Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 4

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 4 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 4); 4 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 5. Januar 1973 die bezirklichen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen. Die Vorschläge sind dem Leiter des zuständigen zentralen Staatsorgans bzw. Vorsitzenden des Rates des Bezirkes gemäß § 5 Abs. 2 einzureichen. (3) Die Vorschläge sind bis zum 1. Juli eines jeden Jahres einzureichen. Sie müssen enthalten: eine aussagefähige Kurzbegründung, eine Kurzbiographie, die Stellungnahme der zuständigen gewählten Leitung der Gewerkschaft. §5 (1) Die Bestätigung der Vorschläge für die Stufe Gold erfolgt durch den Minister für Gesundheitswesen. (2) Die Bestätigung der Vorschläge für die Stufen Silber und Bronze erfolgt innerhalb ihres Verantwortungsbereiches durch den Minister für Gesundheitswesen, den Minister für Hoch- und Fachschulwesen, die Leiter der zentralen Staatsorgane, denen Medizinische Dienste unterstellt sind, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. §6 (1) Die Verleihung der Medaille erfolgt in der Regel zum „Tag des Gesundheitswesens“, am 11. Dezember. (2) Die Verleihung der Medaille erfolgt durch den staatlichen Leiter, der gemäß § 5 den Auszeichnungsvorschlag bestätigt hat. §7 (1) Zur Medaille gehören eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 1 000 M für die Medaille in der Stufe Gold, 500 M für die Medaille in der Stufe Silber, 300 M für die Medaille in der Stufe Bronze. (2) Die Urkunde ist vom Auszeichnungsberechtigten gemäß j 6 Abs. 2 zu unterschreiben. (3) Text und Gestaltung der Urkunde werden vom Minister ’ür Gesundheitswesen festgelegt. §8 (1) Es können jährlich insgesamt bis 550 Einzelpersonen usgezeichnet werden, davon 50 mit der Medaille in der Stufe Gold, 200 mit der Medaille in der Stufe Silber, 300 mit der Medaille in der Stufe Bronze. (2) Die Aufschlüsselung auf die zentralen Staatsorgane und ie Räte der Bezirke gemäß § 5 Abs. 2 erfolgt jährlich durch en Minister für Gesundheitswesen. (3) Über die Verleihung der Medaille ist bei den Auszeidi-ungsberechtigten gemäß § 6 Abs. 2 eine namentliche Nach-reiskartei zu führen. (4) Der Minister für Gesundheitswesen erläßt erforderliche Richtlinien über weitere Einzelheiten des Verfahrens für die Verleihung der Medaille. §9 (1) Die Medaille ist rund, aus Bronze vergoldet, Bronze versilbert bzw. Bronze und hat einen Durchmesser von 30 mm. Auf der Vorderseite befindet sich das Porträt Christoph Wilhelm Hufelands mit der Umschriftung „Christoph Wilhelm Hufeland“ und auf der Rückseite das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik mit der Umschriftung „Deutsche Demokratische Republik“, umrahmt von zwei Lorbeerzweigen. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen Spange getragen. Die Spange ist mit einem blauen Band überzogen, in dem beiderseitig die Farben Schwarz-Rot-Gold eingewebt sind. In der Stufe Gold hat die Spange in der Mitte einen goldenen Streifen, in der Stufe Silber einen silbernen Streifen und in der Stufe Bronze einen roten Streifen. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. §10 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. §11 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363). Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Rettung von Menschenleben und Fahrzeugen aus Seenot und die Behandlung von Strandgut Strandungsordnung vom 7. Dezember 1972 Auf Grund des § 23 der Verordnung vom 29. August 1972 über die Rettung von Menschenleben Und Fahrzeugen aus Seenot und die Behandlung von Strandgut Strandungsordnung (GBl. II Nr. 58 S. 633) wird folgendes bestimmt: §1 Der Seenotrettungsdienst der Deutschen Demokratischen Republik (nachstehend Seenotrettungsdienst genannt) hat in Erfüllung der sich aus dem Internationalen Schiffssicherheitsvertrag (London I960)* ergebenden humanitären Verpflichtungen insbesondere die Aufgabe der Rettung von Menschenleben aus Seenot, Durchführung von Krankentransporten, Unterstützung der Sicherungsfahrzeuge bei wassersportlichen Veranstaltungen in den Territorialgewässern der Deutschen Demokratischen Republik und auf hoher See. * veröffentlicht im Sonderdruck Nr. 531 des Gesetzblattes;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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