nr. 49 Ausgabetag: 1. November 1973 §6 Lieferverträge und Nachtragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform, wenn sie je Brennstoffart 25 t betreffen. §7 Lieferarten Lieferarten für feste Brennstoffe sind: 1. Werknahverkehr (Transport mit Werkbahn, Bandanlage, Seilbahn oder ähnlichen Anlagen des Herstellers oder Abnehmers, in Ausnahmefällen unter Benutzung von Anlagen der Deutschen Reichsbahn); 2. Werkbezug (Transport mit der Deutschen Reichsbahn, mit Schiffen oder kombinierter Transport); 3. Landabsatz (Abholung beim Hersteller); 4. Lagerbezug (Lieferung durch den Kohlehandelsbetrieb). §8 Lieferzeit (1) Die festen Brennstoffe sind grundsätzlich gleichmäßig an allen Tagen zu versenden bzw. mit den Transportmitteln des Lieferers zu liefern und vom Abnehmer entgegenzunehmen; Abweichungen hiervon sind zu vereinbaren. Der Hersteller wird dieser Pflicht gerecht, wenn er die festen Brennstoffe an allen Tagen, an denen er planmäßig zu produzieren hat, versendet bzw. für den Landabsatz bereitstellt. (2) Der Lieferer ist auf Verlangen des Abnehmers verpflichtet, die Höchstmenge der täglich zulässigen Lieferung (Gesamtmenge der an einem Tag an die Versandanschrift abgefertigten festen Brennstoffe) zu vereinbaren. Die Vereinbarung muß von der höchstmöglichen Entlade- bzw. Umsehlag-oder Lagerkapazität, die entsprechend der planmäßigen Entwicklung des Verbrauchs und der dadurch bedingten ordnungsgemäßen Vorratshaltung zu gestalten ist, ausgehen; die Tageshöchstmenge darf nicht kleiner sein, als 1/30 der durchschnittlichen Monatsmenge zuzüglich 20 %. (3) Lieferungen über den für den Monat vereinbarten Umfang hinaus sind auf den folgenden Monat anzurechnen. Gehen diese Lieferungen über die im § 11 festgelegten Toleranzen hinaus, bedürfen sie der Einwilligung des Abnehmers, es sei denn, der Abnehmer hat den verbindlich festgelegten Bestand noch nicht erreicht. Entsprechendes gilt für1 Lieferungen über den für das Quartal vereinbarten Umfang. (4) Bei Lieferungen und Abnahmen unter dem vereinbarten Umfang sind die Lieferungen und Abnahmen des folgenden Monats zuerst auf die Untererfüllung des vorangehenden Monats anzurechnen. Nachlieferungen im folgenden Lieferquartal dürfen die Partner nur vereinbaren, wenn sie nach den Rechtsvorschriften über die Bilanzierung von Materialien zulässig sind. §9 Versand (1) Bei der Lieferart Werkbezug hat der Hersteller die festen Brennstoffe nach den Versanddispositionen zu versenden. Die Angabe des Herstellers im Frachtbrief gilt als Benennung gemäß § 88 Abs. 1 des Vertragsgesetzes. (2) .Für Braunkohle und Braunkohlenerzeugnisse haben die VEB Kohlehandel die Versanddispositionen dem VEB Ver-kaufskontor Kohle zu erteilen. Dieser hat die Versanddispositionen zuzuordnen, zu bestätigen jind zusammen mit den Versanddispositionen für die anderen Groß- und Spezialabnehmer dem Hersteller zu übergeben. (3) Für Steinkohle und Steinkohlenerzeugnisse haben die VEB Kohlehandel die Versanddispositionen dem im Liefervertrag benannten Hersteller unmittelbar zu erteilen. Fehlt die Benennung, ist entsprechend Abs. 2 zu verfahren. ' (4) Die Termine zur Übergabe der Versanddispositionen werden gesondert geregelt. (5) Versanddispositionen dürfen von den VEB Kohlehandel grundsätzlich nur einmal im Monat für den nachfolgenden Zeitraum geändert werden. Stichtage sind gegenüber dem VEB Verkaufskontor Kohle: 23. Kalendertag, gegenüber den Herstellern: 28. Kalendertag. (6) Verspätete Änderungen von Versanddispositionen sind nicht verbindlich. Wird ihnen dennoch entsprochen, gelten sie insoweit als verbindlich. §10 Versandberichi (1) Der Hersteller hat am Versandtag, spätestens am folgenden Kalendertag, den Versandbericht und den Tagesbericht an den VEB Verkaufskontor Kohle zu geben. (2) An den zuständigen VEB Kohlehandel sind für seine Abnehmer 2 Durchschriften des Versandberichtes zu übergeben. §11 Toleranzen (1) Für Lieferungen von Braunkohle und Braunkohlenerzeugnissen gelten je Brennstoffart folgende Mengentoleranzen: 1. für den 1. und 2. Monat des Lieferquartals gelten die folgenden Sätze, bezogen auf den vereinbarten Lieferumfang des Monats: 200 t ± io %, 200 t . 1000t± 6%, 1 000 t . 4 000 t + 4%, 4 000t . 10 000 t ± 3%, 10 000 t . 50 000 t + 2%; 2. für den Lieferumfang des Quartals + 2 %. (2) Mit den Direktabnehmern und mit Großabnehmern von Braunkohle und Braunkohlenerzeugnissen, die 50 0001 je Monat beziehen, sind die Toleranzen zu vereinbaren. (3) Für Lieferungen von Steinkohle und Steinkohlenerzeugnissen gelten die folgenden Mengentoleranzen: 1. für den 1. und 2. Monat des Lieferquartals ± 10 %, bezogen auf den vereinbarten Lieferumfang des Monats; i 2. für den Lieferumfang des Quartals + 3 %. (4) Die in den Absätzen 1 und 3 festgelegten Toleranzen sind auch bei Jahreslieferverträgen anzuwenden. Auf den Lieferumfang des Jahres wird keine gesonderte Toleranz ge-, währt. (5) Bei der Lieferart Werkbezug gilt die Liefereinheit als vollständig geliefert, wenn zwischen der Massebestimmung des Herstellers (Versandgewicht) und dem Wiegen beim Abnehmer die Differenz ( 2 % (bei Braunkohlen-Tieftempera-turkoks 8 %) ist. Massebestimm ung §12 (1) Die Liefermasse ist durch Wiegen zu bestimmen 1. in der Lieferart Lagerbezug vom Kohlehandelsbetrieb; 2. in anderen Lieferarten vom Hersteller. (2) Ist dem Hersteller das Wiegen nicht möglich, kann er die Liefermässe rapportieren. Der Rapport kann vom Abnehmer unverzüglich nach der Entgegennahme durch Wiegen der Lieferung widerlegt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den befugten Organen. Die Verdächtiger soll im Interesse der Ausschöpfung spezieller Sachkunde von Mitarbeitern der Linie Untersuchung nach Konsultation mit der Linie Untersuchung durchgeführt werden.

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