Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 403

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 403 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 403); Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 27. August 1973 403 (2) Schallplattenunterhalter, die gemäß § 5 Abs. 2 eingestuft sind und Vergütung beanspruchen, sind nach der Vergütungsregelung für Tanz- und Unterhaltungsmusik im Nebenberuf zu entlohnen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Vergütungssätzen für Kapellenleiter von Amateurtanzkapellen (Anlage). Für die Besteuerung -'dieser Vergütungen und der gemäß Abs. 3 zu zahlenden Entschädigungen gilt die Anordnung vom 9. Dezember 1971 über die Besteuerung der Einkünfte der Laienmusiker und nebenberuflich tätigen Musiker in der Tanz- und Unterhaltungsmusik (GBl. II Nr. 81 S. 723). (3) Schallplattenunterhalter mit Eigenbestand an Tonträgern oder Wiedergabetechnik können Anspruch auf folgende Entschädigungen je Veranstaltung erheben: a) für die durchgehende Benutzung eigener Tonträger bis zu 15 M, b) für die Benutzung der eigenen Wiedergabetechnik bis zu 25 M. (4) Schallplattenunterhalter in ständiger freiberuflicher Tätigkeit im gleichen Haus können Anspruch auf folgende Entschädigungen je Monat (22 Tage) erheben: a) für die durchgehende Benutzung eigener Tonträger bis zu 200 M, b) für die Benutzung eigener Wiedergabetechnik bis zu 300 M. (5) Die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, bzw. die Räte der Kreise, Abteilung Kultur, legen im Zusammenhang mit der Erteilung der Zulassung oder Einstufung (§ 5 Absätze 1 und 2) für Schallplattenunterhalter, die ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Verantwortungsbereich haben, im Rahmen der Absätze 1 bis 4 die Vergütungssätze einschließlich der Entschädigungen fiir die eigene Wiedergabetechnik fest und bestätigen das Gewicht der Tonträger und Wiedergabetechnik. §8 Transport-, Fahrt- und Übernachtungskosten (1) Frei- und nebenberuflich tätigen Schallplattenunterhaltern gemäß § 5 Abs. 1 sind die Transport- und Fahrtkosten vom ständigen Wohnsitz zum Auftragsort und zurück in Höhe der im Reisekostenrecht der DDR festgelegten Sätze zu erstatten. Sofern der ständige Wohnsitz mit dem Auftragsort identisch ist, sind nur die Transportkosten zu erstatten. Bei Tourneen sind die Transport- und Fahrtkosten vom bisherigen zum' neuen Auftragsort zu erstatten. Transport- und Fahrtkosten sind belegmäßig nachzuweisen. (2) Schallplattenunterhaltern gemäß § 5 Abs. 2 sind die Transport-, Fahrt- und Übernachtungskosten nach den für Tanz- und Unterhaltungsmusik im Nebenberuf geltenden Regelungen zu erstatten. (3) Die Berechnung der Transportkosten hat auf der Grundlage des gemäß § 7 Abs. 5 bestätigten Gewichts der Ton- und Wiedergabetechnik zu erfolgen. §9 Arbeitsschutz und Sozialversicherung (1) Veranstalter und Schallplattenunterhalter sind für die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes verantwortlich.* (2) Schallplattenunterhalter unterliegen der Versicherungsund Beitragspflicht zur Sozialversicherung nach den geltenden Rechtsvorschriften. ------------ * * Zur Zeit gelten: Arbeitssdiutzanordnung 1 vom 23. Juli 1952 AUgemeine Vorschriften - (GBl. Nr. 10 S. 691) , Arbeitssdiutzanordnung 20/1 vom 4. August 1969 Erste Hilfe bei Unfällen und Erkrankungen von Werktätigen im Betrieb (Sonderdruck Nr. 636 des Gesetzblattes), Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 900 vom 20. Juli 1961 Elektrische Anlagen (Sonderdruck Nr. 339 des Gesetzblattes). Ordnungsstrafmaßnahmen §10 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Schallplattenunterhalter a) ohne Zulassung gemäß § 5 Abs. 1 oder Einstufung gemäß § 5 Abs. 2 tätig wird, b) andere Tonträger als gemäß § 3 zugelassene verwendet, c) ohne Registriervermerk in der Zulassung gemäß § 6 Abs. 2 Vergütungen für Eigenbestand an Tonträgern und Wiedergabetechnik fordert, d) durch sein Verhalten Anlaß zu Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei der Durchführung von Diskothekveranstaltungen gibt; 2. als Veranstalter a) Schallplattenunterhalter ohne Zulassung gemäß § 5 Abs. 1 oder ohne Einstufung gemäß § 5 Abs. 2 vergütet, b) Schallplattenunterhaltern den Eigenbestand an Tonträgern und Wiedergabetechnik ohne Registriervermerk gemäß § 6 Abs. 2 vergütet, c) Diskothekveranstaltungen mit hauseigenen Tonträgern und Wiedergabetechnik’ ohne Registrierung gemäß § 6 Abs. 1 durchführt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M bestraft werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 aus Vor--teilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden. Rann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den für den Bereich Kultur sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern der Räte der Kreise. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). (5) Die Durchführung eines Ordnungsstrafverfahrens schließt Maßnahmen nach der Zulassungsordnung Unterhaltungskunst vom 21. Juni 1971 bzw. der Vergütungsregelung für Tanz- und Unterhaltungsmusik im Nebenberuf nicht aus. § U Der Rat des Kreises, der die Ordnungsstrafmaßnahme ausspricht, hat den Rat des Bezirkes bzw. Kreises, Abteilung Kultur, zu unterrichten, der die Zulassung erteilt oder die Einstufung oder Registrierung vorgenommen hat oder dafür zuständig ist. §12 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 15. August 1973 Der Minister für Kultur Hoffmann Anlage zu vorstehender Anordnung Vergütungssätze für Schallplattenunterhalter 1. Frei- oder nebenberuflich tätige Schallplattenunterhalter gemäß §7 Abs. 1 der Anordnung vom 15. August 1973 über Diskothekveranstaltungen Erhalten für eine Tätig-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 403 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 403) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 403 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 403)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X