Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 490

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 490 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 490); 490 Gesetzblatt Teill Nr. 47 Ausgabetag: 18. Oktober 1973 (6) Als weitere Mitglieder sind vom Vorsitzenden des Rates des Kreises Stellvertreter der Leiter von Fachorganen des Rates zu berufen. Auf Vorschlag der zuständigen Leiter oder im Einvernehmen mit ihnen kann er Vertreter anderer Staatsorgane, wirtschaftstLedtender Organe und gesellschaftlicher Organisationen als Mitglieder berufen. § 4 (1) Die Energiekommission arbeitet nach dem Prinzip der kollektiven Beratung und der Einzelleitung durch den Vorsitzenden. (2) Der Vorsitzende arbeitet mit den Mitgliedern unmittelbar zusammen und kontrolliert deren Tätigkeit. (3) Die im Rahmen der Befugnisse (§§ 6 und 7) getroffenen Entscheidungen und anderen Festlegungen des Vorsitzenden der Bezirksenergiekommission sind für die Mitglieder der Energiekommission, die Staatsorgane der gleichen oder nach-geordneten Ebene, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen im Territorium verbindlich. Entscheidungen und Festlegungen mit nachteiligen ökonomischen Auswirkungen sind, soweit nicht Gefahr im Verzüge ist, mit den betreffenden Bereichen vorher zu beraten. (4) Der Abs. 3 gilt entsprechend für den Vorsitzenden der Kreisenergiekommission. § 5 (1) Der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission hat das Recht, in Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen des Territoriums, unabhängig von ihrer Unterstellung, die termin- und qualitätsgerechte Erarbeitung der betrieblichen Energiepläne, Sicherung einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität bei der Anwendung von Energieträgern, Einhaltung der Bilanz- und Leistungsanteile, Durchsetzung der Rationalisierung der betrieblichen Energiewirtschaft kn Rahmen der Pläne, Durchsetzung von Maßnahmen zur Spitzenentlastung zu kontrollieren. Er ist berechtigt, von den Leitern der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen die Berichterstattung oder die Ausarbeitung von Vorlagen zu diesen Aufgaben zu fordern. (2) Der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission ist berechtigt, vom Direktor des zuständigen Energieversorgungs-betriebes bei festgestellten schwerwiegenden Pflichtverletzungen zu verlangen, daß an die betreffenden Energieabnehmer Auflagen erteilt und Sanktionen gemäß den §§ 45 bis 47 der Energieverordnung festgesetzt werden. (3) Wird beim Energieabnehmer ein nachweislich überhöhter Bilanz- bzw. Leistungsanteil festgestellt, kann der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission von den dafür zuständigen Organen die Kürzung der Anteile und die Festsetzung von Ordnungsstrafmaßnahmen verlangen.* (4) Der Vorsitzende der Bezärksenergiekammission ist berechtigt, von den Leitern der Energieabnehmer zu den im Abs. 1 genannten Aufgaben die Ausarbeitung von Vorlagen für die Bezirksenergiekommission oder die Berichterstattung vor der Bezirksenergiekommission zu verlangen. § 6 (1) Der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission übt die Rechte des Rates des Bezirkes gemäß § 11 Absätze 1 und 2 der Energieverordnung, der Vorsitzende der Kredsenergiekom-mission die des Rates des Kreises gemäß § 11 Abs. 2 der Energieverordnung aus, wenn ihm das durch Beschluß des Rates übertragen worden ist. ♦ Die Zuständigkeit für die Kürzung ergibt sich aus den §§ 19, 21 der Siebenten Durchführungsbestimmung vom 2. November 1971 zur Energieverordnung (GBl, II Nr. 74 S. 629), für Ordnungsstrafmaßnahmen aus § 37 der Bilanzierungsverordnung vom 20. Mai 1971 (GBl. H Nr. 50 S. 377). (2) Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes kann seine Befugnisse zur operativen Steuerung der Versorgung mit festen Brennstoffen, insbesondere zum Einsatz der Reservebestände zur Versorgung bei extremen Witterungsbedingungen, auf den Vorsitzenden der Bezirksenergiekommission delegieren. (3) Entscheidungen gemäß § 11 der Energieverordnung zur operativen Versorgung mit festen Brennstoffen sollen nach Beratung in der Energiekommission ergehen. Ist zur Sicherung der Bedarfsdeckung eine sofortige Entscheidung notwendig, kann sie vom Vorsitzenden ohne vorherige Beratung getroffen werden; die Mitglieder der Energiekommission sind über die Entscheidung zu unterrichten. § 7 (1) Der Vorsitzende der Bezirksenergiekommissian ist berechtigt, van den Lieferern von Energieträgern Berichterstattung über die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft zu verlangen sowie die Angaben zu kontrollieren. (2) Das gleiche gilt für die Einhaltung der Bilanz- bzw. Leistungsanteale der Energieabnehmer. (3) Weicht die Versorgungslage von den Festlegungen der zentralen Versorgungsdirektiven ab, kann der Vorsitzende der Bezirksenergiek ommission Weisungen zur Einhaltung dieser Direktiven erteilen. § 8 (1) Die Energiekommission tritt zu ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen zusammen. Ordentliche Sitzungen finden einmal im Monat statt, außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. (2) Für die kollektive Tätigkeit der Energiekommissionen, die Vorbereitung von Entscheidungen und anderen Festlegungen des Vorsitzenden sowie für deren Durchführung ist jedes Mitglied veran twörtlich. Es hat darüber der Energiekommis-sion oder deren Vorsitzenden zu berichten. (3) Der Vorsitzende legt über die Arbeit der Energiekommission vor dem Rat Rechenschaft ab. § 9 (1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen und anderen Festlegungen sowie für thematische Untersuchungen kann die Energiekommission ständige und zeitweilige Arbeitsgruppen bilden. (2) Der Leiter .einer Arbeitsgruppe wird nach Beratung in der Energiekommission vom Vorsitzenden bestimmt, die Mitglieder werden vom Leiter der Arbeitsgruppe benannt. (3) Der Leiter der Arbeitsgruppe ist für deren Tätigkeit verantwortlich. Berlin, den 4. Oktober 1973 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Anordnung über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen vom 17. September 1973 Auf der Grundlage des Beschlusses vom 16. Dezember 1970 über die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds Auszug (GBl. II 1971 Nr. 1 S. 1) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Schwermaschinen- und Anlagenbau und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für alle Bereiche der Volkswirtschaft mit Ausnahme der Landwirtschaft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung, besonders zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden. Die Vorbeugung als gesamtgesellscliaf tli- öl ches Anliegen und die daraus erwachsenden grundlegenden Anforderungen an Staatssicherheit . Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Überzeugung. Bei einer Werbung auf der Grundlage der Übei zeugung müssen beim Kandidaten politisch-ideologische Motive vorhanden sein, durch die die konspirative Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit.

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