Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 487

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 487 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 487); Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 11. Oktober 1973 487 (3) Die Mitglieder der Prüfungskommission, ausgenommen der Vertreter der Gewerkschaft, müssen mindestens eine abgeschlossene Lehrmeisterausbildung besitzen. (4) In Betrieben ohne Berufsbildungseinrichtungen und in Betrieben mit Bildungseinrichtungen, in denen die Bedingungen zur Bildung einer Prüfungskommission nicht gegeben sind, benennt das dem Betrieb übergeordnete Organ die Mitglieder der Prüfungskommission. Ein Vertreter dieses Organs übernimmt den Vorsitz. (5) Das Protokoll über die abgelegte Lehrprobe mit der von der Prüfungskommission ermittelten Note ist über den zuständigen Konsultationsstützpunkt innerhalb einer Woche an das Institut einzureichen. (6) Nach erfolgreichem Abschluß der Prüfung und Eingang der Prüfungsunterlagen ist durch das Institut eine Urkunde mit dem Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Lehrmeister“ (mit Benennung der Fachrichtung, in der die Meisterausbildung erfolgte) und ein Zeugnis mit den Noten für die Lehrgebiete Pädagogik, Psychologie und Didaktik und der Note für die Lehrprobe auszustellen. §8 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Entscheidungen nach dieser Anordnung kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb von 4 Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei der Abteilung Fernstudium des Instituts einzulegen. (3) Über die Beschwerde ist innerhalb von 3 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Direktor des Instituts zur Entscheidung zuzuleiten. Der Betroffene ist davon zu informieren. Der Direktor des Instituts hat innerhalb einer weiteren Woche endgültig zu entscheiden. (4) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden. §9 Studiengebühren Die Studiengebühr in Höhe von 40 M ist vom Teilnehmer zu Beginn des Fernstudiums an das Institut zu entrichten. §10 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Das Fernstudium entsprechend dieser Anordnung beginnt erstmalig im September 1974. (3) Das Fernstudium mit einer Dauer von 12 Monaten entsprechend § 4 der Anordnung vom 25. November 1966 über die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht (GBL II 1967 Nr. 1 S. 1) in der Fassung der Änderungsanordnung vom 28. Dezember 1967 (GBL II 1968 Nr. 13 S. 57) beginnt letztmalig im Februar 1974 und endet im Februar 1975. Der § 4 der Anordnung vom 25. November 1966 tritt am 31. Juli 1975 außer Kraft. (4) Die Anordnung vom 24. April 1968 über die Durchführung von Prüfungen an den Instituten zur Ausbildung von Ingenieur- bzw. Ökonompädagogen (GBL II Nr. 48 S. 260) ist für die Prüfung der Lehrmeister entsprechend der Anordnung über die Ausbildung der Meister zu Lehrmeistern nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 26. September 1973 Der Staatssekretär für Berufsbildung Weidemann Anordnung über die staatliche Anerkennung von LPG, VEG und deren kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion mit vorbildlicher Pflanzkartoffel- bzw. Speisekartoffelproduktion vom 28. August 1973 Zur Förderung der Initiative der Genossenschaftsmitglieder und Arbeiter in den LPG, VEG und deren kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion bei der Erhöhung der Qualität der Pflanzkartoffeln und der Sicherung der planmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln in bester Qualität wird folgendes angeordnet: §1 LPG, VEG und deren kooperative Abteilungen Pflanzenproduktion mit Vorbildlicher Pflanzkartoffel- bzw. Speisekartoffelproduktion können nach Erfüllung der im § 2 genannten Bedingungen als „Staatlich anerkannter Speisekartoffelproduzent“ bzw. „Staatlich anerkannter Pflanzkartoffelvermehrer“ (Vorvermehrung, Vermehrung und Nachbauproduktion) anerkannt werden. §2 Für die staatliche Anerkennung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. Die LPG, VEG und deren kooperative Abteilungen Pflanzenproduktion müssen die acker- und pflanzenbaulichen sowie agrotechnischen Erfordernisse entsprechend der Direktive vom 30. Mai 1972 zur Verbesserung der Qualität und zur Erhöhung der Hektarerträge bei Speisekartoffeln* erfüllen, die erarbeiteten Betriebstechnologien und die Parameter der zutreffenden Standards (TGL) einhal-ten, die durchgeführten Maßnahmen auf der Schlagkartei nachweisen, das staatliche Aufkommen bei Pflanzkartoffeln bzw. Speisekartoffeln Sortiments- und termingerecht erfüllen und mindestens 2 Jahre Kartoffelerträge von mindestens 140 dt/ha Speisekartoffeln (Marktware), 135 dt/ha Pflanzkartoffeln (Pflanzgutmenge) in bester Qualität erzielt haben. 2. Spezielle Bedingungen für Pflanzkartoffeln sind: a) Bei der inneren Qualität der Pflanzkartoffeln der einzelnen Vermehrungsstufen sind zu erreichen: Ergebnisse der 4. Feldprüfung C-Klone, V 1 und V 2 kedne Abstufung und keine Aberkennung, V 3 und E Abstufung nicht mehr als eine Sorte, keine Aberkennung, Hz Abstufurig der Aberkennung nicht mehr als bei einer Sorte vom gesamten Anbau, Nb Abstufung oder Aberkennung nicht mehr als bei einer Sorte vom gesamten Anbau entsprechend der zur endgültigen Anerkennung durchgeführten Feldprüfung; Ergebnisse Augenstecklingsprüfung C-Klone, V 1 keine Abstufung und keine Aberkennung, V 2, V 3 keine Aberkennung, Abstufung nicht mehr als eine Sorte, E, Hz Abstufung oder Aberkennung nicht mehr als eine Sorte vom gesamten Anbau. Bei der Stufe Hochzucht darf insgesamt im Ergebnis der 4. Feldprüfung und der Augenstecklingsprüfung nur eine Sorte vom gesamten Anbau aberkannt werden. * Verfügungen und Mittedlungen des Ministeriums für Land-, Forsfe-und Nahrungsgüterwirtsdhaft Nr. 6/1972 S. 63 f;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Auf der Grundlage der ständigen Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung Verhafteter sind deshalb rechtzeitig Gefährdungsschwerpunkte zu erkennen, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zur Erhöhung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaft anstalten Staatssicherheit schlagen die Autoren vor, in der zu erarbeit enden Dienstanweisung für die politisch-operative Arbeit der Linie dazu erforderlichen Aufgaben der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der Hauptveraaltung Aufklärung und der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Sicherheit aller an der Lösung eines; gern nsa men operativen Auftrages mitwirkenden von der Zuverlässigkeit und Sicherheit jedes einzelnen abhäng.

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