Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 453

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 453 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 453); Gesetzblatt Teill Nr. 43 Ausgabetag: 25. September 1973 453 (3) Bei internationalen Überführungen von Kernmaterial müssen die Benachrichtigungen beim Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz zu folgenden Terminen vorliegen: 1. Wenn die Sendung ein effektives Kilogramm nicht überschreitet oder wenn innerhalb von 3 Monaten mehrere Einzelsendungen, die alle zusammen genommen ein effektives Kilogramm nicht überschreiten, aus demselben Staat eingehen oder in denselben Staat abgehen sollen: mindestens 14 Tage vor Eingang bzw. Ausgang des Kernmaterials. 2. Wenn die Sendung ein effektives Kilogramm überschreitet oder wenn innerhalb von 3 Monaten mehrere Einzelsendungen aus demselben Staat eingehen oder an denselben Staat abgehen sollen, von denen jede weniger als ein effektives Kilogramm beträgt, alle zusammen genommen jedoch ein effektives Kilogramm überschreiten: bei Überführungen aus der DDR mindestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt, an dem das Kernmaterial jeder Sendung zum Versand vorbereitet wird, und spätestens 14 Tage, bevor jede Sendung die Institution verläßt; bei Überführungen in die DDR 14 Tage vor der Übernahme der Verantwortung für die erste Sendung durch die DDR und spätestens 14 Tage vor dem öffnen jeder Sendung. (4) Die Benachrichtigung muß folgende Angaben enthalten: 1. Kennzeichnung, Menge,. Zusammensetzung des zu überführenden Kernmaterials; 2. Bezeichnung und Anschrift der Institution, die das Kernmaterial absendet bzw. empfängt; 3. Zeitpunkt und Ort, an denen das Kemmaterial zum Versand vorbereitet bzw. die Sendung geöffnet werden soll; 4. ungefährer Zeitpunkt für den Versand bzw. die Ankunft des Kernmaterials; 5. Ort der internationalen Überführung, an dem die DDR die Verantwortung für das Kernmaterial übernimmt oder an den Empfängerstaat übergibt. (5) Die Benachrichtigungen gemäß den Absätzen 1 und 2 ersetzen nicht die Einholung der Genehmigung für den Transport radioaktiver Stoffe gemäß der Anordnung Nr. 2 vom 11. Februar 1971 über den Transport radioaktiver Stoffe (Sonderdruck Nr. 697 des Gesetzblattes). (6) Treten bei internationalen Überführungen gemäß Abs. 3 Veränderungen der in den Benachrichtigungen genannten Termine oder Beeinträchtigungen des Kernmaterials auf, so ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz unverzüglich zu informieren. (7) Bei Überführungen von Kernmaterial in ein Land, in dem das Kernmaterial nicht den Sicherheitskontrollen durch die IAEA unterliegt, hat die absendende Institution vom Empfängerstaat eine Bestätigung des Empfanges der Sendung einzuholen und unverzüglich dem Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz zu übermitteln oder vertraglich zu vereinbaren, daß eine derartige Empfangsbestätigung vom Empfängerstaat innerhalb von 3 Monaten nach der Übernahme der Verantwortung direkt an die IAEA übermittelt wird. §6 Inspektionen (1) Von der Inspektion Kernmaterial des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz werden ad hoc-, Routine- und Sonderinspektionen durchgeführt, die sich insbesondere erstrecken auf a) Überprüfung der Angaben in Berichten und Auslegungsangaben an Hand der Eintragungen in den Nachweisunterlagen, b) direkte Überprüfung des Kernmaterialbestandes, c) Überprüfung der Unversehrtheit von räumlichen Begrenzungen, d) Überprüfung der Zugriffsicherheit beim Verkehr mit Kemmaterial. (2) Von den Inspektoren der IAEA werden ad hoc-, Routine- und Sonderinspektionen durchgeführt. Die Inspektoren werden von der Inspektion Kernmaterial des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz begleitet. Zweck und Ausmaß der Inspektionen, Zugang für Inspektionen sowie Häufigkeit und Intensität von Routineinspektionen sind für die IAEA im Abkommen und in den Zusatzvereinbarungen festgelegt. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Inspektionen werden der Institution mindestens 24 Stunden vorher angekündigt. (4) Von der Inspektion Kernmaterial des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz sowie von den Inspektoren der IAEA können außerdem unangekündigte Inspektionen durchgeführt werden, die den Inhalt von Routineinspektionen haben. (5) Bei Inspektionen durch die IAEA teilt das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Institution den vorgesehenen Termin der Inspektion und Auftrag des IAEA-Inspektors mit. Die Institution prüft die Möglichkeit zur Durchführung der Inspektion an Hand des jeweiligen Betriebszustandes und bestätigt dem Staatlichen Amt für Atomsicherheit ünd Strahlenschutz umgehend den Termin. Ist die Durchführung der Inspektion aus betriebstechnischen Gründen zum vorgesehenen Termin nicht möglich, ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz umgehend mit Begründung zu informieren. (6) Die Inspektionen sind in Anwesenheit des Leiters der Institution oder eines von ihm benannten Vertreters und des Kernmaterialbeauftragten durchzuführen. (7) Vor Beginn einer Inspektion hat durch die Institution eine Einweisung der Inspektoren über die zu beachtenden Sicherheitsvorschriften in dem zu inspizierenden Bereich zu erfolgen. (8) In Abstimmung zwischen dein Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz und der Institution sind von dieser meßtechnische Einrichtungen und andere Hilfsmittel für die Durchführung der Inspektion zur Verfügung zu stellen. §7 Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (1) Zur Gewährleistung und Verbesserung der Nachweisführung über Kernmaterial sowie zur Weiterentwicklung des Systems der Kernmaterialkontrolle in der DDR sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchzuführen. (2) Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Kernmaterialkontrolle in der Institution bedürfen der Zustimmung des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz. §8 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. November 1973 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 5. August 1970 über die Kontrolle von Kernmaterial (GBl. II Nr. 71 S. 507) außer Kraft. Berlin, den 5. September 1973 Der Präsident des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz Prof. Dr. Sitzlack;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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