Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 492

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 492 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 492); 492 Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 18. Oktober 1973 liehen. Ist kein Generalauftragnehmer eingesetzt, so sind die Ministerien für die Erarbeitung von Aufwandsnormativen für Baustelleneinrichtungen verantwortlich, zu deren Bereich die Investitionsauftraggeber gehören. (4) Die bei der Vorbereitung, dem Aufbau, dem Betreiben und Abbau von Baustelleneinrichtungen gewonnenen Erfahrungen und erzielten Ergebnisse sind insbesondere für die Bildung von Aufwandsnormativen für Baustelleneinrichtungen und deren Aktualisierung auszuwerten. Für die Erfassung und Auswertung der Aufwendungen für Baustelleneinrichtungen ist der Generalauftragnehmer bzw. der Investitionsauftraggeber verantwortlich. Durch die beteiligten Hauptauftragnehmer und Nachauftragnehmer sind die entsprechenden Zuarbeiten zu leisten. Die Ergebnisse sind vom Generalauftragnehmer dem übergeordneten Ministerium zu übergeben. Der Minister für Bauwesen legt im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane die einheitliche Methodik zur Erfassung und Auswertung der Aufwendungen für Baustelleneinrichtungen fest. Planung, materielle Sicherung und Finanzierung von Grundmitteln der Auftragnehmer für Baustelleneinrichtungen § 5 (1) Die Ministerien, zu deren Bereich die Auftragnehmer gehören, sind für die Festlegung und Durchsetzung der Hauptentwicklungsrichtung der Reproduktion der Grundfonds für Baustelleneinrichtungen und die Errichtung zentraler Fertigungsstätten ihrer Bereiche verantwortlich. Sie haben sich dabei mit dem Ministerium für Bauwesen abzustimmen. (2) Die Planung der Reproduktion von Grundfonds für Baustelleneinrichtungen ist Bestandteil der komplexen Grundfondsreproduktion der Auftragnehmer und hat im Rahmen der übergebenen Kennziffern für Investitionen (materiell) zu erfolgen. Darüber hinaus kann die das bilanzierte Volumen überschreitende Produktion von Rationalisierungsmitteln einbezogen werden. (3) Die Ministerien legen zur Wahrung und Durchsetzung der Grundzüge der Entwicklung einer rationellen materiell-technischen Struktur der Baustelleneinrichtung für ihren Verantwortungsbereich prozeßbestimmende Leiteinrichtungen fest. Sie nehmen im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und in gegenseitigem Einvernehmen im eigenen und in anderen Verantwortungsbereichen Einfluß auf die Entwicklung und Produktion von Erzeugnissen, die für Baustelleneinrichtungen einzusetzen sind. § 6 (1) Die Auftragnehmer legen im Rahmen ihrer Verantwortung für Baustelleneinrichtungen in der Konzeption für die komplexe Grundfondsreproduktion gesondert die Aufgaben und Ziele fest für die Entwicklung und Anschaffung von Grundmitteln für Baustelleneinrichtungen ; rationelle Nutzung der vorhandenen Grundmittel für Baustelleneinrichtungen auf der Grundlage hocheffektiver Technologien und Betriebsbedingungen; Einordnung der Instandhaltung der Grundmittel für Baustelleneinrichtungen in die Instandhaltungs- und Reparaturprogramme ; Modernisierung der vorhandenen Grundmittel für Baustelleneinrichtungen als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung ; Aussonderung veralteter Grundmittel für Baustelleneinrichtungen und ihre Erneuerung. (2) Durch die Auftragnehmer ist die effektive Nutzung von Grundmitteln für Baustelleneinrichtungen langfristig zu planen und mit den im Territorium gelegenen volkseigenen Kombinaten und Betrieben der Bauindustrie, des Anlagenbaues und der Dienstleistungen abzustimmen. In die Abstimmung sind, soweit erforderlich, weitere Betriebe und Einrichtungen im Territorium einzubeziehen. § 7 (1) Die Finanzierung von Grundmitteln der Auftragnehmer für Baustelleneinrichtungen ist im Rahmen der Reproduktion der Grundfonds zu sichern. Die Finanzierung der erweiterten Reproduktion von Grundmitteln für Baustelleneinrichtungen erfolgt aus den nach den Rechtsvorschriften für die Finanzierung von Investitionen vorgesehenen Mitteln. (2) Die Auftragnehmer haben sich mit den für die Anschaffung von Grundmitteln für Baustelleneinrichtungen geplanten Mitteln des Investitionsfonds an der gemeinsamen Errichtung zentraler Baustelleneinrichtungen auf Großbaustellen sowie zentralisierter gemeinsam zu nutzender Produktionsanlagen, Umschlag- und Lagereinrichtungen, Reparaturwerkstätten usw. im Territorium zu beteiligen. In den zu treffenden Vereinbarungen sind insbesondere die anteilige Finanzierung, die Rechtsträgerschaft und der Umfang der Nutzung festzulegen. (3) Zur Förderung des Einsatzes hochproduktiver Baustelleneinrichtungen sowie fortschrittlicher Technologien und Betriebsbedingungen werden durch die Geschäftsbanken planmäßig Investitionskredite nach spezifischen Nutzenskriterien gewährt. Der Nutzensberechnung zur Kreditgewährung sind die Kosteneinsparungen, die durch Verwendung rationeller Baustelleheinrichtungen gegenüber den für die Preisbildung geltenden Kalkulationssätzen erreicht werden, zugrunde zu legen. Schlußbestimmungen § 8 Bestehende Preisvorschriften bleiben von dieser Anordnung unberührt. § 9 (1) Diese Anordnung tritt am 1. November 1973 in Kraft. Sie gilt für alle Investitionsvorhaben, mit deren Vorbereitung nach diesem Zeitpunkt begonnen wird. (2) Diese Anordnung ist für alle vor ihrem Inkrafttreten bereits vorbereiteten bzw. begonnenen Investitionsvorhaben entsprechend dem jeweiligen Realisierungsstand in Abstimmung zwischen Investitionsauftraggeber, Generalauftragnehmer und Hauptauftragnehmer anzuwenden. Berlin, den 17. September 1973 Der Minister für Bauwesen I. V.: Martini Staatssekretär Berichtigung Das Ministerium für Chemische Industrie weist darauf hin, daß die Anordnung vom 14. Juni 1973 zum Erfassen, Sammeln, Abliefern, Aufarbeiten und Verwerten von Altölen Altölanordnung (GBl. I Nr. 31 S. 297) wie folgt zu berichtigen ist: § 1 muß lauten: „(1) Diese Anordnung gilt für die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowie für Verbraucher von Motoren- und Industrieölen. (2) Der § 3 Absätze 3 und 4 sowie die §§ 7 und 9 gelten nicht im Bereich der bewaffneten Organe." Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 4501 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M, Teil II 3, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruclj)-? OG ] J O ’ \ I \i 0 Index 31817 taouclO,, pü$ f Ö.1 U ' iüfi III M non po;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 492 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 492) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 492 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 492)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegeben ist, sind keine Gefahren im Sinne des Gesetzes. Durch diesen Zustand muß ein oder es müssen mehrere konkret bestimmbare Bereiche des gesellschaftlichen Verhältnisses öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X