Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 42

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 42 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 42); 42 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 22. Januar 1973 §5 (1) Die Einfuhr von Sporttauben in die Deutsche Demokratische Republik ist erlaubnispflichtig. Ausgenommen davon ist die Einfuhr von Sporttauben zum Zwecke des Auflassens und der Ausstellung durch die Sporttäubenverbände der sozialistischen Staaten. (2) Die Beantragung der Erlaubnis gemäß Abs. 1 hat durch das Präsidium der Sektion Sporttauben zu erfolgen. Die Pflicht zur Einholung von Erlaubnissen oder Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften bleibt davon unberührt. (3) Zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen gemäß Abs. 1 ist das Ministerium des Innern. Für die Erteilung von Erlaubnissen werden im Rahmen der dafür geltenden Rechtsvorschriften Verwaltungsgebühren erhoben. §6 (1) Zugeflogene, aufgefundene, verletzte oder tote Sporttauben sowie aufgefundene Sporttaubenfußringe mit dem Kennzeichen „DDR“ sind den Vorständen der Bezirks-, Kreis- oder Grundorganisationen der Sektion Sporttauben und mit Kennzeichen anderer Staaten dem Präsidium der Sektion Sporttauben zu melden. (2) Der gewerbsmäßige Handel mit Sporttauben ist nicht gestattet. (3) Die Abgabe von lebenden Sporttauben ist nur an Mitglieder der Sektion Sporttauben zulässig. §7 (1) Die Deutsche Volkspolizei ist berechtigt, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung zu kontrollieren, Auflagen zu erteilen, Forderungen zu stellen und Auskünfte einzuholen. (2) Dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und den veterinärmedizinischen Fachorganen obliegt die Kontrolle der Einhaltung von veterinärhygienischen Rechtsvorschriften und angeordneten Flugsperren. (3) Die Produktionsleitungen der Bezirke und Kreise sind berechtigt, in Abstimmung mit den Vorständen der Bezirks-bzw. Kreisorganisationen der Sektion Sporttauben Flugsperren für Tauben festzulegen. §8 (1) Wer vorsätzlich entgegen den Bestimmungen dieser Anordnung a) Sporttauben hält, aufläßt, einführt oder mit ihnen Handel betreibt, b) Sporttauben zur Nachrichtenübermittlung oder zum Fotografieren aufläßt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M be- j legt werden. (2) Sporttauben sowie Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können neben den im Abs. 1 genannten Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig eingezogen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §9 Diese Anordnung tritt am 1. März 1973 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1972 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über das Statut der DDR-Schiffs-Revision und -Klassifikation * vom 27. Dezember 1972 Grundsätze §1 j (1) Die DDR-Schiffs-Revision und -Klassifikation (DSRK) ist das Organ des Ministeriums für Verkehrswesen für die j Wahrnehmung der sich auf dem Gebiet der technischen Schiffssicherheit ergebenden staatlichen Aufgaben. (2) Die DSRK verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grund-j läge der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deut-; sehen Demokratischen Republik sowie der Weisungen des Mi-i nisters für Verkehrswesen. I. (1) Die DSRK ist im Rahmen ihrer Aufgaben verantwort- J lieh für die Durchsetzung einer einheitlichen und komplexen Entwicklung der technischen Schiffssicherheit entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und völkerrechtlichen Verträgen und Empfehlungen. (2) Die DSRK organisiert zur komplexen Lösung der Auf- j gaben der technischen Schiffssicherheit die Zusammenarbeit i mit den zuständigen staatlichen Organen, Betrieben und Ein-j richtungen und arbeitet eng mit den gesellschaftlichen Orga- nisationen zusammen. Aufgaben und Arbeitsweise i §3 Die DSRK hat die Aufgabe, die technische Schiffssicherheit i von aufsichts- und klassifikationspflichtigen Wasserfahrzeu-j gen (nachstehend Fahrzeuge genannt), einschließlich deren Bauteile, Ausrüstungen und Einrichtungen, zu überwachen und dadurch zum Schutz des Fahrzeuges und des menschlichen Lebens auf See und anderen Gewässern, sicheren Transport der Ladung beizutragen. Dazu obliegt der DSRK insbesondere die a) Ausarbeitung und der Erlaß der für die technische Schiffssicherheit erforderlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Bestimmungen über den technischen Arbeitsschutz und den Umweltschutz, b) Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der DSRK und Ausstellung der in den Vorschriften geforderten Dokumente, c) Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über die technische Schiffssicherheit in internationalen Übereinkommen und Empfehlungen und Ausstellung der entsprechenden Dokumente, d) Kontrolle der technischen Fahrttüchtigkeit von aufsichtspflichtigen Fahrzeugen und Ausstellung entsprechender Zeugnisse, e) Klassifikation der klassifikationspflichtigen Fahrzeuge und Ausstellung der Klasse-Atteste, f) Prüfung und Bestätigung der Seefähigkeit für nicht von der DSRK klassifizierte Fahrzeuge, g) Prüfung und Festlegung des Freibords sowie der Freibord-, Einsenkungs- und Tiefgangsmarken, h) Eichung und Festlegung der Eichmarken, i) Platzvermessung der Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, j) Anfertigung von technischen Gutachten über Fahrzeuge und dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen. k) Prüfung und Zulassung von Containern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtssicherheit, wofür die Staatsorgane Sorge zu tragen haben, Im Zusammenhang hiermit verbindet Artikel im der Verfassung die sozialistische Gesetzlichkeit unmittelbar mit der Rechtspflege.

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