Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 488

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 488 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 488); 488 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 11. Oktober 1973 b) Bei der äußeren Qualität der Pflanzkartoffeln der einzelnen Vermehrungsstufen ist bei der Herbst- bzw. Frühjahrsauslieferung zu erreichen: C-Klone und V 1 ohne berechtigte Beanstandun- gen (Freigrenze bei Empfänger nicht überschritten), V 2, V 3, E, Hz maximal 1,5 % der Gesamt- lieferung berechtigt beanstandet, Nb maximal 2,5 % der Gesamt- lieferung berechtigt beanstandet. c) Bei der Vermehrungsrate sind auf der Basis der feldanerkannten Flächen (4. Feldprüfung) folgende Reproduktionsfaktoren zu erreichen: grQßfallende kleinfallende Sorten Sorten C-Klone 1 :4,5 1 :6,0 V 1, V 2 1 :4 1 : 5,5 V 3, E und Hz 1 : 4 1 : 5 Nb 1 :4 1 : 4,5 3. Spezielle Bedingungen für Speisekartoffeln sind: a) planmäßige Entwicklung der Konzentration und Spezialisierung bei der Speisekartoffelproduktion auf der Grundlage langfristiger Verträge, Anbau von mindestens 14% Kartoffeln auf dem Ackerland oder eine Mindestanbaufläche von 150 ha Kartoffeln; b) Organisation der Pflanzkartoffelnachbauproduktion durch kooperative Zusammenarbeit in der Pflanzenproduktion und Mitarbeit im Kooperationsverband Speisekartoffeln; c) Erreichung einer Abschöpfung von mindestens 140 dt Speisekartoffeln (Marktware) je Hektar Speisekartoffelanbaufläche; d) Bereitstellung von Speisekartoffeln in hoher Qualität über 90 % IA-Qualität und unter 1,0 % Beanstandungen von der Gesamtlieferung. §3 (1) Die Anträge auf staatliche Anerkennung sind von den Pflanzkartoffelvermehrem bis zum 30. Mai des jeweiligen Jahres auf der Grundlage der Ergebnisse des Vorjahres und von den Speisekartoffelproduzenten bis zum 30. Dezember des jeweiligen Jahres auf der Grundlage der Ergebnisse im ab-gelaüfenen Jahr zu stellen. LPG und kooperative Abteilungen Pflanzenproduktion richten die Anträge an die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des Kreises und VEG an die übergeordneten Organe. Dabei ist der Nachweis über die Erfüllung der im § 2 genannten Bedingungen zu erbringen. Die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Kreise und die übergeordneten Organe der VEG übergeben in Abstimmung mit dem Kooperationsverband Speisekartoffeln die eingegangenen Anträge auf staatliche Anerkennung innerhalb 4 Wochen nach Antragstellung mit ihrer Stellungnahme der Produktionsleitung für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des jeweiligen Rates des Bezirkes. (2) Die Anträge der LPG, VEG und deren kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion auf staatliche Anerkennung sind durch die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Bezirke gemeinsam mit den VEB Saat- und Pflanzgut und den Wirtschaftsvereinigungen Obst, Gemüse, Speisekartoffeln zu prüfen und dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vorzulegen. (3) Die staatliche Anerkennung erfolgt durch den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. §4 (1) Über die staatliche Anerkennung gemäß § 1 wird dem Antragsteller eine Urkunde ausgehändigt. (2) Der „Staatlich anerkannte Speisekartoffelproduzent“ bzw. „Staatlich anerkannte Pflanzkartoffelvermehrer“ ist berechtigt, den Titel im Rechtsverkehr zu führen und die Anerkennung durch eine entsprechende Beschilderung des Betriebes kenntlich zu machen. §5 (1) Die staatliche Anerkennung wird jährlich im Rahmen der Abrechnung der im sozialistischen Wettbewerb erreichten Produktionsergebnisse verteidigt. Die Produktionsleitungen für Landwirtschaft- und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Kreise organisieren dazu innerhalb von 4 Wochen nach den im § 3 genannten Terminen einen Leistungsvergleich. Werden die unter § 2 genannten Bedingungen und Parameter nicht mehr oder nur ungenügend erfüllt, so kann die staatliche Anerkennung aberkannt werden. Ein entsprechender Vorschlag mit Begründung ist von den Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Kreise in Abstimmung mit dem Kooperationsverband Speisekartoffeln an die Produktionsleitung für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des jeweiligen Rates des Bezirkes zu übergeben. (2) Uber die Aberkennung entscheidet der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft auf Antrag der Produktionsleitung für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des Bezirkes. (3) Die Aberkennung ist der LPG, dem VEG bzw. deren kooperativer Abteilung Pflanzenproduktion schriftlich mitzuteilen. Die Urkunde über die staatliche Anerkennung ist dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zurückzusenden, die Führung des Titels im Rechtsverkehr zu unterlassen und die entsprechende Beschilderung des Betriebes zu entfernen. §6 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig sind für den Geltungsbereich dieser Anordnung nicht mehr anzuwenden: Anordnung vom 29. Mai 1963 über die staatliche Anerkennung von Saat- und Pflanzgutvermehrungsbetrieben (GBL II Nr. 55 S. 387), Anordnung Nr. 2 vom 5. April 1965 über die staatliche Anerkennung .von Saat- und Pflanzgutvermehrungsbetrieben (GBl. III Nr. 9 S. 41). Berlin, den 28. August 1973 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Ewald Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin. Klosterstraßc 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 2094501 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M. Teil II 3,- M Einzelabgabc bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umrang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Setten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbcstellungen beim Zcntral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 2292223 017 Gcsamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31öi7 02 9© tibuj ueq ffituoxQ-n’Id pewoiejeg*un Ul M;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitverkehr; Analysierung der politisch-operativen Lage auf und an den Transitwegen, der an wand Mittel und Methoden unter Mißbrauch des Transitverkehrs zur Herausarbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte; Durchsetzung der sich aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches ergebenden Anforderungen zu vertiefen sowie alle Genossen der Linie unverzüglich mit neuen Rechtsstandpunkten vertraut zu machen. Um die Wirksamkeit der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu beherrschen. Die sind daher wesentlicher Regulator für die Aufmerksamkeit gegenüber einer Sache und zugleich Motiv, sich mit ihr zu beschäftigen.

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