Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 491

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 491 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 491); Gesetzblatt Teill Nr. 47 Ausgabetag: 18. Oktober 1973 491 Vorbereitung, Aufbau, Betreiben und Abbau von Baustelleneinrichtungen § 2 (1) Die Baustelleneinrichtung ist der zur Durchführung von Investitionsvorhaben zeitweilig benötigte Komplex von Produktionsstätten für Hilfs- und Nebenprozesse, Lagereinrichtungen, Betreuungseinrichtungen für die Werktätigen auf Baustellen, Einrichtungen für die Leitung des Investitionsvorhabens und Straßen, Gleisen sowie Nachrichten-, Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüssen innerhalb des Baugeländes bis zu den einzelnen Objekten. Ihr Umfang ist abhängig von dem Liefer- und Leistungsumfang, der zeitlichen Reihung der Einzelmaßnahmen und den Bauterminen, der Konstruktion und der Technologie der Bau- und Montagearbeiten sowie den örtlichen Gegebenheiten. (2) Als Baustelleneinrichtung sind zu verwenden: 1. Objekte des Investitionsvorhabens, die zeitweilig für die Baustelleneinrichtung genutzt und danach dem geplanten Verwendungszweck zugeführt werden; 2. vorhandene Grundmittel der Investitionsauftraggeber bzw. anderer Betriebe oder Einrichtungen bzw. Objekte anderer Investitionsvorhaben im Territorium, die für die Realisierung des Investitionsvorhabens mitgenutzt bzw. nachgenutzt werden; 3. Grundmittel der Auftragnehmer für Baustelleneinrichtungen; das sind bewegliche Grundmittel, die für den Einsatz als Baustelleneinrichtung vorgesehen sind und bei mehreren Investitionsvorhaben eingesetzt werden können. Sie sind einzusetzen, wenn keine Objekte bzw. Grundmittel gemäß Ziffern 1 und 2 genutzt werden können; 4. Gebäude, bauliche Anlagen und Ausrüstungen, die ausschließlich für die Realisierung des Investitionsvorhabens verwendet werden und bei denen keine Weitemutzung nach Übergabe des Investitionsvorhabens an den Investitionsauftraggeber möglich ist. Die Planung erfolgt als Bestandteil des Investitionsvorhabens innerhalb des Investitionsvolumens. Der Investitionsauftraggeber hat bei der Vorbereitung der Investitionen zu klären, welche Objekte gemäß Ziffern 1 und 2 als Baustelleneinrichtung genutzt werden können. (3) Zur Senkung des Aufwandes und zur Erhöhung der Effektivität der Baustelleneinrichtung sind bei der Vorbereitung der Baustelleneinrichtung folgende Prinzipien zu berücksichtigen: jede Baustelleneinrichtung ist komplex vorzubereiten; durch Variantenvergleiche ist die volkswirtschaftlich günstigste Lösung zu ermitteln; der Umfang der ausschließlich für die Baustelleneinrichtung zu errichtenden Gebäude, baulichen Anlagen und Ausrüstungen ist so gering wie möglich zu halten durch Vorziehen geeigneter Objekte des Investitionsvorhabens, Nutzung vorhandener Grundmittel des Investitionsauftraggebers und der Auftragnehmer sowie Nutzung vorhandener Einrichtungen im Territorium, insbesondere zur Betreuung der für das Vorhaben eingesetzten Arbeitskräfte; es sind solche Konstruktionen und Technologien zu wählen, die eine weitgehende Vorfertigung bzw. Vormontage im Herstellerbetrieb ermöglichen. Dabei sind die ständige Verbesserung der sozialistischen Ar-beits- und Lebensbedingungen, eine hohe Ordnung und Disziplin sowie die Einhaltung der Rechtsvorschriften über Arbeitsschutz, Schutzgüte und Landeskultur zu gewährleisten. § 3 (1) Die Vorbereitung der Baustelleneinrichtung ist Bestandteil der Vorbereitung für das gesamte Investitionsvorhaben. Inhalt und Umfang der Vorbereitungsunterlagen für die Baustelleneinrichtung werden in Abhängigkeit von der Spezifik und Größe des Investitionsvorhabens in Abstimmung mit dem Generalauftragnehmer bzw. den Hauptauftragnehmern vom Investitionsauftraggeber bestimmt. (2) Die Unterlagen zur Investitionsvorentscheidung müssen für die Baustelleneinrichtung folgende Aussage enthalten: kurze Begründung der auf Grund von Variantenuntersuchungen vorgeschlagenen ökonomischen, technologischen und baulichen Lösung für die zentrale Baustelleneinrichtung und objektgebundene Baustelleneinrichtung; Grob-Baustelleneinrichtungsplan mit Flächennachweis und Angaben über verkehrstechnische Erschließung und Versorgungsnetze einschließlich Medien und deren Grobmengen; Vorschläge zur Vor-, Mit- und Nachnutzung von Grundmitteln der Investitionsauftraggeber und Auftragnehmer sowie des Territoriums als Baustelleneinrichtung; zeitliche Vorstellungen zum Aufbau und Einsatz der Baustelleneinrichtung ; Angaben über die Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte auf der Baustelle nach Jahren und über deren Unterbringung und Betreuung; Angaben über benötigte Lagerflächen; Angaben über den Bedarf spezieller Großmaschinen und -geräte sowie Ersatzteil- und Instandhaltungsservice; Objektliste für die Baustelleneinrichtung mit voraussichtlichem Wertumfang unter Ausweis der Anteile Bau, Ausrüstung und Sonstiges; Einhaltung der Aufwandsnormative. (3) Die Dokumentation zur Vorbereitung der Grundsatzentscheidung muß für die Baustelleneinrichtung folgende Aussagen enthalten: Nachweis der ökonomisch, technologisch und baulich günstigsten Lösung der Baustelleneinrichtung sowie der Einhaltung bzw. Unterbietung der Aufwandsnormative; Aufgliederung der Baustelleneinrichtung gemäß § 2 Abs. 2; Liste der Hauptauftragnehmer für Transport, Versorgung und Betreuung; Nachweis der Unterbringung und der Versorgung der auf der Baustelle beschäftigten Werktätigen; Ablaufplan für den Aufbau, die Inbetriebnahme, den Abbau bzw. die Weitemutzung der Objekte der Baustelleneinrichtung sowie Umfang der zeitweilig zu nutzenden Objekte, Grundmittel und Einrichtungen; Baustelleneinrichtungsplan, erforderlichenfalls unterteilt nach bestimmten Zeitabschnitten oder Bauzuständen, mit Flächenausweis sowie Festlegungen über die verkehrstechnische Erschließung und die Versorgungsnetze einschließlich der Medien und deren Mengen; Angaben zur Organisation und Leitung der Baustelle. § 4 (1) Für die Vorbereitung, den Aufbau, das Betreiben und den Abbau von Baustelleneinrichtungen sind Aufwandsnormative anzuwenden. (2) Die Aufwandsnormative sind die obere Begrenzung des Aufwandes und der Bauzeit sowie für die in Anspruch zu nehmende Fläche der Baustelleneinrichtung. (3) Aufwandsnormative für Baustelleneinrichtungen sind in Verantwortung der Ministerien zu erarbeiten, zu deren Bereich die Generalauftragnehmer gehören, und von den zuständigen Ministern gemeinsam mit dem Minister für Bauwesen herauszugeben. Ihre Verbindlichkeitserklärung ist' in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen und der jeweils zuständigen Ministerien zu veröffent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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