Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 406

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 406 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 406); 406 Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 3. September 1973 (2) Die Grundmittel gemäß Abs. 1 sind der jeweiligen Grundmittelgruppe entsprechend der Hauptproduktionstätigkeit des Betriebes zuzuordnen. Die Zuordnung zur Grundmittelart erfolgt nach der überwiegenden technischen Struktur j der am 1. Januar 1974 vorhandenen Grundmittel gemäß j Abs. 1. (3) Die wirtschaftsleitenden Organe haben in den Richtlinien zu Rechnungsführung und Statistik festzulegen, welche Grundmittel gemäß Abs. 1 zu inventarisieren sind. Darüber hinaus kann durch die Leiter der Betriebe eine Inventarisierungspflicht festgelegt werden, um den Schutz des Volkseigentums zu gewährleisten. (4) Die Grundmittel gemäß Abs. 1 sind nach Abstimmung mit dem übergeordneten Organ mit einem Abschreibungssatz abzuschreiben, der sich aus dem jährlichen Abschreibungsbetrag und dem Bruttowert der am 1. Januar 1974 vorhandenen Grundmittel gemäß Abs. 1 ergibt. (5) Die Abschreibung der Grundmittel gemäß Abs. 1 beginnt ab 1. Januar des auf die Aktivierung folgenden Jahres. (6) Die Grundmittel gemäß Abs. 1 sind mit der vollen Abschreibung auszubuchen. §3 (1) Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane können auf der Grundlage der geltenden Grundsätze I über die Inventarobjektabgrenzung nach Abstimmung mit dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bereichsbedingte Festlegungen über die Abgrenzung der in ihrem Bereich genutzten Inventarobjekte erlassen. (2) Soweit bei der Aufnahme der Nutzung eine Abgrenzung der Inventarobjekte innerhalb von 2 Monaten nicht vorgenommen werden kann, ist eine pauschale Aktivierung und Abschreibung vorzunehmen und nach durchgeführter Inventarobjektabgrenzung, die kurzfristig zu erfolgen hat, eine Endabrechnung durchzuführen. §4 Die Betriebe können mit Zustimmung des übergeordneten Organs die normative Nutzungszeit von Inventarobjekten herabsetzen und die Abschreibungssätze entsprechend heraufsetzen, wenn die zeitliche Nutzung der Inventarobjekte durch kürzere normative Nutzungszeiten anderer Inventarobjekte begrenzt wird und eine Weiterverwendung ausgeschlossen ist. §5 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die zweite und dritte Ergänzung zur Nomenklatur und zum Verzeichnis der Abschreibungssätze* für Grundmittel in Kraft. Berlin, den 13. August 1973 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik I. V.: Dr. H a r t i g Stellvertreter des Leiters * veröffentlicht im Sonderdruck Nr. 550 des Gesetzblattes Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Musterstatut der Produktionsgenossenschaften des Handwerks vom 1. August 1973 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 21. Februar 1973 über das Musterstatut der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBL I Nr. 14 S. 121) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: § 1 Zur Durchführung der §§ 3 und 10 des Musterstatuts der Produktionsgenossenschaften des Handwerks werden die Richtlinie für die Betriebsplanung in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die Grundsätze für die Ausarbeitung der Betriebsordnungen in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks in Kraft gesetzt. § 2 Die den Produktionsgenossenschaften des Handwerks übergeordneten Staatsorgane sind verpflichtet, die im § 1 genannten Bestimmungen den Produktionsgenossenschaften des Handwerks zu übergeben. § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Oktober 1973 in Kraft. Berlin, den 1. August 1973 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack Anordnung über die Inkraftsetzung und Herausgabe der speziellen Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Preisen für Aufbereitungsleistungen der Datenverarbeitung vom 13. August 1973 Im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise wird folgendes angeordnet: §1 Für Betriebe, Kombinate, Einrichtungen, staatliche und wirtschaftsleitende Organe, die Aufbereitungsleistungen der Datenverarbeitung auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen erbringen (nachfolgend Datenverarbeitungseinrichtungen genannt), wird die spezielle Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Preisen für Aufbereitungsleistungen der Datenverarbeitung in Kraft gesetzt. §2 Der Generaldirektor der WB Maschinelles Rechnen (Preiskoordinierungsorgan) ist verpflichtet, die spezielle Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Preisen für Aufbereitungsleistungen der Datenverarbeitung den Datenverarbeitungseinrichtungen zur Ausarbeitung von Preisanträgen auf Anforderung zuzustellen. §3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1973 in Kraft. Berlin, den 13. August 1973 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik I. V.: Dr. H a r t i g Stellvertreter des Leiters;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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