Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 427

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 427 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 427); Gesetzblatt Teill Nr. 41 Ausgabetag: 10. September 1973 427 des RGW geschaffen. Hierzu wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für staatliche und wirtschaftsleitende Organe, volkseigene Kombinate, volkseigene Betriebe, die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und andere wissenschaftliche Akademien, Universitäten, Hoch-und Fachschulen, wissenschaftliche Institute und ihnen gleichgestellte Einrichtungen, Rationalisierungseinrichtungen, die F/E-Aufgaben der Pläne Wissenschaft und Technik bzw. der Forschungspläne der Hochschulen oder Dissertationsver-fähren auf dem Gebiet von Naturwissenschaft und Technik durchführen oder durchführen lassen. (2) Diese Anordnung gilt nicht für die bewaffneten Organe (ausgenommen die Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen und der Meteorologische Dienst des Ministeriums des Innern) sowie für F/E-Aufgaben, die in deren Auftrag durchgeführt werden. §2 Aufgaben des Zentralinstituts für Information und Dokumentation der DDR (1) Das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) führt die zentrale Erfassung der F/E-Berichte sowie Dissertationen durch. (2) Das ZIID ist für den gegenseitigen Informationsaustausch von F/E-Berichten und Dissertationen zwischen den Mitgliedsländern des Internationalen Zentrums für wissenschaftliche und technische-Information (IZWTI) verantwortlich und hat diese Aufgabe entsprechend der vom Internationalen Zentrum herausgegebenen Ordnung wahrzunehmen. (3) Auf der Grundlage der zentralen Erfassung hat das ZIID Informationsmittel herauszugeben sowie dieses Material in die Recherchetätigkeit einzubeziehen. Es hat auf Anforderung für alle im § 1 Abs. 1 genannten Institutionen Do-kumentenrecherchen über die in der DDR erbrachten F/E-Ergebnisse durchzuführen. (4) Das ZIID liefert auf Anforderung die in seinem zentralen Fonds vorhandenen Dokumente als Mikrofiches oder als Papierkopien unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Staats- und Dienstgeheimnisse aus. Werden F/E-Ergebnisse beim Bezieher genutzt, so gilt § 7 Abs. 2 der Anordnung vom 4. November 1971 über die entgeltliche Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik Nutzungsanordnung (GBl. II Nr. 75 S. 641). (5) Das ZIID ist über die ausgelieferten Kopien (Mikrofiches oder Papierkopien) der Dokumente nachweispflichtig und denjenigen Institutionen, die die F/E-Berichte und Dissertationen eingereicht haben, auskunftspflichtig. (6) Das ZIID hat die F/E-Berichte bzw. Dissertationen nach der Mikroverfilmung innerhalb von 6 Wochen an den Einreicher zurückzusenden. §3 Aufgaben der Informationsstellen und der F/E-Einrichtungen (1) Dem ZIID sind zu allen F/E-Ber'ehten und Dissertationen, die seil dem 1. Januar 1973 fertiggestellt bzw. verteidigt wurden. ein für die Mikroverfilmung geeigneter vollständiger F/E-Bericht* oder eine für die Mikroverfilmung geeignete Dissertation** (einschließlich Deckblatt), ein Erfassungsbeleg mit Informationskarte in russischer Sprache*** für den internationalen Austausch zuzuleiten. Für F/E-Berichte und Dissertationen mit Geheimhaltungsgrad gilt die Anordnung Nr. 2 zur Bereitstellung von Informationen über wissenschaftlich-technische Ergebnisse und zur zentralen Erfassung von Forschungs- und Entwicklungsberichten sowie von Dissertationen.**** (2) Die Ausfertigung des Erfassungsbeleges mit Informationskarte entsprechend der „Vorschrift für die Ausfertigung von Erfassungsbelegen und Informationskarten für F/E-Berichte und Dissertationen“ vom 1. August 1973***** obliegt im Bereich der Industrie den Leitstellen für Information und Dokumentation der WB bzw. Kombinate (den Ministerien direkt unterstellt) bzw. den gleichgestellten Informationseinrichtungen in anderen Wirtschaftsbereichen. Bei F/E-Aufga-ben, die im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen gelöst wurden, ist die entsprechende Informationseinrichtung des Auftragnehmers zuständig. Die Zuleitung eines kopierfähigen F/E-Berichtes bzw. einer Dissertation sowie des Erfassungsbeleges mit Informationskarte an das ZIID hat innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des F/E-Berichtes bzw. der Dissertation in der Informationseinrichtung zu erfolgen. (3) Die Verantwortung für die Durchführung der im Abs. 2 genannten Aufgaben sowie für die Zuleitung der im Abs. 1 genannten Unterlagen an das ZIID tragen die Generaldirektoren der VVB und Kombinate bzw. die zuständigen Leiter der Einrichtungen, denen die im Abs. 2 genannten Leitstellen für Information und Dokümentation unterstehen. (4) Die Leiter der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, denen F/E-Stellen unterstehen, haben für den rationellen Einsatz der vorhandenen F/E-Kapazitäten zu sichern, daß vor der Entscheidung über den Beginn einer F/E-Aufgabe geprüft wird, ob im zentralen Dokumentenfonds des ZIID nutzbare F/E-Ergebnisse und Dissertationen vorliegen. Hierzu haben sie eine Dokumentenrecherche über ihre Informationseinrichtung beim ZIID zu veranlassen. Bei der Eröffnungsverteidigung bzw. bei der Bestätigung der Aufgaben-und Zielstellung ist ein Nachweis über das Ergebnis der Recherche zu führen. §4 Finanzielle Regelung (1) Die Kosten für die Ausfertigung der Erfassungsbelege, der Informationskarten sowie die Inanspruchnahme von Informationsleistungen (Recherchen, Mikrofilm- und Papierkopien) sind auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften zu finanzieren.****** (2) Die für den Austausch von Informationsleistungen zwischen den Mitgliedsländern des IZWTI anfallenden Kosten werden entsprechend den zwischen ihnen vereinbarten Festlegungen verrechnet. Ergibt sich aus der Bereitstellung von Dokumenten eine Nutzung wissenschaftlich-technischer Er- * Die Ausarbeitung und Einreichung von F/E-Berichten hat entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft und Technik für die Anfertigung von Berichten über Ergebnisse von F/E-Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik zu erfolgen (s. Anlagen 1 und 2). ** Für die Einreichung der Dissertationen und des Deckblattes an die Zentralbibliothek der Universität oder der Hochschule gelten die in den Promotionsordnungen getroffenen Festlegungen vom 21. Januar 1969; GBl. n Nr. 14 S. 107 und S. 110. *** Zu beziehen beim VLV Freiberg, Vordruck Nr. 102 95 (Erfassungsbeleg) und 102 96 (Informationskarte). **** Wird den Beteiligten direkt zugestellt. ***** zu beziehen beim ZIID, 117 Berlin, Köpenicker Str. 325. ****** Anordnung vom 18. Dezember 1972 über die Finanzierung und Stimulierung wissenschaftlich-technischer Leistungen in der DDR (GBl. II Nr. 73 S. 839), Verordnung vom 23. August 1972 über die Leitung. Planung und Finanzierung der Forschung an der Akademie der Wissenschaften und an Universitäten und Hochschulen (GBl. n Nr. 53 S. 5hi);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Hauptabteilung ist von : auf : zurückgegangen. Die Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben wiederum, wie bereits, ein Verhältnis von : erreicht.

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