Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 485

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 485 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 485); Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 11. Oktober 1973 485 Diese Aufgabenstellung erfordert vor allem: 1. Die örtlichen Räte und staatlichen Leiter haben in Abstimmung mit den Leitungen gesellschaftlicher Organisationen die analytische und konzeptionelle Arbeit besonders hinsichtlich der differenzierten ideologisch-künstlerischen Prozesse im geistig-kulturellen Leben der Landbevölkerung wesentlich zu verstärken. 2. Die Hoch- und Fachschulen tragen bei der Ausbildung der Kader für die Lartd-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft dafür Sorge, daß die Absolventen befähigt werden, ihre Verantwortung für das Kulturleben in den Arbeitskollektiven wahrzunehmen und die Kulturarbeit in den Gemeinden zu unterstützen. Dazu sind entsprechende kulturpolitische Themen in die Lehrpläne aufzunehmen. 3. Die Landwirtschaftsausstellung der DDR hat die besten Ergebnisse und Erfahrungen bei der Leitung und Gestaltung des geistig-kulturellen Lebens auf dem Lande im engen Zusammenhang mit den ökonomischen und gesellschaftlichen Prozessen aussagekräftig darzustellen. Sie ist stärker für den Erfahrungsaustausch und die kulturpolitische Qualifizierung von Kulturfunktionären, Bürgermeistern sowie Landwirtschaftskadern zu nutzen. 4. Die Räte der Kreise gewährleisten auf der Grundlage exakter Vorgaben, wie Jahres- und Winterkulturpläne, ein den Erfordernissen und Bedürfnissen der Landbevölkerung entsprechendes Kulturangebot, seine langfristige Popularisierung und die Unterstützung der Leitungen der Landkulturhäuser, zentralen Klubräte, Dorfklubs und anderer gesellschaftlicher Kräfte bei dessen Verwirklichung; über die Räte der Städte eine breitere Wirksamkeit der städtischen Kultureinrichtungen für die Landbevölkerung und erweiterte Möglichkeiten ihrer Teilnahme an kulturell-künstlerischen Veranstaltungen in den Städten u. a. durch schrittweise Ausdehnung des Linienverkehrs zwischen Städten und Gemeinden sowie innerhalb der Gemeindeverbände entsprechend den volkswirtschaftlichen Gegebenheiten; die methodische Anleitung und den Erfahrungsaustausch für die Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens auf dem Lande durch die Kreiskulturhäuser und methodischen Kabinette. Darüber hinaus sollten die Kreisfilmstellen, Kreisbibliotheken, Theater, Orchester, Museen und Musikschulen in verstärktem Maße die Kulturentwicklung in den Landgemeinden mit ihren Möglichkeiten unterstützen; die wirksamere Einflußnahme auf die Verbesserung der Gaststättenkultur und die Mitwirkung der Gast- ' Stätten im Kulturleben der Gemeinden; die Qualifizierung der Kulturkader in den Gemeinden und sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben sowie der Gaststättenleiter im Rahmen des Bildungsprogramms für ehrenamtliche Kulturfunktionäre durch die Kreiskabinette für Kulturarbeit, Volkshochschulen u. a. 5. Die Räte der Gemeinden gewährleisten eine kontinuierliche Anleitung und Qualifizierung der Tätigkeit der Dorfklubs, deren öffentliche Rechenschaftslegung und die Bildung arbeitsfähiger Klubs in allen Gemeinden; mit Hilfe der Dorfklubs, in denen die gesellschaftlichen Organisationen, sozialistischen Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe, Schulen und andere Einrichtungen mitwirken, die weitere Vertiefung des sozialistischen Ideengehalts im geistig-kulturellen Leben auf dem Lande; die weitere Einbeziehung sachkundiger Bürger in die Leitung und Organisierung des Kulturlebens; dazu sind noch mehr die Kenntnisse und Fähigkeiten der landwirtschaftlichen, pädagogischen und medizinischen Intelligenz zu nutzen; die Schaffung weiterer materieller Voraussetzungen für die kulturelle Betätigung der Bürger, die effektive Nutzung der finanziellen Fonds und der vorhandenen Einrichtungen, einschließlich der Sicherung der Werterhaltung und Wiedergewinnung zweckentfremdeter Kultur- und Gaststättenräume. 6. Die Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen haben ihre materielle Verantwortung zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens in den Gemeinden wahrzunehmen, indem sie auf der Grundlage von Verträgen mit den Gemeindevertretungen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung stellen. 7. Im Aufträge der Volksvertretungen der beteiligten Städte und Gemeinden sollten die Räte der Gemeindeverbände die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zur Gestaltung des geistig-kulturellen Lebens zwischen den Gemeinden planmäßig darauf orientieren, auf der Grundlage eines regen Kulturlebens in jeder Gemeinde die gemeinsame Veranstaltungstätigkeit wesentlich zu erweitern, eine höhere Qualität und größere Breite volkskünstlerischer Betätigung zu erreichen; ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche zwischen den Gemeinden sowie gemeinsame Kulturfesttage und andere kulturelle Höhepunkte zu gestalten; materielle Mittel, Investitionen und finanzielle Fonds konzentriert für die Schaffung gesellschaftlicher Zentren und für die Verbesserung des Kulturlebens einzusetzen. Dazu sollten die Räte der Gemeindeverbände mit Hilfe ihrer Arbeitsgruppen Volksbildung, Kultur, Jugend, Sport und Erholung langfristige Konzeptionen für das Kulturleben erarbeiten ; die Jahreskulturpläne der Gemeinden aufeinander abstimmen; die materielle Sicherstellung der Aufgaben gewährleisten ; bestehende zentrale Klubräte für ihre Tätigkeit zur Koordinierung gemeinsamer kulturell-künstlerischer Aktivitäten der Dorfklubs anleiten bzw. deren Neubildung entsprechend den Erfordernissen organisieren; ständige Arbeitsbeziehungen zu den Leitungen und Vorständen der VEG, LPG, GPG und ihrer kooperativen Einrichtungen, der VEB sowie den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen zur Förderung von Kultur und Sport hersteilen. Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für volkseigene Betriebe vom 12. September 1973 Auf Grund des § 15 der Verordnung vom 12. Januar 1972 .über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für volkseigene Betriebe (GBl. II Nr. 5 S. 49) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 21. Mai 1973 (GBl. I Nr. 30 S. 293) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 3 Abs. 1 der Verordnung: § 1 Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane können für die Plandurchführung 1973 entscheiden, in * 2. DB vom 8. August 1972 (GBl. II Nr. 48 S. 549);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und die Wahrung der Geheimhaltung gelegt. Es muß Prinzip sein, daß die Quelle der gewonnenen Informationen im Untersuchungsprozeß nie offenbart werden darf. Eine Verletzung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung bei Vorführungen weiter vervollkommnet werden. Die Absprachen und Informationsbeziehnngen, insbesondere zur Effektivierung einzuleitender SofortoaSnah-men und des für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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